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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16.OVG   

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https://dejure.org/2016,4232
OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16.OVG (https://dejure.org/2016,4232)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2016 - 7 B 10052/16.OVG (https://dejure.org/2016,4232)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG (https://dejure.org/2016,4232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 1 Nr 4 BZRG, § 47 Abs 1 BZRG, § 51 Abs 1 BZRG, Art 12 Abs 1 GG, § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG
    Personenbeförderung; Widerruf einer Mietwagenkonzession wegen Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Mietwagenkonzession wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften im Sinne der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV); Bedeutung des zeitlichen Abstands zur Tat, einer positiven Sozialprognose und zwischenzeitlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufliche Existenz; Berufszugangsverordnung; Bewährung; Bewährungsstrafe; Charaktereigenschaft; charakterliche Läuterung; Mietwagen; Mietwagenkonzession; positive Sozialprognose; Provokation; rechtskräftige Verurteilung; Reifeprozess; schwere Verstöße; schwerer Verstoß; ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Mietwagenkonzession wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften im Sinne der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr ( PBZugV ); Bedeutung des zeitlichen Abstands zur Tat, einer positiven Sozialprognose und zwischenzeitlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16
    Dies beruht auf der einleuchtenden allgemeinen Erwägung, dass ein solches Wohlverhalten dann nicht ohne Weiteres auf eine charakterliche Läuterung schließen lässt, wenn es erforderlich ist, um ein gerade schwebendes Verfahren zu einem günstigen Ende zu bringen oder ein gerade drohendes Übel abzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93/86 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).

    Dennoch ist der positiven Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung "tatsächliches Gewicht' bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit beizumessen, wenn ihr eine "näher begründete' Prognose über die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93/86 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 1 B 485/01 -, juris, Rn. 7).

  • VGH Bayern, 15.07.2004 - 22 CS 03.2151

    Widerruf einer Reisegewerbekarte; Verurteilung wegen Totschlags begangen an der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16
    Dennoch ist der positiven Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung "tatsächliches Gewicht' bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit beizumessen, wenn ihr eine "näher begründete' Prognose über die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93/86 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 1 B 485/01 -, juris, Rn. 7).

    Eine solch umfassende Prognose (zur Annahme einer näher begründeten Prognose, vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8) enthält das Urteil des Landgerichts Mainz indessen nicht.

  • OVG Sachsen, 17.10.2001 - 1 B 485/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16
    Dennoch ist der positiven Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung "tatsächliches Gewicht' bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit beizumessen, wenn ihr eine "näher begründete' Prognose über die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93/86 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 1 B 485/01 -, juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16
    Wird eine solche Ausnahmesituation jedoch nicht bereits dadurch begründet, dass der Betroffene infolge des Widerrufs seine Existenzgrundlage verliert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1991 - 1 B 10/91 -, juris, Rn. 4 m.w.N.), bedurfte es aus rechtlichen Gründen keiner weitergehenden Erörterung der existenzbedrohenden Folgen des Widerrufs.
  • BVerwG, 25.10.1996 - 11 B 53.96

    Gewerberecht - Taxiunternehmer, Beurteilungszeitpunkt bei Widerruf einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16
    Demzufolge steht eine Gewerbeuntersagung mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang und eine Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit verstößt allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - 11 B 53/96 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16
    Dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit im Ausgangspunkt auf die gleichen Gründe gestützt wird, die auch den Erlass der angefochtenen Verfügung tragen, ist im Bereich des Ordnungsrechts grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2009 - 13 B 1910/08 -, BeckRS 2009, 33237).
  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16
    Das Verwaltungsgericht hat in dem hier angegriffenen Beschluss (BA S. 7) hinsichtlich der erhobenen Einwendungen des Antragstellers ausgeführt, dass diese keinen Ausnahmefall begründeten, und insoweit auf die Feststellungen der Kammer vom selben Tag im Verfahren 3 L 1528/15.MZ (dort, BA S. 8 ff.) verwiesen, dessen Gegenstand die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bildete.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 7 A 10357/18

    Keine Taxigenehmigung nach schwerwiegenden Straftaten

    Sie sind aufgrund ihrer besonderen Hervorhebung durch den Verordnungsgeber in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PBZugV jedoch in der Regel geeignet, die Annahme der Unzuverlässigkeit zu begründen und führen mithin als so genannte Regelbeispiele auch im Regelfall zur Annahme der Unzuverlässigkeit, wenn nicht besondere Umstände feststellbar sind, welche diese Regelvermutung durchgreifend in Frage stellen und einen Ausnahmefall begründen (vgl. Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand Januar 2017, § 13 Rn. 12; VG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 K 859/15 -, juris, Rn. 45; vgl. zum Regelbeispielcharakter der in § 1 Abs. 1 Satz 2 PBZugV aufgeführten Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit auch: Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 11).

    Dasselbe gilt, soweit der Kläger - ebenso wie der andere Taxifahrer - mit seinem Fahrzeug den Tatort verließ, nachdem das Opfer reglos am Boden lag (vgl. hierzu schon den in dieser Sache ergangenen Beschluss des Senats über den Widerruf der dem Kläger erteilten Mietwagengenehmigung vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 6 f.).

