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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12.OVG   

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https://dejure.org/2013,16220
OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12.OVG (https://dejure.org/2013,16220)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.2013 - 8 C 11278/12.OVG (https://dejure.org/2013,16220)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 8 C 11278/12.OVG (https://dejure.org/2013,16220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 S 1 AEG, § 4 Abs 1 EBO, § 75 Abs 1 S 1 VwVfG
    Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb der Eisenbahn mittels Planfeststellungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterfallen der Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb einer Eisenbahn unter dem Planfeststellungsvorhalt nach § 18 AEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 18
    Unterfallen der Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb einer Eisenbahn unter dem Planfeststellungsvorhalt nach § 18 AEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 823
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 8 C 10152/04

    Hangsicherung durch die Deutsche Bahn - OVG weist Klage von Boppard ab

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12
    Auch bei den dem Urteil des Senats vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG - zugrundeliegenden Sicherungsmaßnahmen in der Gemarkung Boppard habe es sich um solche an einem künstlichen Hang gehandelt.

    Der Sachverhalt stimme mit demjenigen überein, der Grundlage des Urteils des Senats vom 16. Juni 2004 - 8 C 10152/04.OVG - gewesen sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie die beigezogenen Planungsakten und die Gerichtsakte 8 C 10152/04.OVG verwiesen.

    Für die Auslegung des Anlagenbegriffs in § 18 Satz 1 AEG ist die Legaldefinition in § 4 Abs. 1 Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung (EBO) heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2.96 -, BVerwGE 102, 269 und juris, Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG - [Hangsicherung Boppard], juris, Rn. 28).

    Diese Voraussetzungen hat der Senat für die Hangsicherungsmaßnahmen u.a. in der Gemarkung Boppard mit Urteil vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG - bejaht (vgl. juris, Rn. 29).

    Bei den hier vorgesehenen Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen handelt es sich um solche sonstigen Einrichtungen der Eisenbahn im Sinne von § 4 Abs. 1 EBO (so: OVG RP, Urteil vom 16. Juli 2004, a.a.O., juris, Rn. 29), die ebenso wie die Gleisanlage selbst zur Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnverkehrs beitragen.

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12
    Für die Auslegung des Anlagenbegriffs in § 18 Satz 1 AEG ist die Legaldefinition in § 4 Abs. 1 Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung (EBO) heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2.96 -, BVerwGE 102, 269 und juris, Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 16. Juli 2004 - 8 C 10152/04.OVG - [Hangsicherung Boppard], juris, Rn. 28).

    Entscheidendes Kriterium für die objektive Zugehörigkeit einer Einrichtung zur Bahnanlage ist deren Eisenbahnbetriebsbezogenheit, die sich durch deren Verkehrsfunktion und den räumlichen Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb ausdrückt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, a.a.O., Rn. 21).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12
    Gemeint sind Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung durch Beseitigung des gewöhnlichen Verschleißes, Vornahme von Reparaturen sowie die Auswechslung abgenutzter oder schadhafter Anlagenteile (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 4 C 28.90 -, VkBl. 1992, 460 und juris, Rn. 16 [Austausch der Stützen einer Eisenbahnüberführung ist wegen substantieller Qualitätsverbesserungen keine bloße Erhaltungsmaßnahme]).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12
    Der Gegenstand der Planfeststellung wird in diesem Fall um die zur Errichtung und zum gefahrenfreien Betrieb des Eisenbahnvorhabens notwendigen Schutzvorkehrungen und Folgemaßnahmen erweitert, einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 -, DVBl. 1996, 676 und juris, Rn. 50; Urteil vom 23. August 1996 - 4 A 29.95 -, DVBl. 1997, 68 und juris, Rn. 25; Vallendar, a.a.O., § 18 Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12
    Der Gegenstand der Planfeststellung wird in diesem Fall um die zur Errichtung und zum gefahrenfreien Betrieb des Eisenbahnvorhabens notwendigen Schutzvorkehrungen und Folgemaßnahmen erweitert, einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 -, DVBl. 1996, 676 und juris, Rn. 50; Urteil vom 23. August 1996 - 4 A 29.95 -, DVBl. 1997, 68 und juris, Rn. 25; Vallendar, a.a.O., § 18 Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12
    Unterhaltungsmaßnahmen beschränken sich auf die Sicherung des vorhandenen (Ist-)Bestandes (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1997 - 11 C 10.96 -, NVwZ 1998, 1075 und juris, Rn. 25); Vallendar, a.a.O., § 18 Rn. 59).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 C 10943/12

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Errichtung eines Bahnfunkmasten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12
    Denn die Klägerin hat keinen - vorrangig mit einer Verpflichtungsklage zu verfolgenden - gebundenen Anspruch auf die Zulassung der geplanten Baumaßnahmen, sondern lediglich einen Anspruch auf abwägungsfehlerfreie Entscheidung über ihren Zulassungsantrag (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Februar 2013 - 8 C 10943/12.OVG -, DVBl. 2013, 590).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Selbst wenn man annehmen wollte, dass die betroffenen Klägerinnen und Klägern durch Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten der Beigeladenen von ihren gesetzlichen Eigentümerpflichten befreit sein sollten und folglich keine Doppelsicherung einträte - was zumindest zweifelhaft ist und von ihnen auch nicht dargelegt wird -, bliebe zu konstatieren, dass die Bestellung einer beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) als dingliches Nutzungsrecht mit einem direkten Zugriff auf das Grundstückseigentum einherginge, während § 7 Abs. 2 LEisenbG lediglich eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG enthält (B.II.2.b.), die keine dauerhafte Inanspruchnahme des Grundstücks erfordert (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 04.07.2013 - 8 C 11278/12 -, juris, Rn. 26 zu § 11 Abs. 1 FStrG) und sich damit als deutlich milderer Eingriff darstellt.
  • VG Magdeburg, 03.03.2020 - 3 A 140/17

    Vorrangige Zuständigkeit des Eisenbahnrechts im Bereich der Gefahrenabwehr

    Die Verkehrsfunktion einer Sicherungsmaßnahme bestimmt sich allein danach, ob sie zum Schutz des Schienenweges erforderlich ist; unerheblich ist, ob die Gefahr von einem bereits veränderten oder einem natürlichen Gelände oder Gebilde ausgeht (vgl. insges.: BVerwG, Urteil v. 23.09.2014, 7 C 14.13; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 04.07.2013, 8 C 11278/12; zuvor: Urteil v. 16.07.2004, 8 C 10152/04.OVG; alle juris).

    Auch sind Eigentumsverhältnisse oder ob Grundstückseigentümer ihrerseits zu Sicherungsmaßnahmen verpflichtet sind, nicht entscheidend für die Gefahrenabwehrzuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 04.07.2013, 8 C 11278/12; juris).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16

    Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage;

    Entscheidendes Kriterium für die objektive Zugehörigkeit einer Einrichtung zur Bahnanlage ist deren Eisenbahnbetriebsbezogenheit, die sich durch deren Verkehrsfunktion und den räumlichen Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb ausdrückt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2013 - 8 C 11278/12 -, juris).
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