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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,22479
OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17.OVG (https://dejure.org/2018,22479)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.07.2018 - 6 C 11654/17.OVG (https://dejure.org/2018,22479)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG (https://dejure.org/2018,22479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Einschätzungsspielraum bezüglich eines räumlichen Zusammenhangs trotz topographischer Zäsur aufgrund typischer tatsächlicher Straßennutzung; Orientierung an den schriftlich festgehaltenen Gründen; keine Begründungsnotwendigkeit bei typischer tatsächlicher Straßennutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    KAG § 10a,KAG § 10a Abs 1
    Abrechnungseinheit, alltägliches Gut, Anbaubestimmung, Anbaustraße, Aufteilung, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, bebautes Gebiet, Begründung, Beitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Beitragssatzung, Dienstleistung, einheitliche öffentliche Einrichtung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 10a Abs. 1
    Überschreiten des einem Gemeinderat zukommenden Einschätzungsspielraums; Bestehen eines räumlichen Zusammenhangs aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung

  • rechtsportal.de

    KAG § 10a Abs. 1
    Abrechnungseinheit; alltägliche Güter; Anbaubestimmung; Anbaustraße; Aufteilung; Ausbaubeitragsrecht; Begründung; Beitrag; Beitragsrecht; Beitragssatzung; Dienstleistungen; einheitliche öffentliche Einrichtung; Einrichtung; Einschätzungsspielraum; Fehleinschätzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 902
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (‒ 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 ‒ BVerfGE 137, 1 = NVwZ 2014, 1448, Rn. 46, 55) entschieden, dass die Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße als Teil einer einheitlichen öffentlichen (Verkehrs-)Einrichtung nur für diejenigen Grundstücke in Betracht kommt, die von dieser einen jedenfalls potentiellen Gebrauchsvorteil haben, bei denen sich also der Vorteil der Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen als Lagevorteil auf den Gebrauchswert des Grundstücks auswirkt.

    Der beitragspflichtige Vorteil liegt danach in der Möglichkeit der besseren Erreichbarkeit der beitragspflichtigen Grundstücke und der besseren Nutzbarkeit des Gesamtverkehrssystems sowie dessen Aufrechterhaltung und Verbesserung als solchem (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 58).

    Der Satzungsgeber muss deshalb bei der Ausübung seines Gestaltungsermessens über die Festlegung abgrenzbarer Gebietsteile (vgl. § 10a Abs. 1 Satz 4 KAG) darauf achten, dass die dort liegenden Grundstücke einen solchen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 63 f.).

    Die Voraussetzung eines konkret zurechenbaren Vorteils aufgrund einer ausreichend engen "Vermittlungsbeziehung" zwischen den eine einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen hinsichtlich des Anschlusses an das übrige Straßennetz (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 58) bedeutet danach für Großstädte und Gemeinden ohne zusammenhängendes Gebiet im Allgemeinen die Notwendigkeit zur Bildung mehrerer einheitlicher öffentlicher Einrichtungen von Anbaustraßen (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 62).

    In kleinen Gemeinden - insbesondere solchen, die nur aus einem kleinen, zusammenhängend bebauten Ort bestehen - werden sich hingegen einheitliche öffentliche Einrichtung und Gemeindegebiet häufig decken (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64).

    Ob die herangezogenen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben, hängt nicht von der politischen Zuordnung eines Gebiets, sondern vor allem von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab, etwa der Größe, der Existenz eines zusammenhängenden bebauten Gebiets, der Topografie wie der Lage von Bahnanlagen, Flüssen und größeren Straßen oder der typischen tatsächlichen Straßennutzung (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64).

    Vielmehr kann dennoch ein räumlicher Zusammenhang aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Der dem Gemeinderat zukommende, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Einschätzungsspielraum (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130), ob trotz einer topografischen Zäsur ein räumlicher Zusammenhang aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung besteht, ist überschritten, wenn der diesbezügliche Ratsbeschluss auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht, etwa weil er nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder diesen ein ihnen offensichtlich nicht zukommendes Gewicht beimisst oder in sich widersprüchlich ist.

