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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 4 A 2004/04   

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https://dejure.org/2012,28322
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 4 A 2004/04 (https://dejure.org/2012,28322)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.08.2012 - 4 A 2004/04 (https://dejure.org/2012,28322)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. August 2012 - 4 A 2004/04 (https://dejure.org/2012,28322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Umlage eines Finanzdienstleistungsinstituts bei Feststellung von gewerbsmäßigen Finanzdienstleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung zur Umlage eines Finanzdienstleistungsinstituts bei Feststellung von gewerbsmäßigen Finanzdienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 4 A 2004/04
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004 - 6 C 20.03 -.

    Das von der Beklagten angeführte Urteil des 6. Senats vom 21. April 2004 - 6 C 20.03 -, BVerwGE 120, 311, betraf mit der Beitragspflicht zu Entschädigungseinrichtungen einen anderen Sachverhalt, der sich vom vorliegenden insbesondere dadurch unterschied, dass nach der Begriffsdefinition des § 1 EAG nur solche Institute beitragspflichtig sind, denen eine Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen i. S. v. § 1 Abs. 1a KWG erteilt wurde.

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 34.09

    Finanzdienstleistung; Anlagevermittlung; Eigenhandel; Abschlussvermittlung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 4 A 2004/04
    Auch der 8. Senat habe in seinem Urteil vom 15. September 2010 - 8 C 34.09 - entschieden, dass die dortige Klägerin allein aufgrund ihrer Erstanzeige im Jahre 1998 umlagepflichtig gewesen sei.

    Soweit sich die Beklagte ferner auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 2010 - 8 C 34.09 - bezieht, gibt sie die Ausführungen nur verkürzt wieder.

  • BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09

    Abschlussvermittlung; Anlagevermittlung; Bundesanstalt für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 4 A 2004/04
    Nach den den Senat gemäß § 144 Abs. 6 VwGO bindenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Januar 2011 - 8 C 36.09 - gilt die UmlVKF auch für das Jahr 1998 rückwirkend mit Gesetzeskraft.
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