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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17 (https://dejure.org/2018,3399)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.02.2018 - 8 A 11710/17 (https://dejure.org/2018,3399)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 8 A 11710/17 (https://dejure.org/2018,3399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 7 BauGB, § 10 Abs 1 BauGB, § 30 Abs 1 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, Art 14 Abs 1 S 2 GG
    Festsetzung von Baugrenzen als Mittel zur Erhaltung eines denkmalwerten Ortskerns; Funktionslosigkeit eines B-Plans; Grundzüge der Planung

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung muss die jeweilige Festsetzung die Fähigkeit verloren haben, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 4 B 85.03 -, BauR 2004, 1128 und juris, Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Zwar wird in der Rechtsprechung erwogen, dass ein Fall "wirtschaftlicher Funktionslosigkeit" dann vorliegen kann, wenn eine Festsetzung unter den mittlerweile gegebenen Bedingungen die Befugnisse des Grundstückseigentümers unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63 und juris, Rn. 52 m.w.N. - Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche - BayVGH, Urteil vom 25. März 2004 - 25 N 01.308 -, BauR 2005, 515 und juris, Rn. 35 - Festsetzung Kurgebiet - OVG Nds., Beschluss vom 18. November 2013 - 1 LA 43/13 -, BauR 2014, 231 und juris, Rn. 12 - Festsetzung zur Beschränkung der Einzelhandelsnutzung -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 10156/06

    Bebauungsplan darf Eigentümerrechte nicht ohne Grund einschränken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Dabei erübrigt sich allerdings eine eingehende Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in aller Regel dadurch, dass die unterschiedlichen Wirkungen von Festsetzungen durch die dafür streitenden städtebaulichen Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 4. Juli 2006 - 8 C 10156/06 -, BauR 2006, 1853 und juris, Rn. 20), im vorliegenden Fall also durch das Ziel der Rücksichtnahme auf den "denkmalwerten" Baubestand im alten Ortskern.
  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Die Eigentumsgarantie gebietet, dass die privaten Belange der betroffenen Grundstückseigentümer nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2007 - 4 B 74/06 -, BauR 2007, 667 und juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Hat sich eine Gemeinde indes nach Abwägung der maßgeblichen Belange bewusst und für die Planung tragend für eine bestimmte Festsetzung entschieden, dann obliegt die Änderung dieser bauplanerischen Festsetzung auch der Gemeinde, und zwar in dem dafür vorgesehenen Verfahren unter Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (vgl. § 1 Abs. 8 BauGB; zum Vorstehenden insgesamt: BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 5.99 -, NVwZ 1999, 1110 und juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Dies gilt im besonderen Maße, wenn eine Festsetzung aufgrund von grundstücksbezogenen Einwendungen gleichsam "im Angesicht des Falles" erfolgt bzw. aufrechterhalten worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1972 - IV C 69.70 -, BVerwGE 40, 268 und juris, Rn. 29; OVG RP, Urteil vom 17. September 2014 - 8 A 10302/14.OVG -, S. 11 d.U. -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2014 - 8 A 10302/14

    Keine Bäckereifiliale mit Sitzplätzen in Altstadt von Bernkastel-Kues

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Dies gilt im besonderen Maße, wenn eine Festsetzung aufgrund von grundstücksbezogenen Einwendungen gleichsam "im Angesicht des Falles" erfolgt bzw. aufrechterhalten worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1972 - IV C 69.70 -, BVerwGE 40, 268 und juris, Rn. 29; OVG RP, Urteil vom 17. September 2014 - 8 A 10302/14.OVG -, S. 11 d.U. -, ESOVGRP).
  • BVerwG, 13.10.2015 - 4 B 24.15

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Eines förmlichen Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bedarf es allerdings dann nicht, wenn sich dem Tatsachengericht eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 4 B 24.15 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 13.03.2017 - 4 BN 25.16

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Die Einschränkung oder gar Aufhebung bestehender Nutzungsmöglichkeiten wäre abwägungsgerecht nur bei besonders gewichtigen Allgemeinwohlbelangen zulässig gewesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 2017 - 4 BN 25.16 -, ZfBR 2017, 589 und juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2013 - 1 LA 43/13

    Funktionslosigkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans i.R.d. wirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2018 - 8 A 11710/17
    Zwar wird in der Rechtsprechung erwogen, dass ein Fall "wirtschaftlicher Funktionslosigkeit" dann vorliegen kann, wenn eine Festsetzung unter den mittlerweile gegebenen Bedingungen die Befugnisse des Grundstückseigentümers unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63 und juris, Rn. 52 m.w.N. - Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche - BayVGH, Urteil vom 25. März 2004 - 25 N 01.308 -, BauR 2005, 515 und juris, Rn. 35 - Festsetzung Kurgebiet - OVG Nds., Beschluss vom 18. November 2013 - 1 LA 43/13 -, BauR 2014, 231 und juris, Rn. 12 - Festsetzung zur Beschränkung der Einzelhandelsnutzung -).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 C 10121/19

    Bauplanungsfestsetzung einer privaten Grünfläche

    Entscheidet sich der Ortsgesetzgeber, bei einer bislang nicht bebaubaren Fläche auch für die Zukunft kein Baurecht zu schaffen, liegt darin grundsätzlich keine unverhältnismäßige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (vgl. OVG RP, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 8 A 11710/17.OVG -, juris, Rn. 15 ff. - Festsetzung von Baufenstern -).

    Dabei erübrigt sich allerdings eine eingehende Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in aller Regel dadurch, dass die unterschiedlichen Wirkungen von Festsetzungen durch die dafür streitenden städtebaulichen Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2006 - 8 C 10156/06.OVG -, BauR 2006, 1853 und juris, Rn. 20; Beschluss vom 7. Februar 2018, a.a.O., juris, Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2019 - 8 C 11553/18

    Veränderungssperre; Konkretisierungsgrad für die geplanten Festsetzungen zum Maß

    Dass die Antragsgegnerin bei ihrer Planung auch die Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer zu berücksichtigen hat und diese ohne sachliche Rechtfertigung nicht ungleich behandelt werden dürfen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2007 -4 B 74/06-, BauR 2007, 667 und juris, Rn. 6; OVG RP, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 8 A 11710/17.OVG -, juris, Rn. 18), führt auch angesichts der von der Antragstellerin aufgezeigten neueren Bauentwicklung im Plangebiet nicht dazu, den Planungszielen der Antragsgegnerin bereits von vorneherein jede städtebauliche Rechtfertigung abzusprechen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2022 - 8 A 11327/21

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Halle

    Hinzukommen muss, dass die Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und der tatsächlichen Situation einen Grad erreicht hat, der einem dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit entzieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 und juris, Rn. 35; OVG RP, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 8 A 11710/17.OVG -, juris, Rn. 23).
  • VG Köln, 21.12.2021 - 8 K 2215/19

    Erteilung einer Baugenehmigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1972 - IV C 69.70 -, juris, Rn. 28 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2020 - 2 A 3319/19 -, juris, Rn. 10 f., sowie Urteil vom 20. Februar 2004 - 10 A 4840/01 -, juris, Rn. 54 ff.; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 7. Februar 2018 - 8 A 11710/17 -, juris, Rn. 28; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Mai 2013 - 3 S 1643/12 -, juris, Rn. 35.
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