Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 35 Abs 4 S 1 Nr 5 Buchst b BauGB, § 39 Abs 1 Nr 1 Buchst a WoBauG 2
Bauvorbescheid; angemessene Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich; Wohnbedürfnisse der Familie - rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Errichtung eines Anbaus in einstöckiger Bauweise mit einer Grundfläche von 20,625 m2; Vorliegen einer angemessenen Wohngröße im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und im Hinblich auf die Größe der Familie ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 17.01.2017 - 1 K 477/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17
- BVerwG, 31.01.2019 - 4 B 26.18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77
Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene" …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17
Eine zulässige quantitative Vergrößerung darf dabei nicht in eine andere Qualität umschlagen, d. h. es darf zu keiner qualitativen Änderung im Sinne einer Funktionsänderung führen (BVerwG Urteil vom 23. Januar 1981 - IV C 82.77 -, BVerwGE 61, 285).Räume, die zur Befriedigung angemessener beruflicher Bedürfnisse erforderlich sind, sind hinzuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981- IV C 82.77 -, BVerwGE 1981, 1225).
- BVerwG, 06.10.1994 - 4 B 178.94
Bauplanungsrecht: Errichtung einer Ferienwohnung im Außenbereich durch Umwandlung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17
Mit Blick auf den Zusammenhang der Bestimmung mit den übrigen Regelungen des § 35 BauGB muss weiter festgestellt werden, dass der Grundgedanke des § 35 BauGB, der Schutz des Außenbereichs vor einer Zersiedlung, nicht aufgegeben wird, sondern dass das Gesetz nur aus Gründen des Außenbereichsschutzes nicht notwendige Beschränkungen zu Lasten von bereits im Außenbereich Ansässigen vermeiden will (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1994 - 4 B 178/94 -, BRS 56 Nr. 86, juris). - BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88
Zulässigkeit einer Wohnhauserweiterung im Außenbereich; Begriff der "Familie" …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss sich diese Bewertung an den Werten orientieren, die nach § 39 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes für förderungswürdige Bauten - hier: § 39 Abs. 1 Nr. 1 lit. a II. WoBauG: 130 m² für ein Familienheim mit einer Wohnung - galten (so: BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 -, NVwZ 1989, 355, BauR 1988, 698).
- VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und Ermessen Angemessenheit einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17
Unter einer angemessenen Erweiterung i.S. des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist daher ein Um- oder Ausbau zu verstehen, der einerseits über eine im Verhältnis zum Bestand bloß geringfügige oder untergeordnete Erweiterung hinausgeht, anderseits aber seiner Größe und Funktion nach nur eine begrenzte zusätzliche Beeinträchtigung des Außenbereichs mit sich bringt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 15 ZB 11.1843 -, juris: Erweiterung der Kubatur des Bestands von 610 m³ um einen Anbau von 410 m³: unangemessen; BayVGH, Urteil vom 23. November 2011 - 1 B 10.2082 -, juris: Erweiterung von 110 m² Wohnfläche um ca. 19 m²: angemessen; HessVGH, Urteil vom 8. September 2010 - 3 B 1271/10 -, ZfBR 2011, 290f, Gesamtfläche im Erdgeschoss von 98, 35 m² durch Dachgeschossausbau um 85, 34 m² erweitert: angemessen; OVG Münster, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 10 A 731/08 -, juris: Verdoppelung der vorhandenen Wohnfläche bei einem nicht außergewöhnlich kleinen Bestand: unangemessen). - VGH Bayern, 23.11.2011 - 1 B 10.2082
Anbau eines Wintergartens
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17
Unter einer angemessenen Erweiterung i.S. des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist daher ein Um- oder Ausbau zu verstehen, der einerseits über eine im Verhältnis zum Bestand bloß geringfügige oder untergeordnete Erweiterung hinausgeht, anderseits aber seiner Größe und Funktion nach nur eine begrenzte zusätzliche Beeinträchtigung des Außenbereichs mit sich bringt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 15 ZB 11.1843 -, juris: Erweiterung der Kubatur des Bestands von 610 m³ um einen Anbau von 410 m³: unangemessen; BayVGH, Urteil vom 23. November 2011 - 1 B 10.2082 -, juris: Erweiterung von 110 m² Wohnfläche um ca. 19 m²: angemessen; HessVGH, Urteil vom 8. September 2010 - 3 B 1271/10 -, ZfBR 2011, 290f, Gesamtfläche im Erdgeschoss von 98, 35 m² durch Dachgeschossausbau um 85, 34 m² erweitert: angemessen; OVG Münster, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 10 A 731/08 -, juris: Verdoppelung der vorhandenen Wohnfläche bei einem nicht außergewöhnlich kleinen Bestand: unangemessen). - VGH Bayern, 07.02.2013 - 15 ZB 11.1843
Teilprivilegierung; Angemessenheit der Erweiterung, alten- und …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17
Unter einer angemessenen Erweiterung i.S. des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist daher ein Um- oder Ausbau zu verstehen, der einerseits über eine im Verhältnis zum Bestand bloß geringfügige oder untergeordnete Erweiterung hinausgeht, anderseits aber seiner Größe und Funktion nach nur eine begrenzte zusätzliche Beeinträchtigung des Außenbereichs mit sich bringt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 15 ZB 11.1843 -, juris: Erweiterung der Kubatur des Bestands von 610 m³ um einen Anbau von 410 m³: unangemessen; BayVGH, Urteil vom 23. November 2011 - 1 B 10.2082 -, juris: Erweiterung von 110 m² Wohnfläche um ca. 19 m²: angemessen; HessVGH, Urteil vom 8. September 2010 - 3 B 1271/10 -, ZfBR 2011, 290f, Gesamtfläche im Erdgeschoss von 98, 35 m² durch Dachgeschossausbau um 85, 34 m² erweitert: angemessen; OVG Münster, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 10 A 731/08 -, juris: Verdoppelung der vorhandenen Wohnfläche bei einem nicht außergewöhnlich kleinen Bestand: unangemessen).
- VG Gelsenkirchen, 19.07.2021 - 5 K 10328/17
Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 4 B 26/18 -, Juris-Dokument, Rn 7; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Mai 2018 - 1 A 11658/17 -, Juris-Dokument, Rn 22 f.