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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,15999
OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13.OVG (https://dejure.org/2013,15999)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.2013 - 6 A 10016/13.OVG (https://dejure.org/2013,15999)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 6 A 10016/13.OVG (https://dejure.org/2013,15999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 122 Abs 1 AO, § 124 Abs 1 AO, § 10 KAG RP
    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff der einheitlichen Straße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zustellung eines Verwaltungsakts an einen Zustellungsbevollmächtigten i.R.d. Gesamtvertretung durch Bestellung von mehreren Zustellungsbevollmächtigten; Vorliegen der Voraussetzungen einer einheitlichen Straße als Verkehrsanlage

  • esovgrp.de

    AO § 122,AO § 122 Abs 1,AO § 124,AO § 124 Abs 1,KAG § 10
    Alleinvertretung, Anbaubestimmung, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Ausbauumfang, Beitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Durchgangsverkehr, einseitig anbaubare Straße, einseitige Anbaubestimmung, Empfangsbote, Fahrbahn, Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Gehweg, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Zustellung eines Verwaltungsakts an einen Zustellungsbevollmächtigten i.R.d. Gesamtvertretung durch Bestellung von mehreren Zustellungsbevollmächtigten; Vorliegen der Voraussetzungen einer einheitlichen Straße als Verkehrsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1629
  • NVwZ 2013, 1630
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Eine weitere Ausnahme von der Maßgeblichkeit des tatsächlichen Erscheinungsbildes kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (8 C 32.95, BVerwGE 102, 294, juris) bei Straßen in Betracht, die aus zum Anbau bestimmten und aus nicht zum Anbau bestimmten Teilstrecken bestehen.

    Danach verliert eine Straße, die nach einer zum Anbau bestimmten Teilstrecke in eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke übergeht, von da an ihre Qualität als beitragsfähige Anbaustraße, wenn die beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke erstens den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit vermittelt und zweitens im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist (BVerwG, 8 C 32.95, BVerwGE 102, 294, juris).

    Gegen eine Übertragung dieser Rechtsprechung (BVerwG, 8 C 32.95, BVerwGE 102, 294, juris) auf Verkehrsanlagen, die aus einer beidseitig anbaubaren Teilstrecke und einer lediglich einseitig zum Anbau bestimmten Teilstrecke bestehen, sprechen allerdings die grundsätzlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Fallgestaltungen.

    cc) Diese Überlegungen brauchen jedoch nicht vertieft zu werden, weil die Übertragung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren BVerwG 8 C 32.95 (BVerwGE 102, 294, juris) hier schon aus zwei anderen Gründen nicht in Betracht kommt.

    Andererseits können die bundesverwaltungsgerichtlichen Grundsätze (BVerwG, 8 C 32.95, BVerwGE 102, 294, juris) deshalb auf die vorliegende Fallgestaltung nicht angewendet werden, weil dies der mit der Aufteilung einer nach ihrem Erscheinungsbild einheitlichen Straße bezweckte Schutz der Beitragspflichtigen nicht gebietet.

    Das Bundesverwaltungsgericht (8 C 32.95, BVerwGE 102, 294, juris) hält es nicht für einen angemessenen Ausgleich von Vorteilen und Lasten, wenn die Eigentümer von Grundstücken an einer beidseitig anbaubaren Teilstrecke im wesentlichen Umfang Kosten tragen müssen, die auf eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke entfallen.

    Angesichts dessen sind die - bereits mehrfach erwähnten - bundesverwaltungsgerichtlichen Grundsätze (BVerwG, 8 C 32.95, BVerwGE 102, 294, juris) auf die N...straße nicht übertragbar.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, esovgrp; 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, esovgrp, juris) ist der Eigenanteil einer Gemeinde im Einzelfall unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände zu ermitteln, wobei ein ganz überwiegender Anliegerverkehr bei geringem Durchgangsverkehr einen Gemeindeanteil von 25 v. H., ein erhöhter Durchgangs-, aber noch überwiegender Anliegerverkehr regelmäßig einen Gemeindeanteil von 35 bis 45 v. H. rechtfertigt, während bei überwiegendem Durchgangsverkehr davon ausgegangen werden kann, dass der Gemeindeanteil regelmäßig 55 bis 65 v. H. beträgt.

