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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,13983
OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14.OVG (https://dejure.org/2014,13983)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.06.2014 - 12 F 10353/14.OVG (https://dejure.org/2014,13983)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 12 F 10353/14.OVG (https://dejure.org/2014,13983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 99 Abs 1 S 2 VwGO, § 99 Abs 2 VwGO
    Entscheidung im Zwischenverfahren über Akteneinsicht durch private Dritte, wenn Behörde als Mitbewerber auftritt; Anwendbarkeit des § 99 Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geheimhaltung von als Geschäftsgeheimnis eingestuften Informationen aus einer Berufungsbegründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • esovgrp.de

    EuGrdRCh Art 16,GG Art 12,GG Art ... 12 Abs 1,GG Art 14,GG Art 14 Abs 1,TKG § 138,TKG § 138 Abs 1,VwGO § 99,VwGO § 99 Abs 1,VwGO § 99 Abs 1 S 2,VwGO § 99 Abs 2,VwGO § 99 Abs 2 S 1,VwGO § 100,VwGO § 100 Abs 1
    Akte, Akteneinsicht, Akteneinsichtsrecht, Analogie, Auslegung, Behörde, Beigeladener, Beihilfe, Beklagter, Berufung, Berufungsbegründung, Beseitigung, besonderer Spruchkörper, bipolare Konfliktlage, Dritter, Entscheidungserheblichkeit, Europäische Kommission, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2; GG Art. 12; GG Art. 14
    Geheimhaltung von als Geschäftsgeheimnis eingestuften Informationen aus einer Berufungsbegründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 1142
  • DÖV 2014, 852
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbständigen Zwischenstreit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 20 F 15.10 -, juris, Rn. 11).

    Eine Streitwertfestsetzung erübrigt sich ebenfalls, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestands in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Da er jedoch nach Art. 107 Abs. 1 AEUV als Unternehmen behandelt werde, sei es geboten, ihn auch im Hinblick auf die grundrechtstypische Gefährdungslage wie ein Unternehmen zu behandeln und ihm in verfassungskonformer Auslegung bzw. in einer der Europäischen Grundrechtecharta konformen Auslegung des § 99 Abs. 2 VwGO die Rechte zu gewähren, die das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess (Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, BVerfGE 115, 205) herausgearbeitet habe.

    Zwar wird in der Fachliteratur im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht s vom 14. März 2006 (a.a.O., S. 234 f.) diskutiert, ob § 99 Abs. 2 VwGO einer verfassungskonformen Auslegung bedarf (und zugänglich ist), um in multipolaren Rechtsverhältnissen praktische Konkordanz zwischen den kollidierenden Grundrechtspositionen - einerseits effektiver Rechtsschutz, andererseits durch Art. 12 und 14 GG geschützte Geheimhaltungsinteressen - herstellen zu können (vgl. dazu insbesondere Gärditz, a.a.O., Rn. 10 ff., und Schemmer, a.a.O., S. 330 f., jeweils m.w.N.).

  • VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Beihilfen seiner Mitglieder zurückzahlen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Der Klage des Landkreises Birkenfeld auf Rückzahlung der von ihm in den Jahren 1998 bis 2012 an den Beklagten gezahlten Umlagen nebst Zinsen hat das Verwaltungsgericht Trier mit Urteil vom 19. November 2013 - 1 K 1053/12.TR - stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Rückerstattung der seit dem Jahre 1998 an den Beklagten geleisteten Umlagen zu, da aufgrund der Zahlung dieser Umlagen zwischen ihm und dem Beklagten eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung stattgefunden habe.
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Nach allgemeiner Meinung setzt die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 2 VwGO - als ungeschriebene Sachentscheidungsvoraussetzung - eine förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts über die Entscheidungserheblichkeit der als geheimhaltungsbedürftig bezeichneten Informationen voraus (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194, und juris, Rn. 3, sowie Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 20 F 24.10 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2013 - 13 aF 7/13 -, juris, Rn. 2; s. auch Gärditz, a.a.O., Rn. 21 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Nach allgemeiner Meinung setzt die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 2 VwGO - als ungeschriebene Sachentscheidungsvoraussetzung - eine förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts über die Entscheidungserheblichkeit der als geheimhaltungsbedürftig bezeichneten Informationen voraus (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194, und juris, Rn. 3, sowie Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 20 F 24.10 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2013 - 13 aF 7/13 -, juris, Rn. 2; s. auch Gärditz, a.a.O., Rn. 21 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Insbesondere kann der Fachsenat nicht feststellen, dass die vom Beklagten zurückgehaltenen Informationen zweifelsfrei rechtserheblich sind (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, S. 233, und juris, Rn. 11, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich hiervon wesentlich: Neben dem klagenden Landkreis ist auch der Beklagte aufgrund des beherrschenden Einflusses der ihn als Mitglieder tragenden Gebietskörperschaften sowie aufgrund seiner Grundrechtsverpflichtung als Hoheitsträger selbst kein Grundrechtsträger; er kann sich daher gegenüber den Beigeladenen, denen als Privatunternehmen außer dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG auch die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG zustehen, nicht auf einen grundrechtlichen Schutz seiner "Geschäftsgeheimnisse" durch Art. 12 und 14 GG berufen (vgl. zur fehlenden Grundrechtsberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundlegend BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82, und juris, Rn. 55 ff.); dies gilt selbst für den Fall, dass für eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mehr deren öffentliche Daseinsvorsorgeaufgaben, sondern die privatwirtschaftliche Unternehmenstätigkeit bestimmend wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 775/84 -, BVerfGE 75, 192, und juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich hiervon wesentlich: Neben dem klagenden Landkreis ist auch der Beklagte aufgrund des beherrschenden Einflusses der ihn als Mitglieder tragenden Gebietskörperschaften sowie aufgrund seiner Grundrechtsverpflichtung als Hoheitsträger selbst kein Grundrechtsträger; er kann sich daher gegenüber den Beigeladenen, denen als Privatunternehmen außer dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG auch die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG zustehen, nicht auf einen grundrechtlichen Schutz seiner "Geschäftsgeheimnisse" durch Art. 12 und 14 GG berufen (vgl. zur fehlenden Grundrechtsberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundlegend BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82, und juris, Rn. 55 ff.); dies gilt selbst für den Fall, dass für eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mehr deren öffentliche Daseinsvorsorgeaufgaben, sondern die privatwirtschaftliche Unternehmenstätigkeit bestimmend wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 775/84 -, BVerfGE 75, 192, und juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03

    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
    Vielmehr sieht § 99 Abs. 2 VwGO keine Ausnahme von dem Grundsatz vor, dass sich alle Verfahrensbeteiligten gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite äußern können müssen; die Behörde muss daher ihre Rechtsmittelbegründung so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zustellt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 und juris, Rn. 2).
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