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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 7 B 10412/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,16842
OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 7 B 10412/18.OVG (https://dejure.org/2018,16842)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.06.2018 - 7 B 10412/18.OVG (https://dejure.org/2018,16842)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 7 B 10412/18.OVG (https://dejure.org/2018,16842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 43 Abs 3 S 1 SGB 8, § 47 Abs 1 SGB 10
    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen Ungeeignetheit der Pflegeperson

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen wiederholter Betreuung von mehr Kindern als erlaubt; Widerruf einer früher erteilten Erlaubnis zur Kindertagespflege nach Verlust der persönlichen Eignung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 47 Abs. 1 ; SGB VIII § 43 Abs. 2
    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen wiederholter Betreuung von mehr Kindern als erlaubt; Widerruf einer früher erteilten Erlaubnis zur Kindertagespflege nach Verlust der persönlichen Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen Ungeeignetheit der Pflegeperson

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 23.10.2017 - 4 B 173/17

    Anhörung; Aufhebung; Kindertagespflege

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 7 B 10412/18
    Die Verletzung der Pflicht, nicht mehr als fünf Kinder zeitgleich zu betreuen, erhält durch dieses planvolle Verhalten ein solches Gewicht, dass sie schon für sich allein genommen auf eine mangelnde Sorgfalt im Umgang mit den Kindern schließen lässt (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 4 B 173/17 -, juris, Rn. 22).

    Auf den tatsächlichen Eintritt eines Schadens kommt es nicht an (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 4 B 173/17 -, juris, Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgrund gravierender Defizite im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 7 B 10412/18
    Wenn eine Betreuungsperson - wie hier - ihre persönliche Eignung verliert, ist eine früher erteilte Erlaubnis zur Kindertagespflege zu widerrufen; das in § 47 Abs. 1 SGB X eröffnete Ermessen ist dann auf Null reduziert (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 4 A 253/15 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 22. November 2012 - 12 B 1252/12 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2014 - 7 D 10243/14

    Eignung einer Kindertagespflegeperson und der Räumlichkeiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 7 B 10412/18
    Ferner muss eine Tagespflegeperson ihr Handeln begründen und reflektieren können und fähig zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik sein (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2014 - 7 D 10243/14.OVG -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • LSG Saarland, 01.09.2016 - L 1 R 36/15

    Abbruch einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben - fortbestehende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 7 B 10412/18
    Da beide Normen sich nicht ausschließen, ist auf diejenige abzustellen, die der Antragsgegner angewandt hat (vgl. LSG Saarland, Urteil vom 1. September 2016 - L 1 R 36/15 -, juris, Rn. 27, m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 3. März 2017 - 7 B 11866/16.OVG -, ESOVGRP, Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 17.12.2015 - 4 A 253/15

    Kindertagespflege; Erlaubniswiderruf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 7 B 10412/18
    Wenn eine Betreuungsperson - wie hier - ihre persönliche Eignung verliert, ist eine früher erteilte Erlaubnis zur Kindertagespflege zu widerrufen; das in § 47 Abs. 1 SGB X eröffnete Ermessen ist dann auf Null reduziert (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 4 A 253/15 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 22. November 2012 - 12 B 1252/12 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 B 367/20

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege

    [Vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 11.6.2018 - 7 B 10412/18 -, juris] Durch § 43 SGB VIII soll die ordnungsgemäße Betreuung der Kinder und damit zugleich sichergestellt werden, dass die Betreuungsperson ihnen die notwendige Aufmerksamkeit schenkt.

    [Vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 11.6.2018 - 7 B 10412/18 -, juris] Die dauerhafte Überschreitung der gesetzlichen Höchstzahl der gleichzeitig zu betreuenden Kinder würde erkennen lassen, dass die Antragstellerin sich nach eigenem Gutdünken nachhaltig über gesetzliche, dem Kindeswohl dienende Regelungen hinwegsetzt und keine Gewähr mehr dafür bietet, dass sie sich adäquat auf die Belange der ihr anvertrauten Kinder konzentriert.

  • VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22

    Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der

    Ein Fall des § 47 Abs. 1 SGB X - eines im Ermessen der Behörde stehenden Widerrufs - liegt nicht vor (vgl. zum Verhältnis der Normen: BayVGH, Beschluss vom 18.10.2012 - 12 B 12.1048 - juris Rn. 29; SächsOVG, Beschluss vom 27.5.2014 - 4 B 48/14 - juris Rn. 16; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.6.2018 - 7 B 10412/18 - juris Rn. 5 und 14, wonach im Falle fehlender Eignung das Ermessen nach § 47 Abs. 1 SGB X auf Null reduziert sei; Wiesner in ders./Wapler, SGB VIII, 6. Aufl., § 43 Rn. 53).
  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 4 L 445/20

    Widerruf einer Erlaubnis zur Tagespflege; Aufgabendelegierung an Dritte;

    Da beide Normen sich nicht ausschließen, ist auf diejenige abzustellen, die der Antragsgegner angewandt hat (vgl. LSG Saarland, Urteil vom 1. September 2016 - L 1 R 36/15 -, juris, Rn. 27, m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 3. März 2017 - 7 B 11866/16.OVG -, ESOVGRP, Rn. 3, und vom 11. Juni 2018 - 7 B 10412/18 -, Rn. 4 - 7, juris).

    Sodann ist zu beurteilen, ob ein Fehlverhalten zu einem Mangel an persönlicher Zuverlässigkeit führt und so gewichtig ist, dass er zur Ungeeignetheit der Pflegeperson führt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 3. März 2017 - 7 B 11866/16.OVG -, ESOVGRP, Rn. 6 und Beschluss vom 11. Juni 2018 - 7 B 10412/18 -, Rn. 11 und 12, juris).

    Ist die Antragstellerin aber persönlich nicht (mehr) geeignet, eine Kindertagespflege zu leisten, so verdichtet sich der der Behörde nach § 47 Abs. 1 SGB X zustehende und von ihr zu beachtende Ermessensspielraum dahingehend, dass der Widerruf der Erlaubnis die einzig ermessenfehlerfreie Entscheidung ist, weil die Kindertagespflege durch eine hierfür nicht geeignete Person auch mit Auflagen nicht in einer dem Kindeswohl gerecht werdenden Weise sichergestellt werden kann (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 7 B 10412/18 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 3 MB 37/21

    Kindertagespflege - Eignungsanforderungen an Tagespflegepersonen

    Die auf Dauer angelegte Überschreitung der Höchstzahl der betreuten Kinder (mehr als fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder, vgl. § 43 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII und § 37 Abs. 2 Satz 1), ist für sich gesehen eine schwere Pflichtverletzung, die auf mangelnde Sorgfalt im Umgang mit den zu betreuenden Kindern schließen lässt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 23.10.2017 - 4 B 173/17 -, juris Leitsatz 2, Rn. 22; OVG Koblenz, Beschl. v. 11.06.2018 - 7 B 10412/18 -, juris Leitsatz 1, Rn. 8).
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