    Die Bandbreite von 5 % nach oben und unten soll vielmehr einen Ausgleich für die insbesondere tatsächliche Unsicherheit bieten, die mit der Bewertung der Anteile des Anlieger- sowie des Durchgangsverkehrs ohne präzise Datenerhebung zwangsläufig verbunden ist (OVG RP, 6 A 11315/06.OVG, AS 34, 99, esovgrp; 6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, esovgrp , juris).

    Der Ratsbeschluss zur Festlegung des Gemeindeanteils darf nicht auf sachfremden Überlegungen oder auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruhen (vgl. OVG RP, 6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, esovgrp , juris).

    Von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen, kann der Rat, der mit den örtlichen Verhältnissen, insbesondere den Grundstücksnutzungen, der flächenmäßigen Ausdehnung der Wegeparzelle, den Verkehrsströmen und der Bedeutung einer Gemeindestraße im Gefüge der innerörtlichen Verkehrswege vertraut ist, die Entscheidung über den Gemeindeanteil ohne eine Verkehrszählung und ohne Einschaltung eines Sachverständigen hinreichend zuverlässig treffen (OVG RP, 6 A 11385/05.OVG; 6 A 10468/07.OVG; 6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, esovgrp , juris).

    Eine greifbare Fehleinschätzung unterläuft dem Rat, wenn er die gesetzlichen Maßstäbe zur Festlegung des Gemeindeanteils in ihrer Ausformung durch die Rechtsprechung verfehlt, nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder sein Beschluss in sich widersprüchlich ist (OVG RP, 6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, esovgrp , juris).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Die Beklagte hat die N...straße in dem nördlichen, einseitig anbaubaren Teilstück nämlich lediglich in einem Umfang ausgebaut, der für die verkehrliche Erreichbarkeit der Grundstücke auf der Straßenseite mit Anbaubestimmung und für den Durchgangsverkehr schlechthin unentbehrlich ist (vgl. BVerwG, IV C 1.75, BVerwGE 52, 364 , juris; BVerwG, 8 C 6/88, BVerwGE 82, 102 , juris; BVerwG, 9 B 78/09, juris).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die gesamten Kosten eines Straßenausbaus auf die Eigentümer der Grundstücke der zum Anbau bestimmten Seite einer einseitig anbaubaren Straße umgelegt werden können, wenn der Ausbau auf den für die Erschließung dieser Grundstücke unerlässlichen Umfang beschränkt wird (OVG RP, 6 A 10971/11.OVG, KStZ 2012, 73, esovgrp, juris; vgl. auch BVerwG, IV C 1.75, BVerwGE 52, 364, juris; BVerwG, 9 C 6.03, NVwZ 2004, 1118, juris).

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Vielmehr muss sie damit warten, bis auch die andere Straßenseite die Anbaubestimmung - beispielsweise durch einen Bebauungsplan - erlangt (vgl. BVerwG, 8 C 6.88, BVerwGE 82, 102 , juris; BVerwG, 8 C 31.90, BVerwGE 89, 362, juris).

    Die Beklagte hat die N...straße in dem nördlichen, einseitig anbaubaren Teilstück nämlich lediglich in einem Umfang ausgebaut, der für die verkehrliche Erreichbarkeit der Grundstücke auf der Straßenseite mit Anbaubestimmung und für den Durchgangsverkehr schlechthin unentbehrlich ist (vgl. BVerwG, IV C 1.75, BVerwGE 52, 364 , juris; BVerwG, 8 C 6/88, BVerwGE 82, 102 , juris; BVerwG, 9 B 78/09, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    a) Ob ein Straßenzug nach einem geplanten Ausbau als eine Verkehrsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist nach der auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht zu beurteilen (vgl. OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287, NVwZ-RR 2004, 70, esovgrp, juris).

    bb) Das tatsächliche Erscheinungsbild einer Verkehrsanlage ist jedoch nicht maßgeblich, soweit aus rechtlichen Gründen auf einen anderen Gesichtspunkt abgestellt werden muss (vgl. OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287, NVwZ-RR 2004, 70, esovgrp, juris; 6 A 11406/04.OVG, esovgrp, juris).

