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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17.OVG   

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https://dejure.org/2017,42576
OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17.OVG (https://dejure.org/2017,42576)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.11.2017 - 8 A 10859/17.OVG (https://dejure.org/2017,42576)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. November 2017 - 8 A 10859/17.OVG (https://dejure.org/2017,42576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 1 S 2 BauGB, § 72 S 1 BauO RP, Art 13 Abs 2 EURL 18/2012, Art 12 Abs 1 EGRL 82/96
    Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Wiedererrichtung einer durch Brand zerstörten Lagerhalle in Wohnbebauungsnähe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsgebot; Aktivlegitimation des Grundstückspächters; Altbestand; Amtshaftungsanspruch; angemessener Sicherheitsabstand; Anspruch auf Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs; Außenbereichsinsel; Baurecht; Bauvoranfrage; Bescheidungsfähigkeit; Bestimmtheit; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedererrichtung einer zerstörten Lagerhalle in der Nähe von Wohnbebauung zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 218
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch dasjenige bestimmt, was auf dem Baugrundstück selbst und in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 10).

    Außer Acht zu lassen ist dasjenige, was die Bebauung nicht prägt, weil es nicht die Kraft hat, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 13).

    Dieser bauplanungsrechtliche Rahmen ist allerdings gegebenenfalls zum einen mittels des Rücksichtnahmegebots einzuschränken (entsprechend der Funktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO im beplanten Gebiet), zum anderen bei Verneinung bodenrechtlicher Spannungen (entsprechend der Funktion des § 31 Abs. 2 BauGB) zu erweitern (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 -, UPR 1988, 268 [270] und juris, Rn. 24; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, ZfBR 2017, 263, Rn. 17).

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    Dies gilt auch für das Zusammentreffen unterschiedlicher Nutzungsstrukturen, wie hier (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 3. Dezember 2009 - 4 C 5/09 - [Seveso-Richtlinie], BauR 2010, 726 und juris, Rn. 18 - zum Merkmal gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei einer Gemengelage aus Störfallbetrieb und schutzbedürftigen Nutzungen -).

    Soweit die Beklagte darüber hinaus geltend macht, hier gehe es um die Abwehr eines städtebaulichen Missstandes, ist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinzuweisen, wonach ein durch die Anwendung von § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB zu verhindernder städtebaulicher Missstand nicht bereits dann zwingend vorliegt, wenn eine Gemengelage zwischen einem immissionsschutzrechtlich genehmigten (Störfall-) Betrieb und schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft besteht (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 3. Dezember 2009 - 4 C 5.09 -), BauR 2010, 726 und juris, Rn. 17 f.).

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, namentlich davon, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (st. Rspr.; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 [125]; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290, Rn. 32).

    Dieses Abstandsgebot der Störfall-Richtlinie ist im Wege europarechtskonformer Auslegung bei der Anwendung des Rücksichtnahmegebots nach § 34 Abs. 1 BauGB zu berücksichtigen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, NVwZ 2013, 719, LS; Söfker, a.a.O., § 34, Rn. 76a).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    Es sind also solche Anlagen aus der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung auszusondern, die nach ihrer Qualität völlig aus dem Rahmen der sie umgebenden Bebauung herausfallen und wegen ihrer ausgeprägt vom übrigen Charakter der Umgebung abweichenden Struktur gleichsam isoliert dastehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322 und juris, LS 1 und 15).

    Wenn demzufolge die Betrachtung der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung zwar auf das Wesentliche zurückzuführen ist, so erlaubt § 34 BauGB doch nicht, die Eigenart der näheren Umgebung auf das zu beschränken, was von der vorhandenen Bebauung städtebaulich wünschenswert ist; auch eine städtebaulich unerwünschte Bebauung darf bei der Bildung des Maßstabs nicht einfach von vornherein vernachlässigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990, a.a.O., juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    Allerdings lässt die Bindungswirkung eines darauf ergehenden positiven Bescheids die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in seiner konkreten Ausführung noch offen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884 und juris, LS 1 und Rn. 13; auch: OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 A 204/12 -, BauR 2014, 676 und juris, Rn. 42 bis 45; Urteil vom 19. Juli 2017 - 7 A 768/16 -, juris, Rn. 29 f.).

    Mit welchen baulichen und technischen Vorkehrungen und mit welchen Nutzungsauflagen sich das Bauvorhaben einfügt und dem Rücksichtnahmegebot gerecht wird, ist dem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987, a.a.O., juris, Rn. 24).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Frage, ob ein Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs liegt, der beseitigte Altbestand noch als rechtlich fortwirkend zu berücksichtigen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34, LS 2 [Errichtung eines Hotels nach Abriss eines Sanatoriums]; fortgeführt in: BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, NVwZ 2017, 412, Rn. 20).

