Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber; Befreiung von der Beitragspflicht bei Vorliegen eines Härtefalls; Rundfunkbeitrag als Steuer; Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber; Befreiung von der Beitragspflicht bei Vorliegen eines Härtefalls; Rundfunkbeitrag als Steuer; Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung
- rechtsportal.de
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber; Befreiung von der Beitragspflicht bei Vorliegen eines Härtefalls; Rundfunkbeitrag als Steuer; Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
- BVerwG, 03.03.2017 - 6 B 15.17
Wird zitiert von ... (7)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21
Verfassungsbeschwerde betreffend eine im Rahmen der Vollstreckung von …
Neben einem Antrag und gegebenenfalls einer Klage auf Befreiung von der Beitragspflicht insbesondere nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags steht ihm die Möglichkeit offen, gegen einen Beitragsbescheid und/oder gegen die mit angegriffene Datenübermittlung durch die für ihn zuständige Meldebehörde (sog. Meldedatenabgleich) den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten, um eine inzidente Kontrolle der von ihm angegriffenen Regelungen zu erreichen (vgl. für eine solche Inzidentkontrolle etwa OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 2 A 3058/15, juris, Rn. 32 ff.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 111/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag, …
Neben einer Klage auf Befreiung von der Beitragspflicht insbesondere nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags steht ihm die Möglichkeit offen, gegen einen Beitragsbescheid und/oder gegen die mit angegriffene Datenübermittlung durch die für ihn zuständige Meldebehörde (sog. Meldedatenabgleich) den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten, um eine inzidente Kontrolle der von ihm angegriffenen Regelungen zu erreichen (vgl. für eine solche Inzidentkontrolle etwa OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 2 A 3058/15, juris, Rn. 32 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 09.10.2020 - 2 S 1758/20
Rückerstattung des Rundfunkbeitrags; Leistung unter Vorbehalt
Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt das Verfahren der "bescheidlosen Beitragserhebung" nicht gegen die Garantie der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und auch nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG (…Urteil vom 13.02.2017 - 2 S 1610/15 - juris Rn. 32 ff.;… Urteil vom 03.03.2016 - 2 S 896/15 - juris Rn. 41 und 42; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2016 - 2 A 3058/15 - juris Rn. 31).
- VG Schleswig, 10.07.2017 - 4 A 230/16
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
Die den Beitragsschuldner treffenden Anzeigepflichten aus § 8 RBStV, das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 RBStV und der in § 14 Abs. 9 RBStV statuierte einmalige Meldedatenabgleich sind verfassungsgemäß (vgl. zum Ganzen: OVG Münster, Beschl. v. 30.11.2016 - 2 A 3058/15 - juris, m.w.N., dem sich das erkennende Gericht insoweit anschließt) Diese Regelungen greifen nicht unverhältnismäßig in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ein. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - VerfGH 81/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag …
Neben einer Klage auf Befreiung von der Beitragspflicht insbesondere nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags steht ihm die Möglichkeit offen, gegen einen Beitragsbescheid und/oder gegen die mit angegriffene Datenübermittlung durch die für ihn zuständige Meldebehörde (sog. Meldedatenabgleich) den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten, um eine inzidente Kontrolle der von ihm angegriffenen Regelungen zu erreichen (vgl. für eine solche Inzidentkontrolle etwa OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 2 A 3058/15, juris, Rn. 32 ff.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - VerfGH 80/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag, …
Neben einer Klage auf Befreiung von der Beitragspflicht insbesondere nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags steht ihm die Möglichkeit offen, gegen einen Beitragsbescheid und/oder gegen die mit angegriffene Datenübermittlung durch die für ihn zuständige Meldebehörde (sog. Meldedatenabgleich) den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten, um eine inzidente Kontrolle der von ihm angegriffenen Regelungen zu erreichen (vgl. für eine solche Inzidentkontrolle etwa OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 2 A 3058/15, juris, Rn. 32 ff.). - VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 337/17
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung
Im Hinblick auf die vom Kläger in seinem Schriftsatz vom 01.10.2019 geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken hält das Gericht an seiner Rechtsprechung fest, dass die den Beitragsschuldner treffenden Anzeigepflichten aus § 8 RBStV, das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gemäß § 9 Abs. 1, 2 RBStV und der in § 14 Abs. 9 RBStV statuierte einmalige Meldedatenabgleich verfassungsgemäß sind (siehe etwa VG Schleswig, Urteil vom 24.06.2019 - 4 A 256/17; Urteil vom 26.11.2015 - 4 A 291/13; Urteil vom 10.07.2017 - 4 A 230/16, vgl. zum Ganzen auch: OVG Münster, Beschluss vom 30.11.2016 - 2 A 3058/15 - juris, m.w.N.) Diese Regelungen greifen nicht unverhältnismäßig in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ein.