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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,46069
OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18.OVG (https://dejure.org/2018,46069)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2018 - 7 A 10609/18.OVG (https://dejure.org/2018,46069)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 7 A 10609/18.OVG (https://dejure.org/2018,46069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 2 SGB 5, § 15 Abs 5 SGB 5, § 264 Abs 2 S 1 SGB 5, § 264 Abs 3 S 1 SGB 5, § 40 S 1 Halbs 2 SGB 8
    Kostenerstattung der jugendhilferechtlichen Krankenversorgung eines unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung; Aufwendungen; Ausländer; Auslegung; Behandlung; Berechtigungsschein; Ermessen; Ermessensspielraum; Erstattung; gesetzliche Krankenkasse; Gesundheitshilfe; Gesundheitskarte; GOÄ ; Grundsatz; Heranwachsender; Inobhutnahme; Interessen; Interessenwahrung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenerstattung der jugendhilferechtlichen Krankenversorgung eines unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kostenerstattung der jugendhilferechtlichen Krankenversorgung eines unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 790
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.06.2006 - 5 C 24.05

    Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -; Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18
    Das Gebot der Gesetzeskonformität der Kosten in § 89f Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist beschränkt auf die Vorschriften des SGB VIII (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 C 24/05 -, BVerwGE 126, 201 = juris, Rn. 16).

    Das Gebot ist Ausdruck des kostenerstattungsrechtlichen Interessenwahrungsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 C 24/05 -, juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18
    Das Gebot soll allerdings den erstattungspflichtigen Hilfeträger davor bewahren, Aufwendungen für Leistungen zu erstatten, die bei ordnungsgemäßer Gewährung nach Art oder Umfang nicht hätten erbracht werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 - juris, Rn. 14).

    Dieser verpflichtet den erstattungsberechtigten Hilfeträger dazu, bei der Leistungsgewährung die rechtlich gebotene Sorgfalt anwenden, zu deren Einhaltung er in eigenen Angelegenheiten gehalten ist, und darauf hinzuwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, juris, Rn. 22; und vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 - juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18
    Maßgebend für die Auslegung gesetzlicher Bestimmungen ist der darin zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01 -, BVerfGE 110, 226 = juris, Rn. 91).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 5 C 7.05

    Asylsuchende, Zuständigkeit bei Leistungen an ; Kostenerstattungspflicht des vom

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18
    Dieser verpflichtet den erstattungsberechtigten Hilfeträger dazu, bei der Leistungsgewährung die rechtlich gebotene Sorgfalt anwenden, zu deren Einhaltung er in eigenen Angelegenheiten gehalten ist, und darauf hinzuwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, juris, Rn. 22; und vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 - juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvL 17/85

    Unzulässige Richtervorlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18
    Bei einer verfassungskonformen Norminterpretation muss ein Maximum dessen erhalten bleiben, was der Gesetzgeber gewollt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. August 1995 - 1 BvL 17/85 -, juris).
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