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts entfaltet der abgebrannte Altbestand prägende Wirkung nicht nur für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs und für die Beurteilung der Art der baulichen Nutzung, sondern für die "Eigenart der näheren Umgebung" insgesamt, das heißt auch hinsichtlich des Merkmals des Maßes der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, a.a.O., LS 3 und 4 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 1 B 04.3531

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift";

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    Die Klägerin hat hinreichend glaubhaft gemacht, diese Klage alsbald einreichen zu wollen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, juris, Rn. 7; auch: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 1.03 -, BVerwGE 121, 169 und juris, Rn. 5 und Rn. 17; auch: BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2006 - 1 B 04.3531 -, NVwZ-RR 2007, 653 und Rn. 42 "erklärte Absicht").

    Die rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage kann nämlich einen solchen Eingriff darstellen und einen auf die "Bodenrente" gerichteten Anspruch begründen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1994 - III ZR 9/93 -, BGHZ 125, 258, LS 2; BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2006, a.a.O., juris, Rn. 42).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    Ein solcher Verstoß scheidet aus tatsächlichen Gründen in aller Regel dann aus, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten werden (vgl BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 -4 B 128/98-, NVwZ 1999, 879).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2017 - 8 A 11825/16

    Zur Ermächtigung der Bauaufsichtsbehörde, an bauliche Anlagen besonderer Art

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    § 50 LBauO ermächtigt zu zusätzlichen Anforderungen bei Brandschutzvorkehrungen für Sonderbauten, wie etwa bauliche Anlagen mit erhöhter Brandgefahr sowie gewerblich genutzte Anlagen (§ 50 Abs. 2 Nrn. 9 und 10 LBauO; hierzu: OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2017 - 8 A 11825/16.OVG -, BauR 2017, 1524 - Löschwasserrückhaltung -).
  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14

    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
    Für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei Anwendung des Rücksichtnahmegebots kommt der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - bindende Wirkung zu (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, BVerwGE 145, 145 und juris, Rn. 19 [zu § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO]; Beschluss vom 26. März 2014, BauR 2014, 1129 und juris Rn 6 [zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10

    Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

  • BGH, 15.02.1996 - III ZR 49/95

    Entschädigung des Eigentümers zum Bimsabbau geeigneter Flächen wegen Versagung

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 2 A 204/12

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 8 C 10662/16

    Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperre am Luitpoldhafen in Ludwigshafen

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BGH, 02.02.1984 - III ZR 170/82

    Rechte des Grundstückspächters bei unberechtigter Entnahme von Sand und Kies

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2017 - 7 A 768/16
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 269/85

    Entschädigungsanspruch für den Eingriff in ein Pachtrecht - Bauarbeiten auf dem

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07

    Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der

  • OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97

    Amtshaftung bei Gewässerausbau - enteignungsgleicher Eingriff - Identität von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung

    (1) Einer baulichen Anlage kommt dann eine erdrückende Wirkung auf ein benachbartes Grundstück zu, wenn sie dieses wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung unangemessen benachteiligt, indem sie ihm förmlich die Luft nimmt, wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die "erdrückende" Anlage aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandsflächen derart überwiegt, dass das "erdrückte" Grundstück oder seine Bebauung nur noch überwiegend als von einer herrschenden Anlage dominiert ohne eigene bauliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 10 B 1122/20.NE -, juris, Rn. 16; OVG RP, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17.OVG -, BRS 85 Nr. 80 und juris, Rn. 47 ff.).
  • VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21

    Rücknahme eines Bauvorbescheides

    Was das "Vorhaben" und die zur Beurteilung gestellten Fragen sein sollen, bestimmt der Bauherr als Bauantragsteller (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 8 A 10859/17.OVG -, BauR 2018, 218 ).

    Denn der Aspekt des Fremdkörpers hat lediglich Bedeutung für die Bildung des bauplanungsrechtlichen Rahmens, nicht hingegen für das hier allein interessierende Merkmal des Bebauungszusammenhangs ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2019 - 8 B 11411/18

    Eilantrag gegen Teilbaugenehmigung für Gefahrgutlager in Grünstadt erfolglos

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17.OVG - (BauR 2018, 218) ausgeführt hat, ist das Ziel einer über vorhabenbezogene Gefahrenabwehrmaßnahmen hinausgehenden Risikovorsorge vielmehr mit dem Mittel der Bauleitplanung zu verfolgen.

    Die Bauleitplanung ist der Ort, um die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen vorsorgend einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden (sog. Trennungsgebot gemäß § 50 Satz 1 BImSchG; vgl. OVG RP, Urteil vom 7. November 2017, a.a.O., juris, Rn. 55; hierzu: BVerwG, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 B 4.18 -, juris).

  • VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22

    Kein atomsicheres Wochenendhaus in Oberemmel

    Die Bestimmtheit des Antrags, mit dem gemäß §§ 72 S. 3, 63 Abs. 2 S. 1 LBauO i.V.m. § 9 Abs. 1 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (Verordnung vom 16. Juni 1987 (GVBl. S. 165), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2021 (GVBl. S. 66) - BauuntPrüfVO -) alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und der zu entscheidenden Fragen erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen sind, ist erforderlich, damit im Falle seiner positiven Bescheidung der Umfang seiner Bindungswirkung für das Baugenehmigungsverfahren feststeht (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17.OVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 2 A 211/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175 = juris Rn. 17 ff. sowie zur nachprägenden Wirkung selbst bei abgerissenen [gewerblichen] Nutzungen auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17 -, juris Rn. 32, beide m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2018 - 8 S 2573/15

    Sicherung gebietsfremder Wohnnutzung in einem Sondergebiet; Wahrscheinlichkeit

    Denn es ist nicht ersichtlich, warum diese Anforderungen nicht in den dafür vorgesehenen nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren erfüllt werden können sollten (vgl. OVG RP, Urt. v. 07.11.2017 - 8 A 10859/17 -, BauR 2018, 218).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2023 - 10 N 88.20

    Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Schaffung

    Auch wenn die Verkehrsauffassung, bevor sie eine Wiederbebauung nicht mehr erwartet, bei Grundstücken in Innenstadtlage einen längeren Zeitraum zwischen Abriss und Neubebauung hinnehmen mag als bei einem Grundstück in der Randlage zum Außenbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - juris Rn. 21), und auch wenn Planung und Vorbereitung der Bebauung eines großen Grundstücks mehr Zeit in Anspruch nehmen mögen als bei einem ehemals etwa mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück (vgl. BVerwG, ebd.), kann jedenfalls hier nach Verstreichen von rund 70 Jahren seit der Zerstörung nicht mehr die Rede davon sein, dass nach der Verkehrsauffassung immer noch mit einer Wiederbebauung zu rechnen ist, wenn das Zulassungsvorbringen nichts dazu darzulegen vermag, dass nach der Zerstörung alsbald und fortlaufend ein Wiederaufbau angestrebt worden sei (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17 - juris Rn. 32 - Bauvoranfrage zum Wiederaufbau einer brandzerstörten Lagerhalle innerhalb eines halben Jahres) und er sich nur aufgrund behördlicher Einwendungen oder wegen des besonderen Umfangs des Bauprojekts und sich daraus ergebenden Verzögerungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2022 - 9 ZB 22.431 - juris Rn. 9 m.w.N.) über einen deutlich länger als zehn Jahre währenden Zeitraum (vgl. BayVGH, ebd.) hingezogen hat.
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 1054/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Was das "Vorhaben" und die zur Beurteilung gestellten Fragen sein sollen, bestimmt der Bauherr als Bauantragsteller (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 8 A 10859/17.OVG -, BauR 2018, 218).

    Für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung ist alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 4 B 51/17 -, NVwZ 2018, 1651; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 8 A 10859/17.OVG -, BauR 2018, 218).

  • VG Neustadt, 26.03.2019 - 5 K 1482/18

    Klagebefugnis des WEG-Eigentümers in Bezug auf den Nachbarschutz des

    aa) Eine Bebauung verstößt trotz Einhaltung der Grenzabstände wegen ihrer optisch bedrängenden Wirkung auf Nachbargebäude nur dann ausnahmsweise gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn die baulichen Dimensionen des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles derart übermächtig sind, dass sie die benachbarten Flächen vollkommen dominieren oder das Bauvorhaben das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 8 A 10859/17 -, ESOVG, m.w.N.).
  • VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 1339/19

    Baugenehmigung und Vorbescheid; Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich;

    Vor dem Hintergrund, dass die sog. "Fremdkörperrechtsprechung" nicht nur auf die Art der baulichen Nutzung Anwendung findet, sondern auch für die Beurteilung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung von Bedeutung ist (OVG RP, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17.OVG -, Rn. 41, juris), sind für die Bewertung der Eigenart der näheren Umgebung nicht nur die unmittelbar neben dem Bauvorhaben vorhandenen Gebäude mit einer maximalen Firsthöhe von 15 Metern maßgeblich.
  • VG Neustadt, 08.03.2021 - 5 K 659/20

    Weingut im Außenbereich setzt sich vorerst erfolglos gegen drohende heranrückende

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17

    Keine Rücksichtslosigkeit durch Wohnbauvorhaben auf landwirtschaftlichen Betrieb

  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 8 A 11799/17

    Auswirkungen eines Verbrauchermarkts auf den zentralen Versorgungsbereich

  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 8 C 10052/18

    Anforderungen an einen die Standorte von Windenergieanlagen festlegenden,

  • VG Neustadt, 09.12.2020 - 4 L 988/20

    Antragsbefugnis zu verneinen, wenn der Abstand zwischen dem betroffenen

  • VG Neustadt, 08.09.2022 - 4 K 1122/21

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Vereinsheims für die Lingenfelder

  • VGH Bayern, 30.12.2020 - 15 C 20.2150

    Streitwert bei Klage auf Baugenehmigung eines Rinderstalls

  • VG Neustadt, 07.04.2021 - 5 L 149/21
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