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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,23215
OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10.OVG (https://dejure.org/2010,23215)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.11.2010 - 1 A 10588/10.OVG (https://dejure.org/2010,23215)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG (https://dejure.org/2010,23215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 1 WasG RP, § 46 Abs 4 S 2 WasG RP, § 46 Abs 4 S 3 WasG RP, § 91 Abs 1 VwGO, § 264 Nr 2 ZPO
    Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung sowie unmittelbarer Rechtsanspruch i.S.e. subjektiv-öffentlichen Rechts auf Vorhaltung von Löschwasser gegenüber dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung; Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast ...

  • esovgrp.de

    LWG § 46,LWG § 46 Abs 1,LWG § 46 Abs 4,LWG § 46 Abs 4 S 2,LWG § 46 Abs 4 S 3,VwGO § 91,VwGO § 91 Abs 1
    Erschließung, Erschließungslast, gemeindliche Erschließungslast, Glauben, Jugendhilfe, Jugendhilfeeinrichtung, Klageänderung, Löschwasser, Löschwasserbedarf, Löschwasserversorgung, Rechtsanspruch, Sachdienlichkeit, Sicherstellung, Sicherstellungsanspruch, Treu, Treu und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung sowie unmittelbarer Rechtsanspruch i.S.e. subjektiv-öffentlichen Rechts auf Vorhaltung von Löschwasser gegenüber dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung; Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
    Ortsteil ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 -, juris).

    Für die Frage, ob ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt, kommt es weder auf die Zweckbestimmung noch auf die Entstehungsgeschichte der vorhandenen Bebauung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 61.77

    Bauvoranfrage - Abgabe aller wesentlichen Erklärungen - Wirtschaftlichkeit einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
    Um eine Sachdienlichkeit annehmen zu können, muss der Streitstoff im Wesentlichen dasselbe bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - 4 C 61.77 - juris).
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
    Eine Sachdienlichkeit ist regelmäßig zu verneinen, wenn die Klageänderung den Prozess auf neue Grundlagen stellt, wenn also ein neuer, bis dahin zwischen den Parteien nicht vorhandener Streitstoff zur Entscheidung ansteht und die Zulassung das "Gesicht des Rechtsstreits" ändern würde (s. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1970, NJW 1970, 1564).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
    Hiernach ist immer dann, wenn durch die Klageänderung die Entscheidung eines aufgrund des bisherigen Vorbringens entscheidungsreifen Prozesses verhindert würde, die Sachdienlichkeit der Klageänderung zu verneinen (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. August 2008 - 14 B 06.1161 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. November 2007 - 12 LC 70/07 - juris; OVG NW, Beschluss vom 30. Oktober 2000 -5 A 291/00 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2000 - 5 A 291/00

    Notwendigkeit einer sofortigen Sicherstellung wegen Gefahr im Verzug;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
    Hiernach ist immer dann, wenn durch die Klageänderung die Entscheidung eines aufgrund des bisherigen Vorbringens entscheidungsreifen Prozesses verhindert würde, die Sachdienlichkeit der Klageänderung zu verneinen (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. August 2008 - 14 B 06.1161 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. November 2007 - 12 LC 70/07 - juris; OVG NW, Beschluss vom 30. Oktober 2000 -5 A 291/00 - juris).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 49.00

    Innenbereich; Außenbereich; Ortsteil; Splittersiedlung; Siedlungsstruktur;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
    Ob eine Bebauung eine Splittersiedlung oder ein Ortsteil ist, beurteilt sich auch nach der Siedlungsstruktur im Gebiet der jeweiligen Gemeinde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2000 - 4 B 49.00 -, juris).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
    Dass das Gebot der Wahrung von Treu und Glauben zur Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast - auch hinsichtlich der Löschwasserversorgung - führen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. auch in seiner Entscheidung vom 22. Januar 1993 ausgesprochen (vgl. BVerwGE 92, 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinde, die Erschließung durchzuführen (§ 123 Abs. 1 BauGB) und besteht ein Rechtsanspruch lediglich auf Teilhabe an einer bereits bestehenden Erschließung, nicht jedoch auf deren Vornahme (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG -, Juris, Rn. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.2012 - 1 A 11488/11

    Erstattung von Kosten für die Errichtung einer Löschwassertankanlage

    Mit Urteil vom 11. November 2010 (1 A 10588/10.OVG ) änderte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. November 2009 ab und stellte fest, dass die Klägerin bis zur Herstellung der hinreichenden Löschwasserversorgung gegen den Beklagten einen Anspruch darauf hatte, eine ausreichende Löschwasserversorgung (1.600 l/Minute für zwei Stunden Löschzeit) für den Kindergarten auf dem Grundstück Gemarkung A****, Flur *, Parzelle ** und für die Jugendhilfeeinrichtung "Haus auf dem Wehrborn" in A**** sicherzustellen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten , auf die beigezogenen Gerichtsakten 1 A 10588/10.OVG (2 Bände ) sowie auf die vom Beklagten zu den Gerichtsakten gereichten Verwaltungsvorgänge (1 Aktenordner).

