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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89 (https://dejure.org/1991,2740)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.1991 - 1 A 10297/89 (https://dejure.org/1991,2740)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - 1 A 10297/89 (https://dejure.org/1991,2740)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wasserbehörden; Gefahrenerforschungseingriffe; Duldung der behördlichen Ermittlungstätigkeit; Gefahrenabwehrmaßnahmen; Behördliche Gefahrenerforschung; Gefahrenbeseitigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 1376
  • DÖV 1991, 1075
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Danach kann die Untere Wasserbehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bereich der Wasserwirtschaft polizeiliche Verfügungen erlassen, und zwar unabhängig davon, ob die festgestellte Wasserverseuchung auf einem wasserrechtlichen Benutzungstatbestand beruht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. u.a. Beschluss vom 25. März 1986 1 B 14/86 - m.w.N., insbesondere unter Bezugnahme auf BVerwG DVBl. 1974, 297).

    Dies hat der Senat bereits in seinem, den Beteiligten bekannten Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 (= NVwZ 1987, 214) ausgeführt.

    Denn dieser Konkurs ist nicht durch die Beitreibung der im Rahmen der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten, die bis heute wegen des Gerichtsbeschlusses vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 - noch nicht fällig geworden sind, eingetreten.

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Danach kann ein fehlerhafter Verwaltungsakt in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenen Behörde unter den gleichen Verfahrensvoraussetzungen hätte erlassen werden können, er den Adressaten nicht ungünstiger stellt, ferner anzunehmen ist, dass er dem mutmaßlichen Willen der erlassenden Behörde entspricht und wenn die Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsakts, in den umgedeutet werden soll, erfüllt sind (vgl. § 47 VwVfG; BVerwGE 62, 300).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Eine solche Umdeutung, ist im öffentlichen Recht grundsätzlich zulässig und darf auch vom Berufungsgericht vorgenommen werden (vgl. BVerwGE 48, 81).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.1990 - 1 A 77/87

    Baurechtswidriger Zustand; Grundstückseigentümer; Interesse an baulicher Anlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Dem steht nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. Januar 1990 1 A 77/87 (BauR 1990, 345) entgegen.
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 176.81

    Umdeutung eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsverfahrensgesetz - Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Daran hat sich auch durch das Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes nichts geändert (BVerwG NVwZ 1984, 645).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Ähnliches wird auch im Baurecht vertreten, wo es anerkannt ist, dass die Rechtmäßigkeit einer baupolizeilichen Beseitigungsverfügung nicht durch entgegenstehende Eigentumsrechte Dritter berührt wird, sondern dass in einem solchen Fall fremdes Eigentum nur ein Vollzugshindernis bildet, welches nachträglich ausgeräumt werden kann (BVerwGE 40, 101).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84

    DCPD-Ausgasungen - Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Denn erst durch das von der Klägerin herbeigeführte lagern der Bäume auf dem Betriebsgrundstück wird im vorliegenden Fall die Gefahrengrenze überschritten und damit die unmittelbare Ursache für den Eintritt der Gefahr gesetzt (vgl. dazu OVG NRW NVwZ 1985, 355; Himmel, Kommentar zum LWG Rheinland Pfalz, § 93 LWG/§ 21 WHG, Rdnr. 23).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Angesichts der dem Erlass der Verfügung vorangegangenen Ereignisse und den gesamten Umständen des Falls bestand bei der hier vorzunehmenden "ex ante" - Beurteilung (vgl. BVerwGE 45, 51, 60) eine den vorstehenden Grundsätzen entsprechende Wahrscheinlichkeit einer Wasserbeeinträchtigung mit dem damit zu befürchtenden Schaden für das Leben und die Gesundheit von Menschen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 5 S 1806/89

    Störerauswahl - Sanierung einer CKW-Verunreinigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Denn ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer ist jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn - wie hier - unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Handlungsstörer in Betracht kommt (vgl. VGH Baden Württemberg ZfW 1991, 20).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89
    Danach kann die Untere Wasserbehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bereich der Wasserwirtschaft polizeiliche Verfügungen erlassen, und zwar unabhängig davon, ob die festgestellte Wasserverseuchung auf einem wasserrechtlichen Benutzungstatbestand beruht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. u.a. Beschluss vom 25. März 1986 1 B 14/86 - m.w.N., insbesondere unter Bezugnahme auf BVerwG DVBl. 1974, 297).
  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Es ist zulässig, begleitende Untersuchungen mit dem Ziel anzuordnen, die Grenze der angeordneten Abwehr- bzw. Beseitigungsmaßnahmen zu bestimmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 -, juris Rn. 55).
  • VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1343

    Schutz von Milanen gegen bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigte

    Ob insoweit allenfalls Duldungsanordnungen möglich sein sollen (s. hierzu z. B. BayVGH, B.v. 13.5.1986 - 20 CS 86.338 - NVwZ 1986, 942; OVG RhPf, U.v. 7.5.1991 - 1 A 10297/89 - NVwZ 1992, 31), oder ob in diesem rechtlichen Rahmen auch darüber hinausgehende Eingriffe zulässig sind (s. hierzu z. B. VGH BW, U.v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - ZfW 1994, 407), bedarf hier keiner Entscheidung, da die vorliegend streitgegenständliche Anordnung die rechtlichen Grenzen der nach dieser Vorschrift rechtlich zulässigen Eingriffsbefugnis jedenfalls überschreitet.

