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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01   

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https://dejure.org/2001,12558
OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01 (https://dejure.org/2001,12558)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2001 - 2 A 10816/01 (https://dejure.org/2001,12558)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2001 - 2 A 10816/01 (https://dejure.org/2001,12558)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 496 (Ls.)
  • DÖV 2002, 303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1992 - 2 A 11245/91

    Sachkundenachweis eines Waffensammlers; Beabsichtigte Sammlung; Sportschütze;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
    Soweit der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 15. Januar 1992 - 2 A 11245/91.OVG -, DÖV 1993, 355 ff. noch eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, hält er nach entsprechender Überprüfung daran nicht länger mehr fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1992 - 1 S 1095/91

    Waffenbesitzkarte für Rechtsanwalt - waffenrechtliches Bedürfnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
    Soweit der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 15. Januar 1992 - 2 A 11245/91.OVG -, DÖV 1993, 355 ff. noch eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, hält er nach entsprechender Überprüfung daran nicht länger mehr fest.
  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
    Er ist darin zu sehen, das individuelle Interesse des Antragstellers am Besitz bestimmter Schusswaffen mit dem gegenläufigen öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, abzuwägen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 - BVerwGE 49, 1; Urteil vom 18. Dezember 1992 - 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66; Beschluss vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67; Urteil vom 27. November 1997 - 1 C 16.97 - GewArch 1998, 117).
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
    Er ist darin zu sehen, das individuelle Interesse des Antragstellers am Besitz bestimmter Schusswaffen mit dem gegenläufigen öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, abzuwägen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 - BVerwGE 49, 1; Urteil vom 18. Dezember 1992 - 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66; Beschluss vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67; Urteil vom 27. November 1997 - 1 C 16.97 - GewArch 1998, 117).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92

    Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
    Er ist darin zu sehen, das individuelle Interesse des Antragstellers am Besitz bestimmter Schusswaffen mit dem gegenläufigen öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, abzuwägen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 - BVerwGE 49, 1; Urteil vom 18. Dezember 1992 - 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66; Beschluss vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67; Urteil vom 27. November 1997 - 1 C 16.97 - GewArch 1998, 117).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
    Er ist darin zu sehen, das individuelle Interesse des Antragstellers am Besitz bestimmter Schusswaffen mit dem gegenläufigen öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, abzuwägen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 - BVerwGE 49, 1; Urteil vom 18. Dezember 1992 - 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66; Beschluss vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67; Urteil vom 27. November 1997 - 1 C 16.97 - GewArch 1998, 117).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11889/03

    Ansammlung, Bedürfnis, Bedürfnisnachweis, Erlaubnis, Kurzwaffe, Motivation,

    Auf die vom Oberverwaltungsgericht zugelassene Berufung des Klägers hat der 2. Senat des erkennenden Gerichts den Beklagten mit Urteil vom 7. September 2001 - 2 A 10816/01.OVG - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen verpflichtet, die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, die dem Kläger die Sammlung von Mauser-Kurzwaffen, die bis zum Jahre 1945 entwickelt worden sind, sowie das Sammeln von Selbstladepistolen der Firma Walther aus der Zeit von 1908 bis 1945 einschließlich der Ulmer- und Manurhin-Nachbauten gestattet, nicht aus den Gründen der angegriffenen Verwaltungsentscheidungen abzulehnen.

    Wie der 2. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 7. September 2001 - 2 A 10816/01.OVG - rechtsgrundsätzlich ausgeführt hat, handelt es sich bei der persönlichen oder individuellen Sammlerbefähigung um ein immanentes Gebot des Bedürfnisbegriffs, welches sich aus dessen Sinn und Zweck erschließt, das individuelle Interesse des Antragstellers am Besitz bestimmter Schusswaffen mit dem gegenläufigen öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, abzuwägen; zu diesem Zweck müssen grundsätzlich alle sicherheitserheblichen Belange und damit auch mögliche Befähigungsdefizite des Antragstellers in den Abwägungsvorgang eingebracht werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., S. 10 f. des Urteilsabdrucks).

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