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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG, 1 B 11015/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,33403
OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG, 1 B 11015/14.OVG (https://dejure.org/2014,33403)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG, 1 B 11015/14.OVG (https://dejure.org/2014,33403)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG, 1 B 11015/14.OVG (https://dejure.org/2014,33403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 3 UmwRG, § 3 UmwRG
    Verwirkung der Rechte eines Naturschutzverbandes aus dem UmwRG; Erwartung der Unterrichtung des Naturschutzverbandes auf Landesebene durch seinen Ortverband

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen i.R.d. Widerspruchsfrist

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verwirkung der Widerspruchsfrist des § 2 Abs. 4 UmwRG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen i.R.d. Widerspruchsfrist

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen i.R.d. Widerspruchsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen eine Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerspruch - Vor Fristablauf verwirkt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen Windenergieanlagen in Birkenfeld unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen Windenergieanlagen in Birkenfeld unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen eine Windkraftanlage (IBR 2015, 1034)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 259
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 20.06.2001 - BT-Drs 14/6378
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14
    Im Übrigen ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, dass der Gesetzgeber mit § 2 Abs. 4 UmwRG nicht über die Rechtslage, wie sie unter der Geltung des § 58 Abs. 2 VwGO bestand, hinausgehen, sondern eine Regelung schaffen wollte, die den "... anhand des § 58 Abs. 2 VwGO in der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelnden Regeln für die Verwirkung des Klagerechts ..." entspricht (vgl. Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG, BT-Drs. 16/2495, S. 12 rechte Spalte, und betreffend den dort in Bezug genommenen § 61 Abs. 3 a.F. BNatSchG: Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 20. Juni 2001, BT-Drs. 14/6378, S. 62 linke Spalte).

    Die Naturschutzvereinigung soll ihre Befugnisse so ausüben, dass sie nicht zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerungen von Vorhaben führen (vgl. betreffend § 2 Abs. 3 UmwRG: Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG vom 04. September 2006, BT-Drs. 16/2495, S. 12 linke Spalte i.V.m. dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer umweltrechtlicher Rechtsvorschriften vom 20. Juni 2001, BT-Drs. 14/6378, S.62 linke Spalte; zu § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG: BT-Drs. 16/2495 a.a.O; zu § 4a UmwRG: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 10. Oktober 2012, BT-Drs. 17/10957, S. 17 rechte Spalte).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14
    Davon kann aber dann nicht die Rede sein, wenn der Zeitraum, auf den bei der Verwirkung abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und wenn dabei vorausgesetzt wird, dass die rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs dem Betroffenen möglich, zumutbar und von ihm zu erwarten war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2012, juris; BVerfGE 32, 305 ff zu den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt jedoch nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. August 2004, 1 BvR 1557/01, juris) oder die Tatsachen anders würdigt, als dies ein Betroffener für richtig erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987, 1 BvR 1113/86, juris).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt jedoch nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. August 2004, 1 BvR 1557/01, juris) oder die Tatsachen anders würdigt, als dies ein Betroffener für richtig erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987, 1 BvR 1113/86, juris).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14
    Im Zusammenhang mit der Jahresfrist des § 70 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO ist auch seit langem anerkannt, dass eine Verwirkung eines verfahrensrechtlichen Rechts je nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles auch schon vor dem Fristablauf eintreten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974, IV C 2.72, BVerwGE 44, 294 ff.; Urteil vom 16. Mai 1991, IV C 4.89, juris und Beschluss vom 14. Februar 1989, IV B 28.89, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 A 10842/15

    Entscheidung durch Zwischenurteil; Tenorierung des Obergerichts bei fehlerhaftem

    Es sei auch keine Verwirkung mit Blick auf die in den Beschlüssen des Senats vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG - und vom 14. November 2014 - 1 B 11015/14.OVG - genannten Umstände eingetreten.

    und nimmt zur Begründung Bezug auf die zutreffenden Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung sowie auf die Beschlüsse des Senats vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG - und vom 14. November 2014 - 1 B 11015/14.OVG -.

    In einem Schriftsatz des Klägers vom 23. Oktober 2014 zum Verfahren 1 B 10905/14.OVG, sei ausgeführt, dass "Eingaben zu Rotmilanfunden ... bereits vor dem 25. Februar 2014 nachweislich festgestellt worden [seien], wie z.B. auf der Plattform LANIS, welche ein Landschaftsinformationssystems des Landes sei, das jedem Gutachter auch frei zugänglich gewesen wäre'.

    Es bedarf allerdings keiner abschließenden Entscheidung darüber, ob an den Überlegungen des Senats aus den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlüssen vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG - und vom 14. November 2014 - 1 B 11015/14.OVG - festzuhalten ist.

    Soweit der Senat mit seinen Beschlüssen vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG - und vom 14. November 2014 - 1 B11015/14.OVG - zu einer abweichenden Bewertung gelangt ist, wird daran auf der Grundlage des nunmehr bekannten Sachverhaltes nicht mehr festgehalten.

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417

    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

    Jedenfalls wäre es, da § 2 Abs. 3 UmwRG auf dem Grundsatz der Verwirkung beruht, welcher seinerseits Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben ist (vgl. BVerwG, B.v. 7.10.2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 9), treuwidrig - im Sinne eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens -, wenn eine für den Kläger handelnde Person von der Genehmigungsbehörde Informationen erbittet, und später, nachdem Informationen übermittelt worden sind, vom Kläger geltend gemacht wird, diese Person sei für die Entgegennahme von Informationen nicht zuständig gewesen (vgl. zur Wissenszurechnung nach Treu und Glauben bei einer Umweltvereinigung, die über örtliche Untergliederungen verfügt, auch OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 16).

