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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2019 - 6 B 10173/19.OVG   

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https://dejure.org/2019,5302
OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2019 - 6 B 10173/19.OVG (https://dejure.org/2019,5302)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.03.2019 - 6 B 10173/19.OVG (https://dejure.org/2019,5302)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. März 2019 - 6 B 10173/19.OVG (https://dejure.org/2019,5302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 ProstSchG, § 13 ProstSchG, § 14 ProstSchG
    Prostitutionsgewerbe; Voraussetzungen der Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG; Notwendige Zuverlässigkeit des Betreibers eines...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ProstSchG § 12; ProstSchG § 13; ProstSchG § 14
    Anforderungen an die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG; Notwendige Zuverlässigkeit des Betreibers eines Prostitutionsgewerbes sowie dessen Stellvertreters

  • rechtsportal.de

    ProstSchG § 12; ProstSchG § 13; ProstSchG § 14
    Betreiber; Betreibererlaubnis; Betrieb; Erlaubnis; Gewerbe; gewerberechtliche Zuverlässigkeit; Prostituierte; Prostituiertenschutz; Prostituiertenschutzgesetz; Prostitution; Prostitutionsbetrieb; Prostitutionsgewerbe; prostitutionsrechtliche Zuverlässigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Erlaubnis für Prostitutionsbetriebe in Trier

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Zuverlässigkeit von Bordellbetreibern: U-Häftling scheitert mit Antrag für drei Bordelle

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Erlaubnis für Prostitutionsbetriebe in Trier

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zuverlässige Stellvertreterin heißt nicht gleich zuverlässiger Chef

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erlaubnis für Prostitutionsbetrieb ohne erforderliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz rechtfertigt Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 899
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.08.1986 - 1 B 98.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Fortführung eines Gewerbes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2019 - 6 B 10173/19
    Denn diese Regelung des § 35 Abs. 2 GewO ist gemäß § 35 Abs. 8 GewO nicht anzuwenden, wenn für einzelne Gewerbe besondere Untersagungs- oder Betriebsschließungsvorschriften bestehen, die auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden abstellen, oder eine für das Gewerbe erteilte Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zurückgenommen oder widerrufen werden kann (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8. August 1986 - 1 B 98/86 -, juris).
  • VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer

    Soweit die Antragstellerin ausdrücklich einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versagungs- und Schließungsverfügung der Antragsgegnerin gestellt hat, ist dieser als solcher nur zum Teil, im Übrigen jedoch als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statthaft (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: VG Trier, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 L 6241/18.TR -, nicht veröffentlicht; bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 B 10173/19.OVG -, juris).

    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es systematisch um die Abwehr von Gefahren, die regelmäßig mit dem Prostitutionsgewerbe verbunden sind, geht (vgl. auch hierzu: VG Trier, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 L 6241/18.TR -, nicht veröffentlicht; bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 B 10173/19.OVG -, juris).

    Es kann daher auf § 15 Abs. 2 S. 1 GewO zurückgegriffen werden (VG Ansbach, Beschluss vom 22. Januar 2019 - AN 4 S 18.02102 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 L 6241/18.TR -, nicht veröffentlicht, bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 B 10173/19.OVG -, juris ).

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