    Dass der Klägerin dem Grunde nach ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Beklagten im Hinblick auf die Aufwendungen zusteht, die sie zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung auf dem Grundstück ihrer Einrichtung in A**** getätigt hat, kann angesichts der im Urteil des Senats vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG - rechtskräftig festgestellten Verpflichtung des Beklagten zur Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung (1.600 l/min für zwei Stunden Löschzeit) für diese Einrichtung nicht zweifelhaft sein.

    Die Pflicht des Beklagten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in dem hier in Rede stehenden Umfang hat der Senat in dem oben zitierten Urteil (Az.: 1 A 10588/10.OVG) festgestellt.

    Der vom Verwaltungsgericht angenommene Zeitpunkt betrifft die im Verfahren 1 A 10588/10.OVG eingetretene Rechtshängigkeit, die jedoch mit dem dazu ergangenen rechtskräftigen Urteil endete, in welchem die entsprechende Leistungsklage als unzulässig zurückgewiesen wurde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 8 A 10560/14

    Ausreichende Erschließung bei ausreichender Wassermenge zur Brandbekämpfung

    Vielmehr hat dieser grundsätzlich nur einen Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG -, juris, Rn. 38).
  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12

    Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die

    Da die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung eine der Voraussetzungen für eine gesicherte Erschließung im Sinne der §§ 30 bis 34 BauGB ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 - LKRZ 2015, 111 - 113 und vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10 - juris Rn. 39 zum Verhältnis von Erschließung und Aufgabe der Wasserversorgung), ist eine Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes, bei der eine Gewichtung nach der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks vorgenommen wird, ein in der Rechtsprechung und Literatur anerkannter geeigneter und vorteilsgerechter Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 1982 - 8 C 54.81 - KStZ 1983, 49 - 59 und vom 24. September 1987 - 8 C 28/86 - KStZ 1988, 11 - 12, BayVGH, Urteil vom 14. Juni 1985 - Nr. 23 B 82 A.1059 - n. v. und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Mai 1985 - 12 A 8/85 - n. v.; Hofmann in: Hinkel/Hofmann/Erlenkämper, Kommunalabgaben in Thüringen, Stand Mai 2015, Nr. 8 zu § 7 ThürKAG).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 10/12

    Sicherstellung des Brandschutzes der Löschwasserversorgung für ein im

    Ein Anspruch auf Erweiterung dieser kommunalen Einrichtung besteht nicht; sondern nur ein Anspruch auf Teilhabe an vorhandenen Einrichtungen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2010 - 1 A 10588/10 - zitiert nach juris).
  • VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14

    Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner

    Vielmehr hat der Einzelne grundsätzlich nur einen Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG - Jeromin/Kerkmann, Kommentar zum LWG RhPf und zum WHG, Stand April 2008, § 46 LWG, Rn. 6; vgl. auch Gößl in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG Kommentar Stand April 2013, § 50 Rn. 18).

    Auch kann das Gebot der Wahrung von Treu und Glauben zur Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast hinsichtlich der Wasserversorgung führen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG - zur Löschwasserversorgung unter Bezugnahme auf BVerwG, NVwZ 1993, 1102 und Hess. VGH, NVwZ-RR 2001, 366 zur Wasserversorgung eines Baugebietes durch die Gemeinde).

  • VG Düsseldorf, 05.05.2017 - 13 K 7850/15
    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10 -, Rn. 33 - juris.

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10 -, Rn. 34; VG E. , Urteil vom 20. August 2010 - 26 K 3215/07-, Rn. 7 - jeweils juris.

  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14

    Anschluss- und Benutzungsrecht; Fernwärmeversorgung; Anspruch auf

    Grundsätzlich hat der Bürger nur einen Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Fernwärmeversorgung (vgl. zur Trinkwasserversorgung bereits Beschluss der Kammer vom 30. März 2009 - 6 L 318/08 -, zit nach juris, Rn. 7 ff.; ebenfalls zur Trinkwasserversorgung Bayerischer VGH, Urteil vom 3. März 2015 - 4 B 14.415 -, zit. nach juris, Rn. 29; VG Würzburg, Urteil vom 31. Mai 2000 - W 2 K 99.1379 -, zit. nach juris, Rn. 58; zur Löschwasserversorgung OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10 -. zit. nach juris, Rn. 38).
  • VG Trier, 30.10.2013 - 5 K 494/13

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer nicht besonders

    Kommen die öffentlichen Träger der Wasserversorgung ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, so können allenfalls die zuständigen Wasserbehörden bzw. Aufsichtsbehörde gegen den Träger der Wasserversorgung einschreiten, während der Bürger in aller Regel nur einen Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung hat, sofern ihm nicht im Einzelfall aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung zustehen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG -).
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