    Im Hinblick auf die in dem Zulassungsantrag erneut aufgegriffene Strafaussetzung zur Bewährung hat der Senat schon in seinem Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 13, darauf hingewiesen, dass der positiven Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung trotz der dort zugrunde zu legenden abweichenden Maßstäbe und Bezugspunkte "tatsächliches Gewicht" bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit beizumessen ist, wenn ihr eine "näher begründete" Prognose über die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen zugrunde liegt, welche sich aus dem Urteil des Landgerichts Mainz hingegen gerade nicht entnehmen lässt.

    offenbarten Charaktereigenschaften auch zu würdigen, dass bestimmte Fahrgastgruppen besonders schutz- und hilfsbedürftig sind und dem Kläger auch insoweit, gestützt auf die abgeurteilte Tat vom 12. November 2011, eine negative Prognose auszustellen ist (Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 14).

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2017 - 7 K 4566/16

    Unzuverlässigkeit; Widerruf; Taxikonzession; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen;

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 13 f.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93.86 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 13 f. m.w.N.; zur Annahme einer näher begründeten Prognose, vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8.

    Anhaltspunkte dafür, die Unzuverlässigkeit des Klägers im Rahmen der Gesamtwürdigung aufgrund seines Wohlverhaltens seit Begehung der Straftat bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufs der Genehmigung anders zu bewerten, weil dieses etwa auf einen Reifeprozess des Betroffenen zurückgeführt werden kann, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 14, sind vorliegend nicht ersichtlich.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - 11 B 53.96 -, juris, Rn. 2 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - 13 A 28/18

    Widerruf der Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2011 - 3 Bs 182/11 -, GewArch 2012, 251 (253) = juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2008 - 13 A 8/07 -, GewArch 2008, 362 = juris, Rn. 30; VG Augsburg, Beschluss vom 30. November 2017 - Au 3 S 17.1561 -, juris, Rn. 36; VG München, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - M 23 S 13.5118 -, juris, Rn. 21; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsrecht, 58. Nachlieferung, Oktober 2009, § 1 PBZugV Rn. 3.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2011 - 3 Bs 182/11 -, GewArch 2012, 251 (253) = juris, Rn. 11; VG Augsburg, Beschluss vom 30. November 2017 - Au 3 S 17.1561 -, juris, Rn. 36; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2015 - 6 K 1610/15 -, juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - M 23 S 13.5118 -, juris, Rn. 21.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 B 93.86 -, Buchholz 355 RBerG Nr. 41 = juris, Rn. 12 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 22 CS 03.2151 -, juris, Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 1 B 485/01 -, juris, Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 1996 - 11 B 53.96 -, juris, Rn. 2, und vom 25. März 1991 - 1 B 10.91 -, juris, Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris, Rn. 15.

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 711/23

    Unzuverlässigkeit; Geschäftsführer; liche Verurteilung; Steuerhinterziehung;

    vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris Rz. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2011 - 3 Bs 182/11 -, juris Rz. 13; OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2008 - 13 A 8/07 -, juris Rz. 30; VG Augsburg, Beschluss vom 30. November 2017 - Au 3 S 17.1561 -, juris Rz. 36; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsrecht, Stand: Juni 2023, § 1 PBZugV Rz. 3 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2019 - 13 A 28/18 -, juris Rz. 21 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris Rz. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2011 - 3 Bs 182/11 -, juris Rz. 11.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2019 - 13 A 28/18 -, juris Rz. 38, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 1996 - 11 B 53.96 -, juris Rz. 2, und vom 25. März 1991 - 1 B 10.91 -, juris Rz. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris Rn. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - 8 B 717/18

    Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis bzgl. Zweifel an der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211.96 -, juris Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris Rn. 9.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris Rn. 10.

  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555

    Widerruf von Taxi- und Mietwagengenehmigungen

    Es kann diesem Umstand aber kein besonderes Gewicht beigemessen werden, denn ein nachträgliches ordnungsgemäßes Verhalten während eines laufenden Straf- und Verwaltungsverfahrens bietet nicht die Gewähr dafür, dass ein solches Wohlverhalten ohne weiteres auf Einsicht und charakterliche Läuterung hinweist (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93.86; OVG RhPf, B.v. 7.3.2016 - 7 B 10052/16 - juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 3 K 17.137

    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit drei Taxen

    aa BZRG maßgebliche Dreijahresfrist mittlerweile abgelaufen ist, doch führt dies nicht zu einem Verwertungsverbot, sondern nach § 53 BZRG nur dazu, dass der Betroffene die Verurteilung und den ihr zugrunde liegenden Sachverhalt nicht mehr zu offenbaren braucht (vgl. SächsOVG, B.v. 17.10.2001 - 1 B 485/01 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 7.3.2016 - 7 B 10052/16 - juris Rn. 9).
  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 11 E 2730/22

    Zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin"

    Dies mag anders sein, wenn sich aus der strafgerichtlichen Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung und einer dieser zugrundeliegenden positiven Sozialprognose Anhaltspunkte für eine günstige Prognose der berufsrechtlichen Zuverlässigkeit ergeben, wenn ihr eine "näher begründete" Prognose über die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen zugrunde liegt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.7.2022, 3 Bs 68/22, n.v.; OVG Koblenz, Beschl. v. 7.3.2016, 7 B 10052/16, juris Rn. 13; OVG Münster, Beschl. v. 6.5.2019, 13 A 28/18, juris Rn. 28).
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