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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,3512
OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10.OVG (https://dejure.org/2010,3512)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 A 10434/10.OVG (https://dejure.org/2010,3512)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 A 10434/10.OVG (https://dejure.org/2010,3512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 137 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG, § 30 Abs 2 S 2 GemO RP, § 5 Abs 2 S 1 KomWG RP, § 54 Abs 1 Nr 1 KomWG RP
    Zur Frage, ob Beamte oder Beschäftigte einer Ortsgemeinde, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell befinden, Mitglied des Verbandsgemeinderates sein können

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichzeitige Mitgliedschaft von sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell befindenden Beamten oder Beschäftigten einer Ortsgemeinde im Verbandsgemeinderat; Verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung der Verpflichtung der Ratsmitglieder auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO § 30 Abs. 2 S. 1; VwVfG § 35 S. 1
    Gleichzeitige Mitgliedschaft von sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell befindenden Beamten oder Beschäftigten einer Ortsgemeinde im Verbandsgemeinderat; Verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung der Verpflichtung der Ratsmitglieder auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Gemeindemitarbeiters in Altersteilzeit als Mitglied des Gemeinderats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ratsmitgliedschaft und Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Außer Dienst

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beschäftigter einer Ortsgemeinde kann schon während Freistellungsphase der Altersteilzeit Ratsmitgli

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 32
  • DVBl 2010, 1256
  • DÖV 2010, 904
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10
    Deshalb ist die Beschränkung der Wählbarkeit mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit nur vereinbar, wenn ansonsten der Gefahr von Interessenkollisionen nicht wirksam zu begegnen ist (vgl. BVerfGE 98, 145 [161]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1997 - 15 A 3457/95

    Verlustes der Mitgliedschaft im Rat; Wahlleiter; Verwaltungsakt; Rechtsbehelf;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10
    Gegenstand des Beschlusses vom 23. Juni 1997 (NVwZ 1998, 768) war die Feststellung des Verlustes des Mandats durch den Wahlleiter, welche als Regelung mit Außenwirkung und deshalb als Verwaltungsakt angesehen wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - 15 B 1702/08

    Berufung eines nicht wählbaren Kandidaten in die Gemeindevertretung und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10
    Der Beschluss vom 10. Dezember 2008 (vgl. NVwZ-RR 2009, 495) betraf den nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz gefassten Ratsbeschluss, durch den ein Ratsmitglied von der Arbeit in der Vertretung ausgeschlossen wurde.
  • BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95

    Gemeinderat

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10
    Angesichts der Bedeutung des gleichen Wahlrechts für die demokratische Grundordnung kann einem gewählten Bewerber die Annahme und die Ausübung des Mandats grundsätzlich nur verwehrt werden, wenn dafür ein zwingender Grund vorliegt (vgl. BVerfGE 93, 373 [377] m.w.N.) oder wenn das Grundgesetz selbst eine Beschränkung der Gleichheit der Wahl ausnahmsweise ermöglicht.
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10
    Vielmehr bedarf es sachlicher Gründe, die mit dem Sinn des Art. 137 Abs. 1 GG in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 48, 64 [89 f]; 58, 177 [193]).
  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10
    Vielmehr bedarf es sachlicher Gründe, die mit dem Sinn des Art. 137 Abs. 1 GG in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 48, 64 [89 f]; 58, 177 [193]).
  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10
    Des Weiteren verliert er das aktive und passive Wahlrecht zum Personalrat (vgl. BVerwGE 116, 242 [247,251]).
  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

    Klärungsbedarf besteht, wenn eine von der Beschwerde aufgeworfene Frage von Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht weder beantwortet worden ist noch auf der Grundlage ihrer Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 32, Rn. 4 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2014 - 10 B 10653/14

    Grundschulbetreuerin einer Gemeinde kann nicht Ratsmitglied sein

    Dabei ist die Beschränkung der Wählbarkeit mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit nur vereinbar, wenn ansonsten der Gefahr von Interessenkollisionen nicht wirksam zu begegnen ist (vgl. BVerwGE 98, 145, [161]; OVGRP, Urteil vom 9. Juli 2010 - 2 A 10434/10.OVG -, AS 39, 263 [267f]).

    Zum einen betrifft sie andere Fallgestaltungen und zum anderen - bis auf das Urteil des beschließenden Gerichts vom 9. Juli 2010 (a.a.O.) - nicht das rheinland-pfälzische Landesrecht.

  • BVerwG, 28.03.2013 - 2 B 113.12

    Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens; Einleitung des behördlichen

    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die von der Beschwerde aufgeworfene Frage sowohl entscheidungserhebliche Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits hat als auch allgemein klärungsbedürftig ist (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 9 = NVwZ-RR 2011, 32 jeweils Rn. 4).
  • VG Meiningen, 25.11.2014 - 2 K 268/14

    Verweigerung des Handschlages durch die Oberbürgermeisterin bei der Verpflichtung

    Damit bekräftigt der Bürgermeister in besonderer Form die bereits im Gesetz selbst festgelegten Pflichten der Gemeinderatsmitglieder (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.07.2010, 2 A 10434/10, juris, Rn. 27).
  • VG Gera, 11.02.2015 - 2 K 570/14

    Ordnungsgemäße Verpflichtung als Mitglied des Stadtrats trotz Verweigerung des

    nach Juris unter Berufung auf das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 9. Juli 2010 - 2 A 10434/10 - zitiert nach juris zur dortigen Rechtslage; vgl. Rücker in Rücker/Dieter/ Schmidt, Thüringer Kommunalordnung, Kommentar, Loseblatt, Stand: Mai 2014, § 24 Nr. 5; Uckel/Hauth/Hoffmann/Noll: Thüringer Kommunalordnung, Kommentar, Loseblatt, Stand: Oktober 2014, § 24 Rz. 3), dass der in § 24 Nr. 2 Satz 1 ThürKO vorgesehene Handschlag in der ersten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates nach der Wahl durch den Bürgermeister lediglich die Funktion zukommt, in besonderer Form die im Gesetz selbst festgelegten Pflichten der Ratsmitglieder, wie Schweigepflicht und Treuepflicht und die sich aus der Rechtsstellung ergebenden sonstigen allgemeinen Pflichten zu unterstreichen.
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