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Soweit sie die Auffassung vertritt, das Bauprogramm zum Straßenausbau müsse satzungsrechtlich festgelegt sein, folgt ihr der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (vgl. BVerwG, 8 C 13.94, BVerwGE 99, 308, juris; BVerwG, IV 15.71, BVerwGE 40, 177, juris).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Soweit sie die Auffassung vertritt, das Bauprogramm zum Straßenausbau müsse satzungsrechtlich festgelegt sein, folgt ihr der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (vgl. BVerwG, 8 C 13.94, BVerwGE 99, 308, juris; BVerwG, IV 15.71, BVerwGE 40, 177, juris).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die gesamten Kosten eines Straßenausbaus auf die Eigentümer der Grundstücke der zum Anbau bestimmten Seite einer einseitig anbaubaren Straße umgelegt werden können, wenn der Ausbau auf den für die Erschließung dieser Grundstücke unerlässlichen Umfang beschränkt wird (OVG RP, 6 A 10971/11.OVG, KStZ 2012, 73, esovgrp, juris; vgl. auch BVerwG, IV C 1.75, BVerwGE 52, 364, juris; BVerwG, 9 C 6.03, NVwZ 2004, 1118, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Dabei steht der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zu, der eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze einschließt, die nach oben und unten um nicht mehr als 5 % abweichen (vgl. OVG RP, 6 A 68/85.OVG, AS 20, 411 ; OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, KStZ 2003, 35, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 6 A 11220/05

    Ausbaubeitrag; Bemessung des Gemeindeanteils; Fallgruppentypisierung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, esovgrp; 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, esovgrp, juris) ist der Eigenanteil einer Gemeinde im Einzelfall unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände zu ermitteln, wobei ein ganz überwiegender Anliegerverkehr bei geringem Durchgangsverkehr einen Gemeindeanteil von 25 v. H., ein erhöhter Durchgangs-, aber noch überwiegender Anliegerverkehr regelmäßig einen Gemeindeanteil von 35 bis 45 v. H. rechtfertigt, während bei überwiegendem Durchgangsverkehr davon ausgegangen werden kann, dass der Gemeindeanteil regelmäßig 55 bis 65 v. H. beträgt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11

    Ausbaubeitrag; nachträgliche Änderung des Straßenbauprogramms; Ermittlung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.1986 - 6 A 68/85
  • BFH, 25.09.1996 - III R 53/93

    Die Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73

    Begriff der unechten Gesamtprokura

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 378/99

    Niederlegung des Geschäftsführeramts bei Gesamtvertretung

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

  • BVerwG, 21.12.1983 - 1 B 152.83

    Prozessbevollmächtigter - Zustellung der Entscheidung - Rechtsmittelfrist -

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

  • BVerwG, 16.07.2010 - 9 B 78.09

    Rüge aufgrund eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aufgrund

  • OLG Celle, 31.03.2004 - 9 U 217/03

    Anspruch des Miteigentümers eines Grundstücks auf Auszahlung der aus Vermietung

  • OLG Köln, 26.05.2008 - 2 Ws 249/08

    Bevollmächtigung der in der Einrichtung tätigen Personen zur Entgegennahme von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1994 - 22 B 997/94

    Rechtsstaatsprinzip; Satzungsrechtliche Ermächtigung; Heilung; Rechtswidriger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08

    Neuregelung des KAG RP § 3 Abs 1 Nr 4 ermöglicht Widerruf begünstigender

  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 5 A 595/08

    Klagefrist, Einwurfschreiben, Heilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der

  • VGH Hessen, 11.03.1985 - V OE 5/82
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 - 6 A 11406/04

    Beitragsberechnung bei der Erneuerung einer Verkehrsanlage, Qualifikation der

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

    Ob ein Straßenzug nach einem geplanten Ausbau als eine Verkehrsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist nach der auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht zu beurteilen (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Juli 2013 - 6 A 10016/13.OVG -, juris Rn. 23, m.w.N.).