    Diese ermächtigt die untere Naturschutzbehörde in der vorliegenden Konstellation nicht zu Anordnungen, die einer - gesetzlich nicht vorgesehenen - Eigenüberwachung des Anlagenbetriebs gleichkommen bzw. die dazu führen, dass die der Behörde nach Art. 24 Abs. 1 BayVwVfG von Amts wegen obliegende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung einschließlich der damit einhergehenden Kostenlast auf den hier als sog. "Nichtstörer" anzusehenden Anlagenbetreiber abgewälzt wird (vgl. BayVGH, U. v. 19.2.2009 - 22 BV 08.1164 - BayVBl 2009, 430; OVG NW, B.v. 21.1.2002 - 21 A 5820/00 - UPR 2003, 195; OVG RhPf, U.v. 7.5.1991 - 1 A 10297/89 - NVwZ 1992, 31; VG Halle (Saale), U. v. 23.11.2010 - 4 A 34/10 - NuR 2011, 600; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 24 Rn. 10e; Erbguth, LKV 1997, 233/235).

  • VGH Hessen, 10.06.1992 - 7 TH 3585/89

    Altlastenverdacht; Voraussetzung für ein Vorgehen der Wasserbehörde; Duldung

    22 (1971), 280; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 24. Februar 1989 - 15 A 1711/86 -, NVwZ 1989, 987 = DVBl. 1989, 1009 = NWVBl. 1989, 400; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 -, NVwZ 1992, 499 = DÖV 1991, 1075 = DVBl. 1991, 1376; Feldt/Becker, Hessisches Wassergesetz, 2. Aufl. 1983, § 74, Rdnr. 4; Schinke, Amtsermittlung und Gefahrerforschung, DVBl. 1989, 1182 (1187)), und zwar unabhängig davon, ob sich die danach gebotene ex ante vorzunehmende Prognose ex post bestätigt oder nicht; ersterenfalls handelt es sich um eine reale, letzterenfalls um eine bloße Anscheinsgefahr (vgl. zum Ganzen Breuer, Umweltschutz und Gefahrenabwehr bei Anscheins- und Verdachtslagen, in: Selmer/von Münch (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Martens, 1987, S. 316 (332 f.)).

    Im Hinblick darauf geht die insoweit fast einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, dahin, daß bei einem bloßen Gefahrenverdacht derjenige, der lediglich als Grundstückseigentümer von einem derartigen Verdacht betroffen ist, zur Duldung von Gefahrerforschungseingriffen seitens der Wasserbehörde verpflichtet werden kann, nicht aber zu eigener Vornahme solcher Maßnahmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 -, a.a.O.; Breuer, a.a.O., (338 ff. u. 345 f.); ders., Rechtsprobleme der Altlasten, NVwZ 1987, 751 (754 f.); Papier, a.a.O.; Schink, a.a.O.; zum Abfallrecht Hess. VGH, B. v. 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 -, NVwZ 1991, 498 = ZfW 1991, 240 = UPR 1991, 197 = NuR 1991, 387).

  • VG Stuttgart, 22.06.2017 - 9 K 4824/16

    Funktionsfähigkeit; Fischtreppe; Gefahrerforschungseingriff; Gefahrenverdacht;

    Zwar wird teilweise davon ausgegangen, dass mit Rücksicht auf den Amtsermittlungsgrundsatz des § 24 VwVfG BW der vermeintliche Störer alleine zur Duldung von Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet werden könne (so OVG Koblenz, Urteil vom 07.05.1991, - 1 A 10297/89 -, juris; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 10.06.1992, - 7 TH 3585/89 -, juris).
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

    vgl. zu diesem Problemkreis Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 - , NJW 2004, 2768, und vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 T 957/02 - , NVwZ-RR 2003, 103, der allerdings betont, dass die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung einer Verunreinigung nicht so hoch angesetzt werden dürften, dass im Ergebnis die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers den Regelfall, die Inanspruchnahme des Verursachers hingegen die Ausnahme bilde; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 T 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260, der ausführt, dass sich die Behörde bei der Ausübung des Auswahlermessens bei gleicher Gefahrerforschungseignung der möglichen Adressaten einer Anordnung vom Verursacherprinzip leiten lassen könne; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 T 1188/00 - , NVwZ-RR 2002, 16, 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 T 1389/95 - , UPR 1996, 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 1995 - 8 T 525/95 - , juris, wonach ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn unklar sei, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht komme, woraus indes nicht folge, dass ein Zugriff auf den Zustandsstörer nur unter dieser Voraussetzung möglich sei; ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 - , DÖV 1987, 260; OVG Bremen, Urteil vom 19. August 2003 - 1 A 42/03 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 - , NVwZ 1992, 499; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2004 - 3 G 42/04 - , juris; Frenz, BBodSchG, 2000, § 10 Rn. 31 ff.; § 4 Abs. 3 Rn. 3 und 121 ff.; Bickel, Der Einfluss des Allgemeinen Polizeirechts auf die Auslegung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, NVwZ 2004, 1210, 1211; Vierhaus, Das Bundes-Bodenschutzgesetz, NJW 1998, 1262, 1266.
  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

