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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10607/15.OVG   

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https://dejure.org/2016,3678
OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10607/15.OVG (https://dejure.org/2016,3678)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.03.2016 - 7 A 10607/15.OVG (https://dejure.org/2016,3678)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. März 2016 - 7 A 10607/15.OVG (https://dejure.org/2016,3678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 42 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 8, § 45 Abs 1 S 1 SGB 8, § 76 Abs 1 SGB 8, § 76 Abs 2 SGB 8, § 89d Abs 1 SGB 8
    Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers durch einen freien Träger der Jugendhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers durch einen freien Träger der Jugendhilfe; Erstattung der Kosten bzgl. der erfolgten Inobhutnahme durch Allgemeinverfügung; Auswirkungen der Volljährigkeit eines Hilfeempfängers

  • esovgrp.de

    SGB VIII § 42,SGB VIII § ... 42 Abs 1,SGB VIII § 42 Abs 1 S 1,SGB VIII § 42 Abs 1 S 1 Nr 3,SGB VIII § 45,SGB VIII § 45 Abs 1,SGB VIII § 45 Abs 1 S 1,SGB VIII § 76,SGB VIII § 76 Abs 1,SGB VIII § 76 Abs 2,SGB VIII § 89d,SGB VIII § 89d Abs 1,SGB VIII § 89d Abs 3,SGB VIII § 89d Abs 3 S 1,SGB VIII § 89f,SGB VIII § 89f Abs 1,SGB VIII § 89f Abs 1 S 1,SGB X § 31,SGB X § 31 Abs 1,SGB X § 31 Abs 1 S 1,SGB X § 31 Abs 2,SGB X § 31 Abs 3,SGB X § 31 Abs 3 S 2
    Äußeres Erscheinungsbild, Allgemeinverfügung, Altersfeststellung, Ausführung, Ausländer, Außenwirkung, Beleihung, Beteiligung, Eindruck, Einschätzung, Einzelverwaltungsakt, Entscheidungszeitpunkt, Erkenntnislage, erreichbare Information, Erscheinungsbild, Erstattung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeinverfügung; Altersfeststellung; Ausführung; Ausländer; Außenwirkung; äußeres Erscheinungsbild; Beleihung; Beteiligung; Eindruck; Einschätzung; Einzelverwaltungsakt; Entscheidungszeitpunkt; entsprechen; erreichbare Informationen; Erstattung; ...

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit der Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers durch einen freien Träger der Jugendhilfe; Erstattung der Kosten bzgl. der erfolgten Inobhutnahme durch Allgemeinverfügung; Auswirkungen der Volljährigkeit eines Hilfeempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers durch freien Träger der Jugendhilfe nicht möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.06.2006 - 5 C 24.05

    Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -; Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10607/15
    Zufolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 - 5 C 24.05 - BVerwGE 126, 201 ff. verlange das Gebot der Gesetzeskonformität im Sinne von § 8 9 f SGB VIII nicht, dass die Hilfegewährung in jeder Hinsicht absolut rechtmäßig sei.

    Zur Begründung seiner vom Verwaltungsgericht gegen dieses Urteil zugelassenen Berufung macht der Kläger geltend: Die Auffassung des Verwaltungsgerichts sei nicht mit dem von ihm selbst zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 - 5 C 24.05 - BVerwGE 126, 201 ff. zu vereinbaren.

    Zwar entspricht im Erstattungsrechtsverhältnis zwischen zwei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zufolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 - 5 C 24.05 - BVerwGE 126, 201 ff. = juris zumindest in Fällen, in denen es für die Hilfegewährung auf das Alter einer Person ankommt, die Aufgabenerfüllung im Sinne von § 8 9 f Abs. 1 SGB VIII den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Achtes Buch, wenn der Hilfe leistende Jugendhilfeträger im Zeitpunkt der Hilfegewährung davon ausgehen konnte, dass die an das Alter einer Person anknüpfenden Voraussetzungen der Aufgabenerfüllung (noch) vorlagen, und davon auszugehen ist, dass auch der auf Erstattung in Anspruch genommene Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der gegebenen Erkenntnislage die Leistung zu gewähren gehabt hätte (vgl. a . a . O. Rn. 15).

