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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 8 A 1423/19   

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https://dejure.org/2020,17266
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 8 A 1423/19 (https://dejure.org/2020,17266)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.06.2020 - 8 A 1423/19 (https://dejure.org/2020,17266)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 8 A 1423/19 (https://dejure.org/2020,17266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage beim Firmenfahrzeug, Mitwirkungsobliegenheiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22

    Anordnung eines Fahrtenbuchs

    Denn die Fahrtenbuchauflage hat eine präventive und keine strafende Funktion: Sie stellt eine der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr dar, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftige Feststellungen eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2020 - 8 A 1423/19 -, juris, Rn. 27).
  • VG Aachen, 14.12.2021 - 10 L 702/21

    Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juli 2020 - 8 B 892/20 -, juris, Rn. 17, und vom 30. Juni 2020 - 8 A 1423/19 -, juris, Rn. 23.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - 8 A 1423/19 -, juris, Rn. 17, und vom 30. Juni 2015 - 8 B 1465/14 -, juris, Rn. 19.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - 8 A 1423/19 -, juris, Rn. 15 ff., und vom 15. März 2007 - 8 B 2746/06 -, juris, Rn. 16 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - 8 B 892/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 8 A 1423/19 -, juris Rn. 23.
  • VG Hannover, 05.09.2022 - 5 B 2953/22
    Seiner Verpflichtung als Fahrzeughalter, bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Verwaltungsverfahren mitzuwirken, kann er deshalb - ohne stichhaltige Erläuterung im Einzelfall - nicht mit der Behauptung genügen, es sei nicht möglich, den Fahrzeugführer ausfindig zu machen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2020 - 8 A 1423/19 -, Rn. 17, juris).
  • VG Münster, 20.05.2022 - 10 L 306/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 8 A 1423/19 -, juris Rdnr. 27.
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