Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41144
OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19.OVG (https://dejure.org/2020,41144)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2020 - 10 C 11760/19.OVG (https://dejure.org/2020,41144)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2020 - 10 C 11760/19.OVG (https://dejure.org/2020,41144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,41144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 1 S 1 Nr 1 GemO RP 1994, § 22 Abs 3 GemO RP 1994, § 72 GemO RP 1994, § 10 Abs 2 S 1 GemODV RP, § 25 Abs 1 FinAusglG RP
    Kommunaler Finanzausgleich: Festsetzung der Verbandsgemeindeumlagesätze; Bekanntmachung und Ausfertigung der Haushaltssatzung; Mitwirkung von Ortsbürgermeistern, die dem Verbandsgemeinderat angehören

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GemO RP § 22 ; GemO RP § 27 ; GemO RP § 72
    Klage gegen die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlagesätze in der Haushaltssatzung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausfertigungs- oder Bekanntmachungsmangels einer kommunalen Satzung; Ausschluss des Ortsbürgermeisters von der Beratung und Entscheidung über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2021, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14

    Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Auch hat der 6. Senat des erkennenden Gerichts eine Teilaufhebungssatzung als formell fehlerhaft und daher als unwirksam angesehen, weil Ausfertigung und Veröffentlichung am gleichen Tag erfolgt waren (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Februar 2017 - 6 A 10137/14.OVG -, juris Rn. 34).

    Allerdings beruht seine Entscheidung hierauf nicht, weil der unterstellte Mangel geheilt war (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Februar 2017 - 6 A 10137/14.OVG -, a.a.O. Rn. 34f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1998 - 1 C 10789/97

    Befangenheit bei Beratung eines Bebauungsplan auch nach Verkauf eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Sinn und Zweck des gesetzlichen Mitwirkungsverbotes des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO ist es, kommunale Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (OVG RP, AS 25, 161 [164]; OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]).

    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- und Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952 f., VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63 f.; OVG MV, Urteil vom 22. Juli 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 2/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Demnach muss die Ausfertigung nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (vgl. OVG RP, Urteile vom 9. August 1989 - 10 C 36/88 -, AS 22, 380 [381f.] und vom 29. September 1989 - 10 C 2/89 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die damit einhergehende Abfolge von Ausfertigung und anschließender Bekanntmachung erfüllt sowohl die sich aus dem bundesrechtlichen Rechtsstaatsprinzip ergebende Authentizitätsfunktion, nämlich sicherzustellen, dass die Rechtsnorm nicht mit einem anderen als dem vom Normgeber gewollten Inhalt erlassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2009 - 7 CN 1.08 -, juris Rn. 23), als auch den landesrechtlich gebotenen Zweck, die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zu bezeugen (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. September 1989 - 10 C 2/89 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungsmangels

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Zwar kann die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Indiz dafür sein, dass die Reihenfolge zwischen Ausfertigung und Bekanntmachung nicht gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, juris Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17 -, juris Rn. 48).

    Vielmehr beruht die Feststellung der Unwirksamkeit des zur Überprüfung gestellten Bebauungsplans darauf, dass der Tag der Ausfertigung nicht festgestellt werden konnte (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17 -, a.a.O. Rn. 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- und Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952 f., VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63 f.; OVG MV, Urteil vom 22. Juli 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 3 S 2956/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß von der Mitwirkung bei der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- und Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952 f., VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63 f.; OVG MV, Urteil vom 22. Juli 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Demnach muss die Ausfertigung nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (vgl. OVG RP, Urteile vom 9. August 1989 - 10 C 36/88 -, AS 22, 380 [381f.] und vom 29. September 1989 - 10 C 2/89 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 8 BN 6.97

    Kommunales Selbstverwaltungsrecht; Gebietshoheit der Gemeinden; gemeindefreie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Denn die Rechtsauffassung, von der der erkennende Senat abweichen will, muss für die Vorentscheidung entscheidungserheblich, d.h. tragend gewesen sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1998 - 8 BN 6.97 -, juris Rn. 19; Pietzner/Bier VwGO, Stand: Januar 2020, § 11 Rn. 31; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 11 Rn. 3; Ruthig in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 11 Rn.4).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08

    Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Die damit einhergehende Abfolge von Ausfertigung und anschließender Bekanntmachung erfüllt sowohl die sich aus dem bundesrechtlichen Rechtsstaatsprinzip ergebende Authentizitätsfunktion, nämlich sicherzustellen, dass die Rechtsnorm nicht mit einem anderen als dem vom Normgeber gewollten Inhalt erlassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2009 - 7 CN 1.08 -, juris Rn. 23), als auch den landesrechtlich gebotenen Zweck, die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zu bezeugen (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. September 1989 - 10 C 2/89 -, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09

    Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
    Hierzu hat der früher für das Kommunalverfassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG -, AS 37, 361 [364 f.]; juris Rn. 25 ff.) ausgeführt:.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 10/02

    Befangenes Ratsmitglied: Bebauungsplan nichtig

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22

    Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch

    Hieraus folgt zugleich, dass die am Erscheinungstag erfolgte Ausfertigung der Bekanntmachung vorausgegangen ist (OVG RP, Urteil vom 20. April 2021 - 6 C 11112/20.OVG -, UA S. 6 f., im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 4. November 2020 - 10 C 11760/19.OVG -, juris Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 02.03.2023 - 9 B 28.22

    Prüfung der Legalität und Authentizität (Ausfertigung) einer gemeindlichen

    Hierdurch wird sichergestellt, dass das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") bezeugt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 1989 - 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 S. 1 f., vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 94 S. 2 f. und vom 8. Februar 2022 - 4 B 25.21 - juris Rn. 9; OVG Koblenz, Urteil vom 4. November 2020 - 10 C 11760/19 - KStZ 2021, 69 = juris Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht