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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03.OVG (https://dejure.org/2004,2950)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.03.2004 - 8 A 11520/03.OVG (https://dejure.org/2004,2950)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. März 2004 - 8 A 11520/03.OVG (https://dejure.org/2004,2950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung für eine Windkraftanlage in einem Landschaftsschutzgebiet (Außenbereich); Berücksichtigung der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung; Auslegung und Subsumtion des Begriffs des "raumbedeutsamen Vorhabens"; Konkretisierung der in Aufstellung ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Planreife als entgegenstehender öffentlicher Belang; Anforderungen an das gesamträumliche Planungskonzept -

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § ... 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 245 b Abs. 1; ; ROG § 3 Nr. 1; ; ROG § 3 Nr. 4; ; ROG § 4 Abs. 4 Satz 1; ; LPlG 1977 § 13 Abs. 1; ; LPlG 2003 § 6; ; LPlG 2003 § 6 Abs. 4; ; LPlG 2003 § 10 Abs. 1; ; LPlG 2003 § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Windkraftanlage; Windenergieanlage; Ziele der Raumordnung; in Aufstellung befindliche; öffentliche Belange; entgegenstehen; Vorranggebiet; Ausschlussgebiet; Abwägung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 975 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 587 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
    In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung können als öffentliche Belange auch einem privilegierten Vorhaben (hier einer Windkraftanlage) entgegenstehen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261).

    Im regionalen Raumordnungsplan - Teilfortschreibung Windkraft - von 1997 sind im Bereich des Vorhabens weiße Flächen dargestellt, für die noch keine abschließende raumordnerische Entscheidung getroffen ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/02.OVG - und dazu BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - in NVwZ 2003, 1261 - 1262 -).

    Planentwürfe sind im Rahmen des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB nicht beachtlich (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - in NVwZ 2003, 1261 - 1262 -).

    Für das Baugenehmigungsverfahren bedeutet dies, dass die zuständigen Behörden verpflichtet sind, die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung bei der Baugenehmigung für raumbedeutsame Vorhaben, auch soweit sie privilegiert sind, als möglicherweise entgegenstehende öffentliche Belange zu berücksichtigen (s. BVerwG, a.a.O., NVwZ 2003, 1261 - 1263 - VG Leipzig, Urteil vom 23. August 2001, NuR 2003, 62; Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Rn. 366 zu § 4).

    Der Windenergienutzung muss im Plangebiet in substantieller Weise Raum geschafft werden (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
    Jedenfalls überschreitet das Vorhaben zusammen mit den beiden in der Nachbarschaft bereits genehmigten Windkraftanlagen die Schwelle der Raumbedeutsamkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - NVwZ 2003, 738 -739 -).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, dass für die Windenergienutzung in substantieller Weise Raum geschaffen wird (BVerwG Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - NVwZ 2003, 738).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11089/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
    Vielmehr ist dies dadurch gerechtfertigt, dass bei der 2002 eingeleiteten Teilfortschreibung Windkraft aufgrund des bereits erwähnten Urteils des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG - die regionalplanerischen Kriterien weiterentwickelt wurden, während die gemeindliche Planung sich noch an der Teilfortschreibung Windkraft von 1997 orientierte (Entwurf 11, 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

    vgl. insoweit etwa BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 4 BN 38.05 -, ZfBR 2006, 468 (0,1 %) und vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 -, DVBl. 2006, 459 = NVwZ 2006, 339 (0,15 %); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 R 154/06 -, juris (0,58 % des Plangebiets), unter Hinweis auf OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. März 2004 - 8 A 11520/03 -, NuR 2004, 465 (0,49 % des Plangebiets), Sächs. OVG, Urteil vom 7. April 2005 - 1 D 2/03 -, …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

    Das zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vom 26. Februar 2004 noch in Aufstellung befindliche Ziel der Raumordnung, für das Gemeindegebiet die Nutzung der Windenergie auszuschließen (Nr. 4.2. des erst im November 2004 in Kraft getretenen regionalen Raumordnungsplans), kann als sonstiges Erfordernis der Raumordnung den Bauvorhaben der Beigeladenen zu 1) nach §§ 3 Nr. 4, 4 Abs. 2 ROG i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur entgegenstehen, wenn das Entwurfsziel damals schon ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung erreicht hatte und die hinreichend sichere Erwartung rechtfertigte, dass es über das Entwurfsstadium hinaus zur verbindlichen Vorgabe nach § 3 Nr. 2 ROG erstarken wird (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005, BVerwGE 122, 364; Senatsurteil vom 8. März 2004 - 8 A 11520/03.OVG - ESOVGRP).

