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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,16420
OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18.OVG (https://dejure.org/2018,16420)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.06.2018 - 3 A 10106/18.OVG (https://dejure.org/2018,16420)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 3 A 10106/18.OVG (https://dejure.org/2018,16420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 85 BG RP 2010, § 64 Abs 1 S 2 BG RP 2010, § 64 Abs 1 S 3 BG RP 2010, Art 33 Abs 2 GG, § 47 Abs 1 BeamtStG
    Aberkennung des Ruhegehalts wegen inkorrekter Fahrtkostenabrechnungen

  • rewis.io
  • ra.de
  • hotstegs-recht.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kostenerstattungen nicht abgeführt = Kürzung des Ruhegehalts eines Bürgermeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Früherem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer wird Ruhegehalt in größtmöglichem Umfang gekürzt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Früherem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer wird Ruhegehalt in größtmöglichem Umfang gekürzt

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Abrechnungsfehler können schwere Folgen haben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18
    Von dem damaligen Konzept der Regeleinstufung ist das Bundesverwaltungsgericht zwar mittlerweile (erst für außerdienstliche, dann auch für innerdienstliche Pflichtverletzungen) abgerückt und greift zur Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme nunmehr auf einer ersten Stufe auf den im jeweiligen Tatzeitraum geltenden Strafrahmen als Richtschnur zurück, um eine nachvollziehbare und gleichmäßige Ahndung der Dienstvergehen zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13--, juris; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris).

    Begeht der Beamte innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme danach bis zur Entfernung aus dem Dienst (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Beschluss vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 -, NVwZ-RR 2012, 658; stRspr).
  • BVerwG, 27.10.1992 - 1 D 71.91

    Zustellbeamter der Deutschen Bundespost; Beihilfe zum schweren Diebstahl durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18
    Dies indizierte in der Regel die Entfernung aus dem Dienst (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 D 71/91 -, juris; Urban, in: Urban/Wittkowski, Bundesdisziplinargesetz, 2. Aufl. 2017, § 13 Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13

    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten - zur Mitwirkungspflicht bei der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18
    Ein solches ist im Disziplinarverfahren nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn es - was hier nicht der Fall ist - ausdrücklich gesetzlich geregelt oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist, wobei es maßgeblich auf das Gewicht des infrage stehenden Verfahrensverstoßes im Hinblick auf die Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter ankommt (vgl. das Urteil des Senats vom 15. Mai 2013 - 3 A 10001/13.OVG -, ESOVGRP, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Beschluss vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 -, NVwZ-RR 2012, 658; stRspr).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18
    c) Die vorgenannten Verfehlungen bilden aufgrund ihrer Begehungsform, die identisch ist mit derjenigen der im Strafverfahren zugrundeliegenden Verfehlungen, zusammen mit diesen ein einheitliches Dienstvergehen (vgl. hierzu unter Hinweis auf die notwendige disziplinarrechtliche Würdigung des Gesamtverhaltens des Beamten BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 2 B 5/17 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.1998 - A 4 S 1/98

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme in Form einer Gehaltskürzung gegen einen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 3 A 10106/18
    Ein Bürgermeister, der diese Seite seines Amtes geflissentlich ignoriert, verfehlt wesentliche Aufgaben seines Amtes und gibt ein negatives Beispiel mangelnder Rechtstreue (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 9. Dezember 1998 - A 4 S 1/98 -, juris).
  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

    Ein solcher Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder habe durch sein Fehlverhalten eine erhebliche, nicht wiedergutzumachende Ansehensbeeinträchtigung des Berufsbeamtentums herbeigeführt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 -, juris Rn. 66 und vom 19.06.2008 - 1 D 2.07 -, juris Rn. 59; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2018 - 3 A 10106/18 -, juris Rn. 65; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.03.2016 - 3 LD 1/14 -, juris Rn. 88).
  • VG Freiburg, 02.05.2022 - DB 11 K 1312/21

    Disziplinarische Zuständigkeit für Ruhestandsbeamte der Deutschen Post;

    Ein solcher Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder habe durch sein Fehlverhalten eine erhebliche, nicht wiedergutzumachende Ansehensbeeinträchtigung des Berufsbeamtentums herbeigeführt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 -, juris Rn. 66 und vom 19.06.2008 - 1 D 2.07 -, juris Rn. 59; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2018 - 3 A 10106/18 -, juris Rn. 65; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.03.2016 - 3 LD 1/14 -, juris Rn. 88).
  • VG Saarlouis, 05.04.2019 - 7 K 1303/17

    Zu den disziplinarrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das Reisekostenrecht

    Mit Blick auf das Ergebnis der mündlichen Verhandlung ist teils ergänzend, teils wiederholend in diesem Zusammenhang anzumerken: Die strafgerichtliche Entscheidung bezüglich des Tatvorwurfs des Betrugs (Reise nach Köln) gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 800 EUR als Auflage gemäß § 153a Abs. 1 StPO von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, erfasst nicht in vollem Umfang den historischen Geschehensablauf, der Gegenstand des hier in Rede stehenden Disziplinarverfahrens ist(Vgl. zu einem Fall einer Disziplinarmaßnahme wegen inkorrekter Fahrtkostenabrechnungen, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2018 -3 A 10106/18.OVG-, juris).
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