    1.1.4 Ob neben § 2 Abs. 3 UmwRG bzw. über diese Norm hinaus eine Verwirkung des Klagerechts einer Umweltvereinigung in Betracht kommt (bejahend Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UmwRG Rn. 51), insbesondere, ob eine Verwirkung auch schon vor Ablauf der dort normierten Fristen eintreten kann (so OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 7; B.v. 14.11.2014 - 1 B 11015/14 - juris Rn. 4; offen gelassen durch OVG NW, B.v. 24.9.2009 - 8 B 1342/09.AK), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    In der Rechtsprechung (vgl. OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 7) wurde eine Verwirkung für den Fall angenommen, dass ein Rechtsbehelf erst dann eingelegt worden war, als die Windkraftanlage schon nahezu errichtet war.

  • VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

    Nach teilweiser Stattgabe und teilweiser Ablehnung des daraufhin gestellten Eilantrags des Klägers mit Beschluss der Kammer vom 22. September 2013 - 4 L 873/14.KO - wies das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG - (juris), die Beschwerde des Klägers zurück und lehnte auf die Beschwerde des Beklagten und der Beigeladenen den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung insgesamt ab.

    Der Kreisrechtsausschuss schließe sich dem OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 3. November 2014, a.a.O.) an.

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Unterbleibt eine derartige, für die Aufgabenerfüllung sachgerechte und zumutbare Organisation des Informationsflusses zwischen der Orts- und Landesebene, muss sich der Landesverband nach Treu und Glauben die Kenntnis und das Kennenmüssen des örtlichen Vorstandes zurechnen lassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14 -, juris Rn. 16).
  • VG Koblenz, 16.07.2015 - 4 K 118/15

    Zwischenurteil über Klage eines Naturschutzbundes gegen

    Nach teilweiser Stattgabe und teilweiser Ablehnung des daraufhin gestellten Eilantrags des Klägers mit Beschluss der Kammer vom 22. September 2014 - 4 L 873/14.KO - wies das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14.OVG - (juris), die Beschwerde des Klägers zurück und lehnte auf die Beschwerde des Beklagten und der Beigeladenen den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung insgesamt ab.

    Das OVG Rheinland-Pfalz lehnte zwei Anträge des Klägers auf Fortführung des Verfahrens mit Beschlüssen vom 14. und 24. November 2014 - 1 B 11015/14.OVG - ab.

  • VG Mainz, 13.04.2016 - 3 K 508/15

    Baugenehmigung für Kaffeerösterei in Eich aufgehoben

    Je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles kann Verwirkung aber auch schon vor Ablauf eines Jahres eintreten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 14.12.2016 - 5 L 2302/16

    Begriff des "Kennenkönnens" im Sinne des § 2 Abs 4 UmwRG; Beurteilung erheblicher

    Der Verwirkung stünden weder § 2 UmwRG noch europäische Regelungen entgegen; insoweit werde verwiesen auf die Entscheidungen des VG Koblenz, Beschluss vom 05.02.2014 - 4 L 12/14.KO -, und des OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.11.2014 - 1 B 10905/14 -.

    OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.11.2014 -1 B 10905/14, 1 B 11015/14-, juris.

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

    Auch wenn der Rechtsbehelf einer Umweltvereinigung nach Treu und Glauben verwirkt und daher schon vor Ablauf der Jahresfrist unzulässig sein kann (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 03.11.2014 - 1 B 10905/14; 1 B 11015/14.OVG - Juris Rn. 7 und vom 14.11.2014 - 1 B 11015/14.OVG - Juris Rn. 4; Fellenberg/Schiller, a.a.O. § 2 UmwRG Rn. 50; Kment, a.a.O., S. 926), so setzt dies doch neben einem bloßen Zeitmoment auch einen darüber hinausgehenden Vertrauenstatbestand seitens des Verfahrensgegners voraus, aufgrund dessen dieser nicht mehr mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs innerhalb der Rechtsmittelfrist rechnen muss (Kment, a.a.O., S. 926).
  • VG München, 29.08.2018 - M 1 SN 18.2253

    Erweiterung des Anbaus am Watzmannhaus vorläufig gestoppt

    Von einem "Kennenkönnen" der ergangenen Entscheidung ist daher regelmäßig dann auszugehen, wenn sich das Vorliegen einer Genehmigung für den Dritten aufgrund objektiver Anhaltspunkte aufdrängen muss, sei es, weil Baumaßnahmen erkennbar sind, sei es, dass er in anderer Weise darüber informiert ist, und wenn es ihm zudem möglich und zumutbar ist, sich etwa durch Anfrage beim Vorhabenträger oder bei der Genehmigungsbehörde Gewissheit zu verschaffen (vgl. OVG Münster, B.v. 24.9.2009 - 8 B 1342/09, ZUR 2010, Heft 4, S. 205; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14 u.a. - juris Rn. 7 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 8 B 296/18

    Genehmigung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in einem

    Auch wenn mit Blick auf das erhebliche wirtschaftliche Interesse eines Anlagenbetreibers Umweltverbänden abverlangt werden darf, ihren Rechtsbehelf so rechtzeitig einzulegen, wie dies jeder andere vernünftige Verband zur Verfolgung seiner Ziele tun würde, vgl. für den Fall der Widerspruchseinlegung OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 3. November 2014 - 1 B 10905/14, 1 B 11015/14 -, juris Rn. 8, und sein prozesstaktisches Vorgehen nicht schikanös sein darf, begründet die erst im März 2018 erfolgte Stellung des Abänderungsantrags nicht dessen Verwirkung.
  • VG Magdeburg, 04.05.2017 - 4 A 279/13

    Klage gegen den Bau von Schnöggersburg abgewiesen

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