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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1992 - 11 A 11202/91   

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https://dejure.org/1992,6861
OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1992 - 11 A 11202/91 (https://dejure.org/1992,6861)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.1992 - 11 A 11202/91 (https://dejure.org/1992,6861)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 1992 - 11 A 11202/91 (https://dejure.org/1992,6861)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufliche Ausbildungsveranstaltungen; Berufliche Fortbildungsveranstaltungen; Sonntage; Feiertage; Friseurseminare

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 71
  • DVBl 1993, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1983 - 4 A 871/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1992 - 11 A 11202/91
    Sonn- und Feiertage sind also ihrer eigentlichen Zweckbestimmung nach "Nicht- Werktage und empfangen gerade aus dieser Eigenschaft ihre besondere ethisch-kulturelle Prägung" (Pahlke, Essener, Gespräche, aaO, S. 62; OVG Münster, NJW 1983, 2209).
  • VG Mainz, 28.06.2013 - 3 L 720/13

    Kein Motorkunstflug am kommenden Sonntag - Rechtsstreit um Feiertagsgesetz

    Es ist davon auszugehen, dass der Flugbetrieb in der Kunstflugbox W. - auch wenn er eine bestimmte Höhe überschreiten muss (vgl. § 8 LuftVO) - öffentlich bemerkbar ist, weil er von einer unbestimmten Anzahl von Personen unmittelbar akustisch und optisch wahrgenommen werden kann (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 11.3.1992 - 11 A 11202/91 -, NVwZ-RR 1993, 71 und juris, Rn. 16).

    Denn nur üblicherweise nach der Verkehrsauffassung vorwiegend sonntags stattfindende, hinter dem (auch hier geltend gemachten) gewerblichen Charakter zurücktretende Freizeitbeschäftigungen sind mit dem Wesen des Sonn- und Feiertags vereinbar, nämlich weil sie gerade der Erholung und Entspannung der Bürgerschaft dienen und deshalb mit der allgemeinen Sonntagsruhe ohne weiteres in Einklang stehen (vgl. OVG RP, Urteil vom 11.3.1992, a.a.O. und juris, Rn. 20 zu Kinovorstellungen, Freizeitparks und Skiverleihbetrieben).

  • VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 826/03

    Sonn- und Feiertagsschutz gilt fort - Autowaschanlage am Sonntag unzulässig

    Eine Tätigkeit ist "öffentlich bemerkbar" (vgl. zum Nachstehenden OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 1992, AS 23, 421 = DVBl. 1993, 44 = GewArch 1993, 16 = NVwZ-RR 1993, 71) wenn sie von einer unbestimmten Anzahl von Personen entweder unmittelbar akustisch und/oder optisch wahrgenommen werden kann, oder wenn - mittelbar - aufgrund bestimmter Begleitumstände auf ihre Vornahme zu schließen ist.
  • VG Minden, 05.03.2012 - 11 L 627/11

    Kurse in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort in

    Ob hierunter nur solche Betätigungen fallen, die der privaten Weiterbildung dienen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.03.1992 - 11 A 11202/91 -, DVBL.
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