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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20.OVG   

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https://dejure.org/2020,6341
OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20.OVG (https://dejure.org/2020,6341)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.03.2020 - 1 B 10155/20.OVG (https://dejure.org/2020,6341)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. März 2020 - 1 B 10155/20.OVG (https://dejure.org/2020,6341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 BImSchG, § 9 BImSchG, § 80a VwGO, § 567 Abs 1 ZPO, § 158 Abs 1 VwGO
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs gegen den für sofort vollziehbar erklärten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung; Anlage; Anschlussbeschwerde; Antrag; Bauantrag; Bauausführung; Baubeginn; Baufreigabe; Baugenehmigung; Baurecht; Bauvorbescheid; Behörde; Beschwerde; Bestandskraft; Bundesimmissionsschutzgesetz; Drittanfechtung; Dritter; Einwendung; Freigabe; Genehmigung; ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Eilrechtsschutz gegen immissionsrechtlichen Vorbescheid!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 999
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.1996 - 1 B 12692/96

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80a Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20
    Im Baurecht ist ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen für sofort vollziehbar erklärten Bauvorbescheid mangels Baufreigabe nicht geeignet, die Rechtsstellung eines drittbetroffenen Antragstellers zu verbessern (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. September 1996 - 1 B 12692/96.OVG -, NVwZ 1998, 651, und vom 13. Januar 1989 - 1 B 66/88 -).

    Auch die Beseitigung eines durch den Erlass der Vollziehungsanordnung gesetzten Rechtsscheins ist nach allem nicht angezeigt (Beschluss des Senats vom 19. September 1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 1 ME 71/14

    Gleichstellung der Beteiligtenstellung im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20
    Zulässig ist es dagegen, ein Anschlussrechtsmittel einzulegen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 Bs 114/17 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 -, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 12 A 12591/97 -, jeweils juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 8 S 1457/14

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid mit Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20
    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Anordnung der sofortigen Vollziehung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides liefe daher auf die Gewährung eines nicht notwendigen vorbeugenden Rechtsschutzes hinaus (a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 8 S 1457/14 -, juris).
  • OVG Hamburg, 11.07.2017 - 2 Bs 114/17

    Kostenerstattung für den Beigeladenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20
    Zulässig ist es dagegen, ein Anschlussrechtsmittel einzulegen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 Bs 114/17 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 -, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 12 A 12591/97 -, jeweils juris m.w.N.).
  • BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 66.88

    Vorliegen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Zeitpunkt für die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20
    Im Baurecht ist ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen für sofort vollziehbar erklärten Bauvorbescheid mangels Baufreigabe nicht geeignet, die Rechtsstellung eines drittbetroffenen Antragstellers zu verbessern (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. September 1996 - 1 B 12692/96.OVG -, NVwZ 1998, 651, und vom 13. Januar 1989 - 1 B 66/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 461/20

    Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes und

    Vielmehr ergibt sich ihre Statthaftigkeit aus § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO (mit näherer Begründung allgemein zur unselbständigen Anschlussbeschwerde vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.1976 - X 1776/76 - RdL 1977, 218, 220; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2020 - 9 S 2637/19 - juris Rn. 8; ferner z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.03.2020 - 1 B 10155/20 - juris Rn. 10; HessVGH, Beschluss vom 24.10.2019 -10 B 1966/19 - juris Rn. 9; offen gelassen z. B. SächsOVG, Beschluss vom 05.03.2019 - 3 B 367/18 - juris Rn. 12 ff.).
  • VG Koblenz, 20.08.2020 - 4 L 555/20

    Betrieb zweier Windenergieanlagen in Wiebelsheim (Rhein-Hunsrück-Kreis) vorerst

    Die Genehmigung nimmt die im der Beigeladenen erteilten Vorbescheid vom 19. September 2016 enthaltenen Regelungen im Wege der Zweitregelung auf (vgl. Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2020 - 2 L 2/20.KO -, juris, sowie nachfolgend OVG RP, Beschluss vom 10. März 2020 - 1 B 10155/20.OVG -, juris).

    sowie OVG RP, Beschluss vom 10. März 2020, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2021 - 3 M 201/21

    Zur Zulässigkeit eines allein die Kostenentscheidung betreffenden

    Es trifft zwar zu, dass § 158 Abs. 1 VwGO, wonach die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ohne gleichzeitiges Einlegen eines Rechtsmittels in der Hauptsache ausgeschlossen ist, einem allein die Kostenentscheidung betreffenden Anschlussrechtsmittel nicht entgegengehalten werden kann (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 10. März 2020 - 1 B 10155/20 - juris Rn. 10 m.w.N.), weil das Rechtsmittelgericht die Hauptsache ohnehin überprüft, mithin eine dem Sinn und Zweck der Vorschrift entgegenstehende isolierte Überprüfung sodann nicht erfolgt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 1 KO 28/21

    Einfügensgebot nach dem Maß der baulichen Nutzung im unbeplanten Innenbereich;

    Jedoch sprechen in den Fällen, in denen das Berufungsgericht - wie hier - ohnehin mit der Hauptsache befasst ist, keine Gründe der Verfahrensökonomie dagegen, dass bei dieser Gelegenheit auch die Kostenentscheidung einer Rechtskontrolle unterzogen wird (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 2020 - 1 B 10155/20 -, juris Rn 10 m. w. N.).
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