    Zwar unterbleibt dann die Verfügung der Inobhutnahme einer konkreten Person durch einen Sachbearbeiter des Jugendamtes im Einzelfall, sodass dessen Einschätzung der Schlüssigkeit der Minderjährigkeitsbehauptung als erreichbare Information im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 - 5 C 24.05 - a .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 6 S 8.09

    Jugendhilfe: Beendigung der Inobhutnahme eines ausländischen Minderjährigen in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10607/15
    Auch das Oberverwaltungsgericht Berli n- Brandenburg ist in seinen Beschlüssen vom 12. Mai 2009 - OVG 6 S 8.09/OVG 6 M 10.09 - und vom 15. Mai 2009 - OVG 6 S 1 2 .
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12

    Inobhutnahme; Inobhutnahme als Verwaltungsakt; Rücknahme; Rücknahmetatbestand;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10607/15
    Eine Inobhutnahme im Sinne von § 42 SGB VIII ist ein Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB X, das heißt eine hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (vgl. im einzelnen BVerwG, Urteil vom 1 1. Juli 2013 - 5 C 2 4 . 12 - BVerwGE 147, 170 [171 f. Rn. 1 1 f.]).
  • VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 1376/17

    Jugendhilferechtlicher Erstattungsstreit; Anfechtungsklage gegen rein formellen

    Insoweit ist eine sich möglicherweise im Nachhinein als unberechtigt herausstellende Inobhutnahme aufgrund einer eventuellen Gefährdung des Kindeswohls in Erstaufnahmeeinrichtungen gegenüber unter Umständen negativer Kostenfolgen für die Jugendhilfeträger im Zweifel der Vorzug zu gewähren (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15 -, juris, Rn. 31; zur möglichen Gefährdung Minderjähriger in Erstaufnahmeeinrichtungen auch: BayVGH, Beschluss vom 23. September 2014 - 12 CE 14.1833 u. 12 C 14.1865 -, NVwZ-RR 2014, 959, Rn. 19).

    Maßgeblich für diese Einschätzung sind die im Zeitpunkt der Inobhutnahme vorliegenden erreichbaren Informationen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 C 24/05 -, juris, Rn. 17) und dass die Erklärung des Betroffenen zumindest als schlüssig eingeschätzt wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15 -, juris, Rn. 28 ff.).

    Die Entscheidungsbefugnis darüber, ob der Betroffene als minder- oder volljährig eingestuft wird, hat allerdings in der letzten Konsequenz beim Jugendamt zu verbleiben (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15 -, juris, Rn. 21).

  • VG Mainz, 24.03.2020 - 1 K 1121/19

    Jugendhilferechtliche Erstattungsstreitigkeit; amtliche Feststellung des

    Insoweit ist eine sich möglicherweise im Nachhinein als unberechtigt herausstellende Inobhutnahme aufgrund einer eventuellen Gefährdung des Kindeswohls in Erstaufnahmeeinrichtungen gegenüber unter Umständen negativer Kostenfolgen für die Jugendhilfeträger im Zweifel der Vorzug zu gewähren (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15 -, juris, Rn. 31; zur möglichen Gefährdung Minderjähriger in Erstaufnahmeeinrichtungen auch: BayVGH, Beschluss vom 23. September 2014 - 12 CE 14.1833 u. 12 C 14.1865 -, NVwZ-RR 2014, 959, Rn. 19; siehe zum Ganzen VG Mainz, a.a.O.).

    Maßgeblich für diese Einschätzung sind die im Zeitpunkt der Inobhutnahme vorliegenden erreichbaren Informationen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 C 24/05 -, juris, Rn. 17) und dass die Erklärung des Betroffenen zumindest als schlüssig eingeschätzt wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15 -, juris, Rn. 28 ff.).

    Deshalb muss bei einer Inobhutnahme durch Einzelverwaltungsakt der die Inobhutnahme verfügende Sachbearbeiter des Jugendamtes eine Einschätzung vornehmen, ob nach dem äußeren Erscheinungsbild und dem Verhalten des Betroffenen das von ihm genannte Geburtsdatum oder Lebensalter zutreffen kann, auch wenn er insoweit noch keine Erfahrung hat (OVG RP, Urteil vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15 -, juris, Rn. 30).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/18

    Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings; unverzügliche

    Dafür ist noch nicht die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig, vielmehr genügt dafür dieselbe Verständigungsmöglichkeit, die erforderlich ist, um die Erklärung des Betroffenen, er sei Ausländer, minderjährig und halte sich unbegleitet im Bundesgebiet auf, verstehen zu können (Urteil des Senats vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15.OVG -, juris, Rn. 30).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/187

    Alter, Alterseinschätzung, Altersfeststellung, Amtsgericht, Aufnahme, Ausländer,

    Dafür ist noch nicht die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig, vielmehr genügt dafür dieselbe Verständigungsmöglichkeit, die erforderlich ist, um die Erklärung des Betroffenen, er sei Ausländer, minderjährig und halte sich unbegleitet im Bundesgebiet auf, verstehen zu können (Urteil des Senats vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15.OVG -, juris, Rn. 30).
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