    vgl. zu diesem Problemkreis Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 - , NJW 2004, 2768, und vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 S 957/02 - , NVwZ-RR 2003, 103, der allerdings betont, dass die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung einer Verunreinigung nicht so hoch angesetzt werden dürften, dass im Ergebnis die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers den Regelfall, die Inanspruchnahme des Verursachers hingegen die Ausnahme bilde; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 S 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260, der ausführt, dass sich die Behörde bei der Ausübung des Auswahlermessens bei gleicher Gefahrerforschungseignung der möglichen Adressaten einer Anordnung vom Verursacherprinzip leiten lassen könne; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 S 1188/00 - , NVwZ-RR 2002, 16, 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1389/95 - , UPR 1996, 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 1995 - 8 S 525/95 - , juris, wonach ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn unklar sei, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht komme, woraus indes nicht folge, dass ein Zugriff auf den Zustandsstörer nur unter dieser Voraussetzung möglich sei; ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 - , DÖV 1987, 260; OVG Bremen, Urteil vom 19. August 2003 - 1 A 42/03 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 - , NVwZ 1992, 499; Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2004 - 3 G 42/04 - , juris; Frenz, BBodSchG, 2000, § 10 Rn. 31 ff., § 4 Abs. 3 Rn. 3 und 121 ff., § 4 Abs. 6 Rn. 32; Bickel, Der Einfluss des Allgemeinen Polizeirechts auf die Auslegung des Bundes- Bodenschutzgesetzes, NVwZ 2004, 1210, 1211; Vierhaus, Das Bundes-Bodenschutzgesetz, NJW 1998, 1262, 1266.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1994 - 10 S 1415/92

    Anspruch des Grundstückserwerbers auf Altlastensanierung

    Dies wird maßgeblich mit dem Argument begründet, die Prüfung, ob eine altlastbedingte Gesundheitsgefährdung vorliege, gehöre zu den nicht abwälzbaren Aufgaben der behördlichen Ermittlung des Gefahrensachverhalts (unter Verweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl. 1990, 159; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7.5.1991 - 1 A 10297/89 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1992 - 1 A 10049/91

    Zur Kostenerstattungspflicht für behördliche Gefahrenabwehrmaßnahmen

    Denn es ist kaum anzunehmen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten polizeilicher Maßnahmen durch die Verweisung des § 108 Abs. 1 LWG auf die unmittelbare Ausführung und die Inanspruchnahme von Nichtstörern beschränken und eine Inanspruchnahme von Verhaltens- und Zustandsstörern ausschließen wollte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 07. Mai 1991 - 1 A 10297/89.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1991 - 1 A 11081/90

    Voraussetzungen für die Abwälzung der Kosten der Gefahrerforschung auf den

    Zwar handelt es sich bei den von der Unteren Wasserbehörde auf dem Betriebsgrundstück der Kläger in Auftrag gegebenen Untersuchungen nebst Gutachten nicht um Gefahrenabwehrmaßnahmen, sondern um so genannte Gefahrenerforschungseingriffe (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 07. Mai 1991 -1 A 10297/89 -), bei denen in Literatur und Rechtsprechung umstritten ist, ob dem Störer überhaupt die Kosten solcher Gefahrenermittlungsmaßnahmen - nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen aufgebürdet werden können (bejahend: VGH Baden-Württemberg VBlBW 1990, 232 und 469; BayVGH NVwZ 1986, 942; Kloepfer, Die Verantwortlichkeit für Altlasten im öffentlichen Recht, NuR 1987, 7; Breuer, Rechtsprobleme der Altlasten, NVwZ 1987, 751; verneinend: Papier, Altlasten und polizeiliche Störerhaftung, DVBl. 1985, 873; Schink, Wasserrechtliche Probleme der Sanierung, DVBl. 1986, 161).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 7 L 5287/94

    Abfall; Wirtschaftsdünger; Auskunftspflicht; Landwirt; Ermächtigungsgrundlage;

    Zwar werden derartige "Gefahrerforschungseingriffe" nach überwiegender Meinung nur insoweit für zulässig gehalten, als dem Verdachtsbetroffenen die Duldung der behördlichen Ermittlungstätigkeit, z.B. die Duldung der Entnahme von Bodenproben, aufgegeben wird, während Handlungspflichten des für eine mögliche Gefahr vermeintlich Verantwortlichen hiernach nicht sollen begründet werden dürfen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.2.1985, 1986, 251 = DÖV 1985, 687; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7.5.1991, DVBl. 1991, 1376 = DÖV 1991, 1074 = NVwZ 1992, 499; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl. 1993, Rdnr. 130 m.w.N.).
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