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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2018 - 4 A 2449/16   

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https://dejure.org/2018,22781
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2018 - 4 A 2449/16 (https://dejure.org/2018,22781)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.07.2018 - 4 A 2449/16 (https://dejure.org/2018,22781)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 4 A 2449/16 (https://dejure.org/2018,22781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsberechtigung eines Unternehmens für die Bewilligung einer "De-minimis"-Beihilfe für die Förderperiode 2015

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsberechtigung eines Unternehmens für die Bewilligung einer "De-minimis"-Beihilfe für die Förderperiode 2015

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14

    Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2018 - 4 A 2449/16
    Angesichts dieser förderrechtlichen Bestimmung, ab wann mehrere Unternehmen als ein "einziges Unternehmen" anzusehen sind, kommt es nicht auf einen nicht weiter präzisierten und deshalb allein nach dem Wortsinn auszulegenden Unternehmensbegriff an, so dass das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.10.2015 - 7 C 8.14 -, BVerwGE 153, 99 = juris, Rn. 35, - ungeachtet der mit Nr. 3.3.1 Satz 1 der Förderrichtlinie übereinstimmenden Definition des Unternehmensbegriffs - ohne Bedeutung für diese Fallkonstellation bleibt.

    Die aufgeworfene Frage, ob Unternehmen, die dem Unternehmensbegriff des Unionsrechts im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 7 C 8.14 unterfallen, dennoch von den de-minimis Richtlinien ausgeschlossen sind, weil ihre Gesellschaftsanteile von einem Unternehmen gehalten werden, das auch Anteile anderer Gesellschaften hält, ist nicht grundsätzlich klärungsbedürftig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2011 - 8 A 2066/11

    Notwendigkeit des Vorliegens einer das allgemeine Risiko übersteigenden und auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2018 - 4 A 2449/16
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15.11.2011 - 8 A 2066/11 -, juris, Rn. 4, m. w. N., und vom 2.3.2017 - 4 A 1808/16 -, juris, Rn. 15 f.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2018 - 4 A 2449/16
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 ff. = juris, Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - 4 A 1808/16

    Gewährung von Akteneinsicht zur Durchführung eines Schadensersatzprozesses;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2018 - 4 A 2449/16
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15.11.2011 - 8 A 2066/11 -, juris, Rn. 4, m. w. N., und vom 2.3.2017 - 4 A 1808/16 -, juris, Rn. 15 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2018 - 4 A 2093/16

    Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung für ein im hinteren Teil einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2.3.2017 - 4 A 1808/16 -, juris, Rn. 15 f., und vom 30.7.2018 - 4 A 2449/16 -, juris, Rn. 15 f., jeweils m. w. N.
  • VG Magdeburg, 31.07.2023 - 3 A 265/20

    Gewährung von Mittelstandssubventionen

    Die im ergangenen Bescheid aufgezeigte Verwaltungspraxis der Beklagten, mehrere Unternehmen als "einziges Unternehmen" anzusehen, wenn sie derart miteinander verbunden sind, dass ein Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter des anderen Unternehmens hält, ist rechtlich nicht zu beanstanden; sie orientiert sich an der maßgeblichen Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.7.2018 - 4 A 2449/16 -, zit. nach juris).
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