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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06   

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https://dejure.org/2006,25198
OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06 (https://dejure.org/2006,25198)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.07.2006 - 8 C 10590/06 (https://dejure.org/2006,25198)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 8 C 10590/06 (https://dejure.org/2006,25198)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
    Eine Auslegung des Hilfsantrages als Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 1. Alt. VwGO verbietet sich nach Auffassung des Senats nicht nur deshalb, weil es hierfür an der instanziellen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts fehlen würde; vielmehr wäre eine solche Klage ebenfalls unzulässig, weil der Antragsteller ein berechtigtes Interesse betreffend die Feststellung des Nichtbestehens eines erledigten Rechtsverhältnisses (s. dazu BVerwG, NJW 1989, 1495 [1497]) nicht dargelegt hat.
  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
    Denn die daraus folgende Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung bei Normenkontrollanträgen eigentumsbetroffener Antragsteller entfällt jedenfalls dann, wenn der Normenkontrollantrag offensichtlich unzulässig ist (BVerwG, NJW 2003, 2039, 2041).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG zwingt den Gesetzgeber nicht, überhaupt eine verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle gegen Bebauungspläne vorzusehen (vgl. BVerfGE 31, 364 [370]).
  • BFH, 16.11.2001 - IX B 125/01

    Rechtswegverweisung; Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
    Die Revision gegen die Sachentscheidung sowie die Beschwerde gegen die Rechtswegverweisung (s. zur Zulassungsbedürftigkeit auch bei erstinstanzlichen Beschlüssen eines oberen Landesgerichts etwa BFH, BFH/NV 2002, 513) ist nicht zuzulassen, da Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 VwGO bzw. § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG nicht vorliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 7a D 67/03

    Frist für Normenkontrollantrag ist Ausschlussfrist!

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. § 60 Abs. 1 VwGO) sind weder dargelegt noch sonst ersichtlich sind; auf die Frage, ob es sich bei der Antragsfrist um eine Ausschlussfrist handelt, bei der eine Wiedereinsetzung ohnehin nicht möglich ist (so etwa OVG NRW, BauR 2004, 1594, VGH BW, DÖV 2004, 433 sowie OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2001, 29 m.w.N.; a.A. für die Dreimonatsfrist gemäß Art. 13 InvWoBauLG BVerwG, BRS 62 Nr. 46), kommt es daher nicht an.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2000 - 2 K 1/99

    Verwaltungsprozessrecht: Befristung in § 47 Abs. 2 S. 1 als Ausschlussfrist

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. § 60 Abs. 1 VwGO) sind weder dargelegt noch sonst ersichtlich sind; auf die Frage, ob es sich bei der Antragsfrist um eine Ausschlussfrist handelt, bei der eine Wiedereinsetzung ohnehin nicht möglich ist (so etwa OVG NRW, BauR 2004, 1594, VGH BW, DÖV 2004, 433 sowie OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2001, 29 m.w.N.; a.A. für die Dreimonatsfrist gemäß Art. 13 InvWoBauLG BVerwG, BRS 62 Nr. 46), kommt es daher nicht an.
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89

    Außerkrafttreten einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
    Vielmehr ist sie gemäß § 17 Abs. 5 BauGB mit der nach Angaben des Antragstellers am 20. Mai 1999 erfolgten Bekanntmachung des angegriffenen Bebauungsplans auch dann außer Kraft getreten, wenn dieser wegen Verstößen gegen höherrangiges Recht unwirksam sein sollte (s. BVerwG, NVwZ 1990, 656f.).
  • VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15

    Hauseigentümer haften für Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre

    Damit war auch über die Rechtswegzuständigkeit mit Urteil zu entscheiden, da die Abhängigkeit von dem Misserfolg des Hauptantrages bis zur Rechtskraft der Entscheidung über diesen bestehen bleiben musste (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 43/92 -, NJW 1993, 3326 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 C 10590/06 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten bei einer für Beschäftigte

    Damit war auch über die Rechtswegzuständigkeit mit Urteil zu entscheiden, da die Abhängigkeit von dem Misserfolg des Hauptantrages bis zur Rechtskraft der Entscheidung über diesen bestehen bleiben musste (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 43/92 -, NJW 1993, 3326; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 C 10590/06 -, juris).
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