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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.2018 - 7 E 11947/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,7739
OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.2018 - 7 E 11947/17.OVG (https://dejure.org/2018,7739)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.03.2018 - 7 E 11947/17.OVG (https://dejure.org/2018,7739)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. März 2018 - 7 E 11947/17.OVG (https://dejure.org/2018,7739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 3 S 1 VwVG RP, § 9 Abs 3 S 2 VwVG RP
    Durchsuchungs- und Betretenserlaubnis für eine Jugendwohneinrichtung zum Zweck der Abschiebung eines heranwachsenden Ausländers

  • esovgrp.de

    LVwVG § 9,LVwVG § 9 Abs 3,LVwVG § 9 Abs 3 S 1,LVwVG § 9 Abs 3 S 2
    Abschiebung, Art und Weise, Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht, Beschwer, Beschwerde, Beschwerdebefugnis, Betretenserlaubnis, Bewohner, Dritter, Durchsuchung, Durchsuchungsanordnung, Durchsuchungserlaubnis, eigene Beschwer, Einrichtung, Härte, Jugendhilfe, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 08.04.1999 - 1 S 186/99

    Bestehen eines Anwaltszwanges für zulassungsfreie Beschwerden am

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.2018 - 7 E 11947/17
    Ebenso wenig, wie sich der Vollstreckungsschuldner darauf berufen kann, dass eine Anordnung gegen einen mitwohnenden Dritten fehlt (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 S 186/99 -, NVwZ 1999, 891; Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 758a Rn. 16), kann er eine auf die Verletzung Dritter gestützte Unverhältnismäßigkeit einwenden.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.2018 - 7 E 11947/17
    Auch wenn in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Beispiel für eine Unverhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung nicht nur eine Erkrankung des Vollstreckungsschuldners selbst, sondern auch eine Erkrankung dessen Familienangehörigen angeführt wird, geht die Entscheidung ausdrücklich davon aus, dass die "Durchsuchung der Wohnung des Schuldners für diesen eine unverhältnismäßige Härte bedeuten könnte" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvR 994/76 -, juris, Rn. 47 = BVerfGE 51, 97; Hervorhebung nur hier).
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