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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 A 10289/19.OVG   

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https://dejure.org/2019,50116
OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 A 10289/19.OVG (https://dejure.org/2019,50116)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.2019 - 8 A 10289/19.OVG (https://dejure.org/2019,50116)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 2019 - 8 A 10289/19.OVG (https://dejure.org/2019,50116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 Abs 1 S 1 EnEG, § 5 Abs 2 EnEG, § 25 Abs 1 S 1 EnEV, § 3 Abs 1 EnEV, § 3 Abs 2 EnEV
    Keine Befreiung von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung wegen unbilliger Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Agrarziegel; atypische objektive Sachlage; Aufwendung; Baumaterial; bauphysikalische Eigenschaft; Befreiung; besonderer Umstand; Einfamilienhaus; Einzelfall; Energieeinsparung; Energierecht; Härte; Härtefall; Material; Mindestwärmeschutz; Neubau; Primärenergiebedarf; ...

  • rechtsportal.de

    Kriterien einer unbilligen Härte als Voraussetzung für eine Befreiung von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung; Erteilung einer Befreiung von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung für ein Einfamilienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2019 - 2 A 1846/19

    Antrag auf Befreiungen von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung für ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 A 10289/19
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Topografie, Grundstückszuschnitt, Raumaufteilung und geplante Nutzung Besonderheiten aufweisen, die besonders hohe Aufwendungen erfordern, um die Anforderungen der Energieeinsparverordnung einhalten zu können (vgl. zum Vorstehenden: OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 2 A 1846/19 -, juris, Rn. 10; Frenz/Lülsdorf, Energieeinsparungsgesetz, 2015, § 5, Rn. 44; Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14. Januar 1976, BT-Drs. 7/4575, S. 12).
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