    Danach muss - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten geprägte Erscheinungsbild abgestellt werden (OVG RP, Urteil vom 2. Juli 2013 - 6 A 10016/13.OVG -, juris Rn. 23; zu den Ausnahmen hiervon: OVG RP, Urteile vom 18. März 2003 - 6 A 11867/02.OVG - und vom 7. Dezember 2004 - 6 A 11406/04.OVG -, zitiert nach ESOVGRP).

  • VG Neustadt, 02.07.2015 - 1 L 497/15

    Erhebung eines Ausbaubeitrags; Ermittlung des Gemeindeanteils; Einbahnstraße;

    Was "die" ausgebaute Verkehrsanlage ist und welche Anwohner infolge dessen zum Beitrag heranzuziehen sind, bestimmt sich aber nicht nach dem Straßennamen (OVG RP, Urteil vom 2.7.2013 - 6 A 10016/13), sondern nach natürlicher Betrachtungsweise (OVG RP, Beschluss vom 11.12.2014 - 6 A 10822/14).

    Zuletzt darf hier nicht ausgeblendet werden, dass der Antragsgegnerin bei der Bestimmung des Gemeindeanteils eine Schwankungsbreite von +/- 5 v.H. zugestanden wird (OVG RP, Urteil vom 2.7.2013 - 6 A 10016/13).

    Dies bedeutet freilich nicht, dass die Gemeinde schematisch 5 v.H. von dem ermittelten Gemeindeanteil abziehen darf; diese Bandbreite soll vielmehr einen Ausgleich für die tatsächliche Unsicherheit bieten, die mit der Bewertung des Anlieger- und Durchgangsverkehrs ohne präzise Datenerhebung verbunden ist (OVG RP, Urteil vom 2.7.2013, a.a.O.; Urteil vom 16.1.2007 - 6 A 11315/06).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2015 - 2 LA 20/15

    Asylverfahren; Bundesamtsbescheid; Zustellungsmängel; Heilung

    Er hat damit aber die ihn betreffende Regelungswirkung anerkannt, so dass der Verwaltungsakt ihm gegenüber, allerdings frühestens ab dem Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels als wirksam angesehen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 - juris Rn. 17, ebenso VGH Kassel, Urteil vom 27. März 2014 - 8 A 1251/12 - juris Rn. 27; OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 6 A 10016/13 - juris Rn. 21 mwN).
  • VG Koblenz, 30.03.2017 - 4 K 476/16

    Erhebung von Vorausleistungsbeiträgen für den Gehwegausbau entlang der K 10 in

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 2. Juli 2013 - 6 A 10016/13.OVG - und Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 6 A 11220/05.OVG - , NVwZ-RR 2006, 285) muss der gemeindliche Eigenanteil den Vorteil widerspiegeln, den die Allgemeinheit im Verhältnis zur Gesamtheit der Anlieger durch eine Ausbaumaßnahme erlangt, wobei entscheidend auf die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des Durchgangsverkehrs andererseits abzustellen ist.
  • VG Potsdam, 21.06.2017 - 1 K 2454/16

    Sog. Dublin-Verfahren; Rückführung eines Afghanen nach Bulgarien

    Er hat damit aber die ihn betreffende Regelungswirkung anerkannt, so dass der Verwaltungsakt ihm gegenüber, ab dem Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels als wirksam angesehen werden muss (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. April 2015 - 2 LA 20/15, juris Rn. 7 f.; VGH Kassel, Urteil vom 27. März 2014 - 8 A 1251/12, juris Rn. 27; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Juli 2013 - 6 A 10016/13, juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 08.10.2015 - 19 L 294.15

    Keine Riesenplakatwerbung am Ernst-Reuter-Platz

    Er hat damit aber die ihn betreffende Regelung swirkung anerkannt, sodass der Verwaltungsakt ihm gegenüber, allerdings frühestens ab dem Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels als wirksam angesehen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - BVerwG 3 C 19.12 -, juris Rn. 17; s. ferner etwa auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. April 2015 - OVG 2 LA 20/15 -, juris Rn. 7; Hessischer VGH, Urteil vom 27. März 2014 - VGH 8 A 1251/12 -, juris Rn. 27; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juli 2013 - OVG 6 A 10016/13 -, juris Rn. 21).
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