Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2012 - 8 A 10269/12.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 20 Abs 2 S 2 BauNVO 1962, § 20 Abs 2 S 2 BauNVO 1968
Hinzurechnung von Flächen bei der Geschossflächenberechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Geschossfläche nach § 20 Abs. 2 S. 2 BauNVO 1962
- esovgrp.de
BauNVO § 20 F:1962,BauNVO § 20 Abs 2 F:1962,BauNVO § 20 Abs 2 S 2 F:1962,BauNVO § 20 F:1968,BauNVO § 20 Abs 2 F:1968,BauNVO § 20 Abs 2 S 2 F:1968
Aufenthalt, Aufenthaltsraum, Ausbau, bauaufsichtliche Verfügung, bauaufsichtsbehördliche Verfügung, Baurecht, Bebauungsplan, Bekanntmachung, Beseitigungsverfügung, Bestimmung, Dachgeschoss, Dachgeschossausbau, Eignung, Geschossfläche, Geschossflächenzahl, Höhe, lichte ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 1962 § 20 Abs. 2 S. 2; LBauO § 2 Abs. 5
Berechnung der Geschossfläche nach § 20 Abs. 2 S. 2 BauNVO 1962 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 26.01.2012 - 4 K 856/11
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2012 - 8 A 10269/12.OVG
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85
Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2012 - 8 A 10269/12
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt und begründet deshalb auch keine Schwierigkeiten der Rechtssache, dass eine den Festsetzungen eines rückwirkend erlassenen Bebauungsplans widersprechende bauliche Anlage als ein von Anfang an und ununterbrochen rechtswidriges Vorhaben zu behandeln ist und die Anordnung einer solchen Rückwirkung auch kein schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Bürger verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 262 und juris, Rn. 38 f.; BayVGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 B 00.2488 -, UPR 2002, 152 (153). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 8 A 10675/11
Baurecht: Privilegierung eines Imkereibetriebs mit Wohnnutzung auf einem …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2012 - 8 A 10269/12
Da sich bereits jetzt feststellen lässt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts einer rechtlichen Überprüfung standhält, ohne dass die Durchführung eines Berufungsverfahrens erforderlich wäre, scheidet auch die Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen besonderer rechtlicher und tatsächlicher Schwierigkeiten aus (vgl. den Beschluss des Senats vom 16. September 2011 - 8 A 10675/11.OVG -, ESOVGRP;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 108). - VGH Bayern, 06.12.2001 - 1 B 00.2488
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2012 - 8 A 10269/12
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt und begründet deshalb auch keine Schwierigkeiten der Rechtssache, dass eine den Festsetzungen eines rückwirkend erlassenen Bebauungsplans widersprechende bauliche Anlage als ein von Anfang an und ununterbrochen rechtswidriges Vorhaben zu behandeln ist und die Anordnung einer solchen Rückwirkung auch kein schutzwürdiges Vertrauen der betroffenen Bürger verletzt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 262 und juris, Rn. 38 f.; BayVGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 B 00.2488 -, UPR 2002, 152 (153).
- OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 1 LA 59/21
Aufenthaltsraum; Aufenthaltsräume; Geschossfläche; Geschossflächenzahl; …
Gemessen daran sind die wohnraumgleich ausgestatteten und ausgebauten Räume im Keller- und Dachgeschoss - ungeachtet der Raumhöhe von teilweise nur 2, 19 m (vgl. dazu OVG RP, Beschl. v. 4.7.2012 - 8 A 10269/12 -, juris Rn. 12) - bei der Berechnung der Geschossfläche mitzurechnen.