Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06/OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Bundeslandes auf Gewährung eines Zuschusses zu den ungedeckten Personalkosten für zwei Erzieherinnen für die Zeit bis zur fristgerechten Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse; Rechtswidrigkeit einer Belastung der öffentlichen Hand; Fehlerhafte Ausübung ...
- Judicialis
KitaG § 12; ; KitaG § 12 Abs. 1; ; KitaG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; KitaG § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; KitaG § 12 Abs. 5; ; KitaG § 12 Abs. 5 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Erstattung von Personalkosten für ungeeignete Erzieherinnen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Erstattung von Personalkosten für ungeeignete Erzieherinnen
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 04.10.2006 - 5 K 613/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06/OVG
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1987 - 7 A 7/87
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06
Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KitaG sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (in Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1987 - 7 A 6/87
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06
Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KitaG sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (in Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1985 - 7 A 6/85
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 7 A 11406/06
Hinzu kommt, dass Abfindungen, die einem aufgrund eines Vergleichs ausgeschiedenen Angestellten ohne Arbeitsleistung nach § 62 Abs. 2 Buchst. e) des Bundesangestelltentarifvertrags - BAT - zugebilligt werden, nach § 12 Abs. 5 Satz 1 KitaG nur dann ausgleichspflichtig sind, wenn statt der Abfindung ein tariflicher Anspruch auf Übergangsgeld besteht (vgl. Urteil des Senats vom 17. September 1985 - 7 A 6/85.OVG -, OVG RP, AS 20, 25 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) des Zweiten Landesgesetzes zur Ausführung des Kindergartengesetzes vom 15. Juli 1970).
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21
Zuschuss zu den Personalkosten eines Kindergartens nur bei tarifgerechter …
Angemessene Aufwendungen sind zunächst Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG -, juris, Rn. 5). - VG Trier, 08.05.2008 - 2 K 807/07 Diese sind auch angemessen, da es sich hier um tarifliche Vergütungen handelte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG - m.w.N.), die aufgrund einer Rechtspflicht zu zahlen waren.
Wie bereits oben erwähnt, sind nach § 12 Abs. 1 KitaG nur solche Personalkosten, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Mai 2007, a.a.O.), als angemessene Aufwendungen anzusehen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10583/21
Kindergartenfinanzierung; erhöhter Zuschuss Personalkosten einer …
Angemessene Aufwendungen sind zunächst Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG -, juris, Rn. 5) (1.). - VG Trier, 29.11.2007 - 6 K 542/07
Keine Kürzung der Personalkosten für Busbegleitung
Des Weiteren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 03. Mai 2007 - 7 A 11406/06.OVG - m.w.N.) davon auszugehen, dass es sich nur bei Personalkosten für Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden, um angemessene Aufwendungen handelt.