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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06/OVG   

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https://dejure.org/2007,11817
OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06/OVG (https://dejure.org/2007,11817)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.05.2007 - 7 A 11406/06/OVG (https://dejure.org/2007,11817)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 7 A 11406/06/OVG (https://dejure.org/2007,11817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Bundeslandes auf Gewährung eines Zuschusses zu den ungedeckten Personalkosten für zwei Erzieherinnen für die Zeit bis zur fristgerechten Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse; Rechtswidrigkeit einer Belastung der öffentlichen Hand; Fehlerhafte Ausübung ...

  • Judicialis

    KitaG § 12; ; KitaG § 12 Abs. 1; ; KitaG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; KitaG § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; KitaG § 12 Abs. 5; ; KitaG § 12 Abs. 5 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Personalkosten für ungeeignete Erzieherinnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung von Personalkosten für ungeeignete Erzieherinnen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1987 - 7 A 7/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06
    Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).

    Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KitaG sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (in Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1987 - 7 A 6/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06
    Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).

    Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KitaG sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (in Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1985 - 7 A 6/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06
    Hinzu kommt, dass Abfindungen, die einem aufgrund eines Vergleichs ausgeschiedenen Angestellten ohne Arbeitsleistung nach § 62 Abs. 2 Buchst. e) des Bundesangestelltentarifvertrags - BAT - zugebilligt werden, nach § 12 Abs. 5 Satz 1 KitaG nur dann ausgleichspflichtig sind, wenn statt der Abfindung ein tariflicher Anspruch auf Übergangsgeld besteht (vgl. Urteil des Senats vom 17. September 1985 - 7 A 6/85.OVG -, OVG RP, AS 20, 25 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) des Zweiten Landesgesetzes zur Ausführung des Kindergartengesetzes vom 15. Juli 1970).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21

    Zuschuss zu den Personalkosten eines Kindergartens nur bei tarifgerechter

    Angemessene Aufwendungen sind zunächst Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG -, juris, Rn. 5).
  • VG Trier, 08.05.2008 - 2 K 807/07
    Diese sind auch angemessen, da es sich hier um tarifliche Vergütungen handelte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG - m.w.N.), die aufgrund einer Rechtspflicht zu zahlen waren.

    Wie bereits oben erwähnt, sind nach § 12 Abs. 1 KitaG nur solche Personalkosten, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Mai 2007, a.a.O.), als angemessene Aufwendungen anzusehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10583/21

    Kindergartenfinanzierung; erhöhter Zuschuss Personalkosten einer

    Angemessene Aufwendungen sind zunächst Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG -, juris, Rn. 5) (1.).
  • VG Trier, 29.11.2007 - 6 K 542/07

    Keine Kürzung der Personalkosten für Busbegleitung

    Des Weiteren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 03. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG - m.w.N.) davon auszugehen, dass es sich nur bei Personalkosten für Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden, um angemessene Aufwendungen handelt.
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