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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,51358
OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/18.OVG (https://dejure.org/2018,51358)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2018 - 7 A 10777/18.OVG (https://dejure.org/2018,51358)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 7 A 10777/18.OVG (https://dejure.org/2018,51358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1773 BGB, § 26 FamFG, § 2 SGB 8, § 2 Abs 3 SGB 8, § 2 Abs 3 Nr 2 SGB 8
    Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings; unverzügliche Benachrichtigung des Familiengerichts i.S.v. § 42 Abs. 3 Satz 4 SGB 8

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf Erstattung der ihr im Rahmen der Inobhutnahme eines unbegleitet eingereisten Minderjährigen, aufgewendeten Kosten; Verpflichtung zur unverzüglichen Benachrichtigung des Familiengerichts nach § 42 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alter; Alterseinschätzung; Altersfeststellung; Amtsgericht; Aufnahme; Ausländer; Benachrichtigung; Entscheidung; Entscheidungszeitpunkt; Erscheinungsbild; Erstattungspflicht; Erstattungsrechtsverhältnis; Erstscreening; Erziehungsberechtigte; Familiengericht; Inland; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf Erstattung der ihr im Rahmen der Inobhutnahme eines unbegleitet eingereisten Minderjährigen, aufgewendeten Kosten; Verpflichtung zur unverzüglichen Benachrichtigung des Familiengerichts nach § 42 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/18
    Das Familiengericht sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155 = juris) grundsätzlich innerhalb weniger Tage nach der Inobhutnahme einzuschalten.

    Bei der Bemessung eines angemessenen Prüfungszeitraums reiche es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155 = juris) nicht aus, dass sich die Klägerin pauschal auf hohe Fallzahlen hinsichtlich unbegleiteter minderjährige Ausländer berufe.

    Das Verwaltungsgericht ist zu dem zutreffenden Ergebnis gelangt, dass die Klägerin die hierfür einzuhaltende Frist, die auch bei unbegleitet einreisenden Kindern und Jugendlichen nur wenige Tage beträgt (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155 = juris, LS 3), nicht eingehalten hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155 = juris, LS 3), auf die das Verwaltungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, beträgt bei unbegleitet einreisenden Kindern und Jugendlichen die Frist zur Benachrichtigung des Familiengerichts regelmäßig nur wenige Tage.

  • BVerwG, 29.06.2006 - 5 C 24.05

    Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -; Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/18
    Hängen Tatsache, Art oder Umfang der Leistungsgewährung von dem Alter des Hilfebedürftigen ab und lässt sich dieses nicht ohne Weiteres zweifelsfrei, etwa anhand von unstrittig echten Identitätspapieren, feststellen, besteht aber - wie in Fällen unbegleitet eingereister Kinder und Jugendlicher - bei unterstellter Minderjährigkeit sofortiger Handlungsbedarf, so kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 C 24.05 -, BVerwGE 126, 201 = juris, Rn. 17) dem für die Leistungsgewährung zuständigen Jugendhilfeträger für die Gesetzeskonformität im Erstattungsrechtsverhältnis nur abverlangt werden, dass er die Entscheidung über die Leistungsgewährung auf der Grundlage der ihm im Entscheidungszeitpunkt zur Verfügung stehenden erreichbaren Informationen mit der ihm objektiv abzuverlangenden, von ihm auch in eigenen Angelegenheiten aufgewendeten Sorgfalt trifft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10607/15

    Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers durch einen freien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/18
    Dafür ist noch nicht die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig, vielmehr genügt dafür dieselbe Verständigungsmöglichkeit, die erforderlich ist, um die Erklärung des Betroffenen, er sei Ausländer, minderjährig und halte sich unbegleitet im Bundesgebiet auf, verstehen zu können (Urteil des Senats vom 3. März 2016 - 7 A 10607/15.OVG -, juris, Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2021 - 12 S 3125/21

    Kinder- und jugendhilfsrechtliche Inobhutnahme eines Neugeborenen; Verhältnis zu

    Nach Beginn der Inobhutnahme können weiterführende Hilfen festgestellt und in Gang gesetzt werden, die für das künftige Wohl des Minderjährigen geeignet und notwendig sind, weshalb sie neben einer vorübergehenden Schutzgewährung auch weitere Klärungshilfe beinhalten bzw. solche vorbereiten kann (vgl. BT-Drs. 11/5948, S. 79; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.12.2018 - 7 A 10777/18.OVG -, juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2011 - 12 A 2844/10 -, juris Rn. 6; VG Freiburg, Urteil vom 01.03.2017 - 4 K 3020/15 -, juris Rn. 29 ff.).
  • VG Köln, 29.06.2020 - 26 K 9737/17
    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 7 A 10777/18 -, juris Rn. 25.

    vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 7 A 10777/18 -, juris Rn. 28 zur Situation im April 2015.

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