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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11.OVG   

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https://dejure.org/2012,6165
OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11.OVG (https://dejure.org/2012,6165)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.01.2012 - 8 E 11451/11.OVG (https://dejure.org/2012,6165)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 8 E 11451/11.OVG (https://dejure.org/2012,6165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Teilnahme eines privaten Sachverständigen an der mündlichen Verhandlung zur Erläuterung seines im Rahmen einer Bauleitplanung der Gemeinde gegenüber erstatteten Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 118 Abs. 1
    Berichtigung eines Kostenausspruchs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 118 Abs. 1 VwGO

  • rechtsportal.de

    VwGO § 162 Abs. 1
    Notwendigkeit der Teilnahme eines privaten Sachverständigen an der mündlichen Verhandlung zur Erläuterung seines im Rahmen einer Bauleitplanung der Gemeinde gegenüber erstatteten Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsprozess: Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 453
  • DVBl 2012, 388
  • DÖV 2012, 368
  • BauR 2012, 771
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 8 C 11145/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11
    Ein strenger, den Gesichtspunkt sparsamer Prozessführung beachtender Maßstab ist auch deshalb geboten, weil andernfalls ein Verfahrensbeteiligter das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter unkalkulierbar erhöhen könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 23. November 2005 - 8 C 11145/04-, ESOVGRP).

    Aber auch dem Beklagten (oder - wie hier - dem Antragsgegner) oder einem beigeladenen Vorhabenträger ist es nicht von vornherein und aus grundsätzlichen Erwägungen verwehrt, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Planungsentscheidung zu ihrer Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die hierfür entstandenen Kosten in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen (so: BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 10010/07 - [Flughafen Berlin-Schönefeld], juris, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 23. November 2005 - 8 C 11145/04.OVG - [Erläuterung eines im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachtens], ESOVGRP; anders: BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663 und juris, Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, NVwZ-RR 2011, 664 und juris, Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 A 1.99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11
    Welche Aufwendungen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind, beurteilt sich danach, wie eine verständige Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage ihre Interessen wahrgenommen hätte (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 -11 A 1/99-, 11 KSt 2/99-, NJW 2000, 2832).
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11
    Welche Aufwendungen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind, beurteilt sich danach, wie eine verständige Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage ihre Interessen wahrgenommen hätte (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 -11 A 1/99-, 11 KSt 2/99-, NJW 2000, 2832).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063

    Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11
    Aber auch dem Beklagten (oder - wie hier - dem Antragsgegner) oder einem beigeladenen Vorhabenträger ist es nicht von vornherein und aus grundsätzlichen Erwägungen verwehrt, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Planungsentscheidung zu ihrer Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die hierfür entstandenen Kosten in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen (so: BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 10010/07 - [Flughafen Berlin-Schönefeld], juris, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 23. November 2005 - 8 C 11145/04.OVG - [Erläuterung eines im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachtens], ESOVGRP; anders: BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663 und juris, Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, NVwZ-RR 2011, 664 und juris, Rn. 20 f.).
  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11

    Gutachterkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11
    Aber auch dem Beklagten (oder - wie hier - dem Antragsgegner) oder einem beigeladenen Vorhabenträger ist es nicht von vornherein und aus grundsätzlichen Erwägungen verwehrt, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Planungsentscheidung zu ihrer Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die hierfür entstandenen Kosten in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen (so: BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 10010/07 - [Flughafen Berlin-Schönefeld], juris, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 23. November 2005 - 8 C 11145/04.OVG - [Erläuterung eines im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachtens], ESOVGRP; anders: BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663 und juris, Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, NVwZ-RR 2011, 664 und juris, Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11
    Dabei ist - ex ante - auf den Zeitpunkt der die Kosten verursachenden Handlung abzustellen und der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss die gutachterliche Stellungnahme herausfordern und deren Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BVerwG, a.a.O.; ferner: Beschluss vom 14. April 2001 - 9 KSt 2/01, 11 A 13/97 -, NVwZ 2001, 919).
  • VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12

    Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO

    Die Prozesssituation muss die gutachterliche Stellungnahme herausfordern und deren Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 453; BVerwG, NJW 2000, 2832 und NVwZ 2001, 919).

    Der Substantiierungslast des Klägers entspricht dann die Erstattungsfähigkeit insoweit aufgewandter Kosten (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 453).

    Im Übrigen können diese Kosten für die Einschaltung privater Sachverständiger - wie erwähnt - nur in dem Umfang als erstattungsfähig anerkannt werden, in dem sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten aus erforderlich waren, um in schwierigen Sachfragen dem Klagevorbringen substantiiert entgegenzutreten (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 453).

    Vor diesem Hintergrund führt die Erstattungsfähigkeit der vom Klagegegner eingeschalteten privaten Sachverständigen auch nicht zu einer unangemessenen Erhöhung des Kostenrisikos für den Kläger und einer unverhältnismäßigen Barrierewirkung für den Rechtsschutz planbetroffener Bürger (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 453).

    Jedoch enthielten sie wertvolle Erläuterungen zur Methodik der durchgeführten Verkehrsuntersuchung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 453).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2015 - 1 OA 13/15

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Sachverständigengutachten

    JURIS-Rdnrn. 4 und 9-12; OVG Koblenz, B. v. 9.1.2012 - 8 E 11451/11 -, BauR 2012, 771, JURIS-Rdnrn. 3-6; Senatsb.

    Einerseits darf ein Beteiligter nicht das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter unkalkulierbar erhöhen (OVG Koblenz, B. v. 9.1.2012 - 8 E 11451/11 -, JURIS-Rdnr. 4).

  • VG Regensburg, 04.02.2021 - RO 8 M 19.1553

    Leistungen, Bescheid, Gutachten, Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss,

    Ein Privatgutachten kann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein, wenn komplizierte fachtechnische Fragen den Beteiligten insoweit in eine "prozessuale Notlage" versetzen, als ihm Stellungnahmen hierzu abverlangt werden, die er ohne fachkundigen Rat, der über die Inanspruchnahme seines anwaltlichen Beistands hinausgeht, nicht abzugeben vermag (BVerwG NVwZ 2001, 919; OVG Koblenz NVwZ-RR 2012, 453 Rn. 4).
  • VG Würzburg, 11.04.2019 - W 2 M 19.232

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Besprechungen mit dem Rechtsanwalt und

    Für die Beziehung eines privaten Sachverständigen führt das OVG Koblenz in seinem Beschluss vom 13. Januar 2012 (8 E 11451/11 - NVwZ-RR 2012, 452) folgendes aus:.
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