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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18.OVG   

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https://dejure.org/2019,473
OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18.OVG (https://dejure.org/2019,473)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.01.2019 - 6 A 10042/18.OVG (https://dejure.org/2019,473)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 6 A 10042/18.OVG (https://dejure.org/2019,473)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11 Abs. 1 AufenthG; Festsetzung einer Frist von 30 Monaten aus Gründen der Gleichbehandlung

  • rewis.io
  • esovgrp.de

    AufenthG § 11,AufenthG § 11 Abs 1,AufenthG § 11 Abs 3,AufenthG § 11 Abs 3 S 2
    Aufenthalt, Aufenthaltsverbot, Befristung, Einreise, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Einreiseverbot, Ermessen, Ermessensentscheidung, Flüchtlingsrecht, Frist, Gleichbehandlung, Grund, Höchstmaß, individueller Grund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsverbot; Befristung; Einreiseverbot; Emessen; Gleichbehandlung; Höchstmaß

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 11 Abs. 1 ; AufenthG § 11 Abs. 3 S. 2
    Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11 Abs. 1 AufenthG ; Festsetzung einer Frist von 30 Monaten aus Gründen der Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2017 - 1 LZ 254/17

    Zulässigkeit der standardisierten Festsetzung der Befristung des Einreise- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    5 Insoweit stimmt der Senat mit dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 9. Mai 2017 -1 LZ 254/17 - juris) und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 28. November 2016 - 11 ZB 16.30463 -, juris ) darin überein, dass die der Frage zugrunde liegende Praxis des Bundesamtes, in Fällen, in denen wie hier keine individuellen Gründe für die Entscheidung über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes vorgebracht werden oder ersichtlich sind, sich bei der gebotenen Befristungsentscheidung generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten zu entscheiden und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG festgesetzte Höchstmaß zur Hälfte auszuschöpfen, rechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 13a ZB 15.50005

    Asylrecht Afghanistan; Überraschungsentscheidung; Unzuständigkeit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gibt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 9 B 71/11 -, juris,m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 13a ZB 15.50005 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - 13 A 1118/12

    Anforderungen an das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ist nicht geeignet, eine - vermeintlich - fehlerhafte Feststellung und Bewertung des Sachverhalts einschließlich seiner rechtlichen Würdigung zu beanstanden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2012 - 13 A 1118/12.A -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Der Umstand, dass es im Asylverfahren stets auch um die Glaubwürdigkeit des Betroffenen und um die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht eines besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2001 - 1 B 347/01-u.a, juris).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gibt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 9 B 71/11 -, juris,m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 13a ZB 15.50005 -, juris).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Inhalt und Umfang der Begründung von Ermessensentscheidungen richten sich im Übrigen nicht nach allgemeinen Maßstäben, sondern nach den Umständen des Einzelfalls (stRspr, vgl. nur BVerwG, U.v. 14.10.1965 - II C 3.63 - BVerwGE 22, 215).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Die Sachverhaltsfeststellung und -würdigung betrifft keinen Verfahrensfehler, sondern einen materiellen Fehler, der mit der Gehörsrüge aber nicht angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710/94 -, juris, und Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 B 185/04 -, juris,).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2003 - 7 LA 101/03

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asylbewerber; Ausländer; Gehörsrüge; Gericht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Allein der Verzicht auf einen Hinweis zu einem widersprüchlichen oder sonst unglaubhaften Vortrag begründet indessen keine unzulässige "Überraschung", wenn dieser Vortrag, wie hier durch das Verwaltungsgericht, später in den Urteilsgründen als unglaubhaft bewertet wird (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 7 LA 101/03 -, juris).
  • BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 185.04

    Zuordnung von Fehlern in der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Die Sachverhaltsfeststellung und -würdigung betrifft keinen Verfahrensfehler, sondern einen materiellen Fehler, der mit der Gehörsrüge aber nicht angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710/94 -, juris, und Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 B 185/04 -, juris,).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
    Eine Verletzung des durch Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör, der das entscheidende Gericht verpflichtet, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 93, 24 [35] m.w.N.), ist damit aber nicht dargelegt.
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Sind in dem zu beurteilenden Einzelfall Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern, so begegnet es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, keinen Bedenken, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen und damit den durch Art. 11 Abs. 2 Satz 1 RL 2008/115/EG und § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vorgegebenen Rahmen zur Hälfte auszuschöpfen (vgl. VGH München, Urteil vom 14. November 2019 - 13a B 19.31153 - juris Rn. 64 und Beschluss vom 28. November 2016 - 11 ZB 16.30463 - juris Rn. 4; OVG Greifswald, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 3 LA 189/18 - juris Rn. 13 und OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 6 A 10042/18 - AuAS 2019, 57 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20

    Abgelehnter Schutzsuchender; Abschiebungsandrohung; Einreise- und

    Der Senat lässt offen, ob dieser Ansatz, den auch das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, einer rechtlichen Überprüfung standhält (bejahend u.a. VGH München, Urteil vom 14. November 2019 - 13a B 19.31153 - juris Rn. 64, und Beschluss vom 28. November 2016 - 11 ZB 16.30463 - juris Rn. 4; OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 6 A 10042/18 - juris Rn. 5 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Januar 2019 -3 LA 189/18 - juris Rn. 13; OVG Greifswald, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Sind in dem zu beurteilenden Einzelfall Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern, so begegnet es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, keinen Bedenken, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen und damit den durch Art. 11 Abs. 2 Satz 1 RL 2008/115/EG und § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vorgegebenen Rahmen zur Hälfte auszuschöpfen (vgl. VGH München, Urteil vom 14. November 2019 - 13a B 19.31153 - juris Rn. 64 und Beschluss vom 28. November 2016 - 11 ZB 16.30463 - juris Rn. 4; OVG Greifswald, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 3 LA 189/18 - juris Rn. 13 und OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 6 A 10042/18 - AuAS 2019, 57 ).
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