    Auch einer Bahnlinie, deren Querung wegen einer Bahnüberführung nicht mit Hindernissen verbunden ist, kann eine trennende Wirkung fehlen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Vielmehr kann dennoch ein räumlicher Zusammenhang aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Dabei kommt dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zu (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur darstellen, die den Zusammenhang einer ansonsten zusammenhängenden Bebauung aufhebt; insoweit ist die jeweilige örtliche Situation entscheidend (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    So kann einer erhöht angelegten Bundesstraße unter Umständen keine trennende Wirkung zukommen, wenn sie an vier Stellen Unterführungen und an zwei Stellen Überführungen aufweist (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Gleiches gilt für eine Bundesstraße, die von vergleichsweise geringer Breite ist, ungehindert überquert werden kann und innerhalb einer Ortsdurchfahrt überwiegend beidseitig bebaut ist (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    Ebenso wenig trennt im Allgemeinen eine stillgelegte Bahntrasse mit eingleisiger Strecke, die über eine Unter- und vier Überführungen verfügt (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Denn ohne die Bestimmung des § 3 Abs. 1 ABS über die Abrechnungseinheit haben die übrigen Regelungen der Satzung keine Bedeutung (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG -, esovgrp, juris; OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Denn ohne die Bestimmung des § 3 Abs. 1 ABS über die Abrechnungseinheit haben die übrigen Regelungen der Satzung keine Bedeutung (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG -, esovgrp, juris; OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Sie ist außerdem als Behörde antragsbefugt, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben den Inhalt der angegriffenen Satzung zu beachten und umzusetzen hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10/88 -, BVerwGE 81, 307; OVG RP, Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG -, AS 41, 218).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Sie ist außerdem als Behörde antragsbefugt, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben den Inhalt der angegriffenen Satzung zu beachten und umzusetzen hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10/88 -, BVerwGE 81, 307; OVG RP, Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG -, AS 41, 218).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Von einer zusammenhängenden Bebauung in diesem Sinn kann nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 875 = KStZ 2015, 213).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17
    Dieser Spielraum ist allerdings überschritten, wenn der diesbezügliche Ratsbeschluss auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 6 A 11120/17.OVG -, juris), etwa weil er nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder diesen ein ihnen offensichtlich nicht zukommendes Gewicht beimisst oder in sich widersprüchlich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11862/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Verhältnis von Vorauszahlungsbescheid zu

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10852/14
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Eine Abtrennbarkeit der unwirksamen Einzelregelungen aus dem Normgefüge und eine Unwirksamerklärung nur der Einzelregelungen scheidet deshalb aus (zu diesen Anforderungen: Senatsurteil vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 - juris Rn. 103).Ohne diese Bestimmungen haben die übrigen Regelungen der Satzung keine Bedeutung (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 9.7.2019 - 6 C 11654/17 - juris Rn. 28; OVG SH, Urteil vom 15.8.2019 - 2 LB 6/19 - juris Rn. 49).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen

    Solche Außenbereichsflächen oder diesen ähnliche größere unbebaubare Flächen (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG - für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, KStZ 2015, 75; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp) haben unabhängig davon eine trennende Wirkung, ob sie ohne ins Gewicht fallende Wartezeiten oder andere Hindernisse überwunden werden können (hierzu OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).
  • VG Koblenz, 23.06.2022 - 4 K 1045/21

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Der Spielraum wird den Gemeinden ohne weiteres in Bezug auf die Fragen zugestanden, ob zwischen Ortsteilen (noch) ein räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG -, juris, Rn. 18), und dazu, wie hoch der Gemeindeanteil zu veranschlagen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. September 2018 - 6 A 10526/18.OVG -, juris, Rn. 25).

    Eine im Rahmen eines solchen Einschätzungsspielraums getroffene Entscheidung ist gerichtlich nur dann zu beanstanden, wenn der diesbezügliche Ratsbeschluss auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht, weil er etwa nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder diesen ein ihnen offensichtlich nicht zukommendes Gewicht beimisst oder in sich widersprüchlich ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG -, juris, Rn. 18).

    Die Überprüfung des Einschätzungsspielraums anhand von nicht niedergelegten Erwägungen wäre überdies schwierig (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG -, juris, Rn. 19).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2018 - 6 C 11920/17

    Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Bebauungszusammenhang; Flusslauf;

    Zwar kann die typische tatsächliche Straßennutzung trotz einer topographischen Zäsur einen räumlichen Zusammenhang herstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64), und zwar insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130), setzt aber regelmäßig einen verbindenden Fahrzeug- sowie Fußgängerverkehr in beiden Richtungen voraus (OVG RP, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 6 A 11862/16.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2020 - 6 A 11666/19

    Ausbaubeiträge für die Einrichtung sämtlicher Anbaustraßen im Gemeindegebiet

    Solche Außenbereichsflächen oder diesen ähnliche größere unbebaubare Flächen (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG -) haben unabhängig davon eine trennende Wirkung, ob sie ohne ins Gewicht fallende Wartezeiten oder andere Hindernisse überwunden werden können (hierzu OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).
  • BVerwG, 19.04.2021 - 9 B 43.20

    Abrechnungseinheit bei wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen

    Wie weit diese Dokumentationspflicht im Einzelnen reicht, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung des nicht revisiblen Landesrechts (vgl. insoweit zum Begründungserfordernis bei der Zusammenfassung zweier Ortsteile zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung OVG Koblenz, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17 - juris Rn. 19).
  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

    Aber auch weniger prägnante topographische Trennungen führen bei einer typischen Straßennutzung nicht zum Wegfall des beitragsrechtlich relevanten Vorteils (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15 - juris Rn. 23 ff.; Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 19.04.2021 - 9 B 44.20

    Heranziehung des Grundstückeigentümers zu einem Beitrag für den Ausbau einer

    Wie weit diese Dokumentationspflicht im Einzelnen reicht, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung des nicht revisiblen Landesrechts (vgl. insoweit zum Begründungserfordernis bei der Zusammenfassung zweier Ortsteile zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung OVG Koblenz, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17 - juris Rn. 19).
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