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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2001 - 1 C 10184/01   

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https://dejure.org/2001,11908
OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2001 - 1 C 10184/01 (https://dejure.org/2001,11908)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2001 - 1 C 10184/01 (https://dejure.org/2001,11908)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2001 - 1 C 10184/01 (https://dejure.org/2001,11908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für einen Bebauungsplanteilbereich; Nichtigkeit einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 419
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2001 - 1 C 10184/01
    Hieraus wird man den Schluss ziehen müssen, dass eine Veränderungssperre hinsichtlich landesrechtlicher Festsetzungen nicht in Betracht kommt (für die Annahme einer solchen Schlussfolgerung in einem ähnlichen Fall unter Berücksichtigung der Vorgängervorschrift des § 86 Abs. 6 LBauO a.F.: BVerwG, Urteil vom 18. April 1996, NVwZ 1996, 892).
  • OVG Berlin, 02.12.1988 - 2 A 3.87

    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer Veränderungssperre bzw. deren Verlängerung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2001 - 1 C 10184/01
    Ein solches Nachschieben von späteren, konzeptionell anderen Planungsabsichten, die sich erst nach Erlass der Satzung über die Veränderungssperre konkretisiert haben - die neuen Absichten haben sich nach Vortrag der Antragsgegnerin frühstens in der Ratssitzung vom 17. November 2000 konkretisiert, während der Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre bereits am 18. Oktober 2000 gefasst worden und die öffentliche Bekanntmachung am 10. November 2000 erfolgt ist - , vermag indessen die ursprünglich fehlerhafte Veränderungssperre nicht zu heilen (s. OVG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 1988, ZfBR 1989, 173; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 1999, NVwZ 2000, 1061).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2001 - 1 C 10184/01
    Die durch die Veränderungssperre zu sichernde Planung muss jedoch einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1990, ZfBR 1990, 302; Urteil vom 10. September 1976, BVerwGE 51, 212).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2020 - 2 M 33/20

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Anhörungspflicht

    Da § 85 Abs. 3 BauO LSA auf der gesetzlichen Ermächtigung des § 9 Abs. 4 BauGB beruht, dürfte jedoch vieles für die Auffassung des Antragsgegners und des Verwaltungsgerichts sprechen, da die Regelung des § 9 Abs. 4 BauGB so zu verstehen sein dürfte, dass sie die Anwendung der Vorschriften des BauGB, insbesondere über die Sicherung der Planung durch Veränderungssperre (§§ 14 ff. BauGB), auf Regelungen insbesondere über örtliche Bauvorschriften nur zulässt, soweit diese als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. August 2001 - 1 C 10184/01 - juris Rn. 16; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 9 Rn. 263).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10

    Normenkontrollverfahren - zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre (vgl. etwa Urteile des Senats vom 27.01.2010, 1 A 10779/09; vom 02.08.2011, 1 C 10184/01 und vom 18.05.2000, 1 C 10758/99, jeweils veröffentlicht in esovgrp.de ) sind nicht erfüllt.
  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328

    Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

    Ergeben können sich die Planungsabsichten der Gemeinde nicht nur aus dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans als solchem, sondern auch aus allen anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen (BVerwG vom 1.10.2009, a.a.O., S. 43; OVG RhPf vom 2.8.2001 NVwZ-RR 2002, 419).
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