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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12.OVG   

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https://dejure.org/2013,16220
OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12.OVG (https://dejure.org/2013,16220)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.2013 - 8 C 11278/12.OVG (https://dejure.org/2013,16220)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 8 C 11278/12.OVG (https://dejure.org/2013,16220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 S 1 AEG, § 4 Abs 1 EBO, § 75 Abs 1 S 1 VwVfG
    Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb der Eisenbahn mittels Planfeststellungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterfallen der Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb einer Eisenbahn unter dem Planfeststellungsvorhalt nach § 18 AEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 18
    Unterfallen der Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb einer Eisenbahn unter dem Planfeststellungsvorhalt nach § 18 AEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 823
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Magdeburg, 03.03.2020 - 3 A 140/17

    Vorrangige Zuständigkeit des Eisenbahnrechts im Bereich der Gefahrenabwehr

    Die Verkehrsfunktion einer Sicherungsmaßnahme bestimmt sich allein danach, ob sie zum Schutz des Schienenweges erforderlich ist; unerheblich ist, ob die Gefahr von einem bereits veränderten oder einem natürlichen Gelände oder Gebilde ausgeht (vgl. insges.: BVerwG, Urteil v. 23.09.2014, 7 C 14.13; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 04.07.2013, 8 C 11278/12; zuvor: Urteil v. 16.07.2004, 8 C 10152/04.OVG; alle juris).

    Auch sind Eigentumsverhältnisse oder ob Grundstückseigentümer ihrerseits zu Sicherungsmaßnahmen verpflichtet sind, nicht entscheidend für die Gefahrenabwehrzuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 04.07.2013, 8 C 11278/12; juris).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für den Rückbau einer Weichenverbindung

    Entscheidendes Kriterium für die objektive Zugehörigkeit einer Einrichtung zur Bahnanlage ist deren Eisenbahnbetriebsbezogenheit, die sich durch deren Verkehrsfunktion und den räumlichen Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb ausdrückt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2013 - 8 C 11278/12 -, juris).
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