    Andernfalls liefe die Planungsgemeinschaft Gefahr, dass ihre Planung die rechtlichen Vorgabe, der privilegierten Windenergienutzung in substantieller Weise Raum im Plangebiet zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 13.März 2003, NVwZ 2003, 738; Urteil des Senats vom 8.März 2004 - 8 A 11520/03.OVG-, ESOVGRP), nicht erfüllt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06

    Konzentrationsflächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz

    Voraussetzung für eine rechtliche Anerkennung eines solchen Planungskonzepts ist daher, dass die Vorstellungen der Kommune sich auf sachliche Gründe stützen und diese von der Planungsträgerin auch hinterfragt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 20.2.2003, NVwZ-RR 2003, 619 und juris, Rn. 39; Urteil vom 8.3.2004, NuR 2004, 465 und juris, Rn. 46).
  • VG Dessau, 19.04.2005 - 1 A 2032/03
    Für das Baugenehmigungsverfahren bedeutet dies, dass die zuständigen Behörden verpflichtet sind, die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung bei der Baugenehmigung für raumbedeutsame Vorhaben, auch soweit sie privilegiert sind, als möglicherweise entgegenstehende öffentliche Belange zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3/02 -, NVwZ 2003, S. 1261; OVG RP, Urteil vom 08. März 2004 - 8 A 11520/03 -, NuR 2004, S. 265).

    Das erfordert, dass der Abwägungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist und die Annahme rechtfertigt, dass es sich insgesamt um eine sachgerechte, dem Abwägungsgebot genügende Planung handelt und etwaige Fehler lediglich räumlich begrenzte Bereiche betreffen und die Ausgewogenheit der Planung insgesamt nicht in Frage stellen (vgl. OVG RP, Urteil vom 08. März 2004 - 8 A 11520/03 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06

    Zielabweichungsverfahren bei Abweichung von den Zielen der Raumordnung

    Diese Kriterien sind Bestandteil des von der Regionalvertretung bereits zu Beginn des Fortschreibungsverfahrens beschlossenen (s. Beschluss vom 02. Juli 2002), rechtlich nicht zu beanstandenden (s. OVG RhPf., NuR 2004, 465) und auch nicht nachträglich funktionslos gewordenen Taburaumkonzeptes gewesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 8 A 11033/04

    Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Unvereinbarkeit mit regionalem

    Vielmehr erfolgte eine ordnungsgemäße Beteiligung - wie in der Anlage zum Schriftsatz des Beklagten vom 06. August 2004 im Einzelnen dargestellt - bereits zum Planentwurf in der Fassung des Beschlusses vom 11. Juli 2002 (s. auch Senatsurteil vom 08. März 2004, NuR 2004, 465, 467).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06

    Regionales Entwicklungsprogramm, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz

    So hat das OVG RP in einem Urteil vom 08.03.2004 (NuR 2004, 465, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364) ausgeführt, ein Flächenanteil für die Nutzung von Windenergieanlagen von 0, 49 % des Plangebiets scheine zwar im Verhältnis zu anderen Nutzungsarten gering; dies sei jedoch zum einen auf die Berechnungsweise zurückzuführen, bei der Abstandsflächen und Pufferzonen jeweils den anderen Nutzungen zugerechnet worden seien; außerdem komme den Windenergieanlagen wegen ihrer Höhe und ihres durch die Rotorbewegung erhöhten Aufmerksamkeitswertes zumindest optisch eine besondere Raumwirkung zu, die sich mit anderen Nutzungen kaum vergleichen lasse.
  • VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19

    Windkraftanlagen Gemarkung Irsch (Verbandsgemeinde Saarburg)

    Die erwähnten Vorrang- und Ausschlussgebiete sind dabei auch nicht als Negativplanung im Sinne einer bloßen Verhinderungsplanung unwirksam (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. März 2004 - 8 A 11520/03.OVG Rn. 42, juris bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5/04 -, Rn. 33 ff., juris;.
  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

    Auch in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung können ggf. als nicht benannte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB von rechtlicher Bedeutung sein, noch bevor sie die Qualität rechtlich verbindlicher Zielvorgaben erreichen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - und ausführlich auch zu sämtlichen Einwänden Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5.04 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2004 - 8 A 11520/03 -, NuR 2004, 465), wenn sie ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung aufweisen und bereits zeichnerisch oder verbal hinreichend detailscharf umrissen sind, sich darüber hinaus aufgrund des fortgeschrittenen Abwägungsvorgangs die hinreichend sichere Erwartung rechtfertigt, dass die Zielvorgabe zu einer verbindlichen erstarken wird.
  • VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07

    Positiver Bauvorbescheid für Behälter in Sefferweich

    Die öffentlichen Belange, die den im Außenbereich privilegierten Anlagen entgegenstehen können, sind in § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft, aber nicht abschließend, aufgezählt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23/95 -, NVwZ 1998, S. 58; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. März 2004 - 8 A 11520/03.OVG -).
  • VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
  • VG Cottbus, 29.09.2006 - 3 L 225/06

    Eilantrag gegen Genehmigung für Windenergieanlagen in Schorbus erfolgreich

  • VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 A 156/15

    Versagung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wegen eines Abwägungsmangels

  • VG Koblenz, 18.10.2007 - 1 K 454/07

    Zwei neue Windräder bei Eulgem und Düngenheim

  • VG Koblenz, 04.09.2007 - 1 K 1686/06

    Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Emmelshausen

  • VG Trier, 18.01.2006 - 5 K 996/04

    Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalen

  • VG Neustadt, 30.11.2004 - 3 L 2542/04
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