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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2021 - 10 A 11254/20.OVG   

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https://dejure.org/2021,552
OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2021 - 10 A 11254/20.OVG (https://dejure.org/2021,552)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2021 - 10 A 11254/20.OVG (https://dejure.org/2021,552)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 10 A 11254/20.OVG (https://dejure.org/2021,552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Klage auf Erstattung der an das Land gezahlten Personalkosten für den staatlichen Revierdienst; Zurechung der Ausführung von Verwaltungsgeschäften der Verbandsgemeindeverwaltung der Ortsgemeinden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1979 - 7 A 91/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2021 - 10 A 11254/20
    Handlungen, mit denen die Verbandsgemeindeverwaltung Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden nach § 68 GemO ausführt, werden nach den Grundsätzen der Organleihe auch dann allein der jeweiligen Ortsgemeinde zugerechnet, wenn sie im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 1 2.Hs. GemO Beschlüssen der Ortsgemeinderäte und Entscheidungen des Ortsbürgermeisters zuwiderlaufen (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. OVG RP, Urteil vom 18. September 1979 7 A 91/78 , AS 15, 273 [275]).

    Insofern liegt entgegen der Auffassung der Klägerin ein offenes Organleihverhältnis vor (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. September 1979 - 7 A 91/78 -, AS 15, 273 [275]), bei dem das "entliehene Organ" (hier: Verbandsgemeindeverwaltung) für den "Entleiher" (hier: Ortsgemeinde) tätig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. März 1989 - 8 C 98/85 -, juris Rn. 26).

    Im Übrigen ist der Regelungsinhalt des § 68 Abs. 1 GemO in der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts in dem Sinne grundsätzlich geklärt, dass zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung und den Ortsgemeinden ein Organleihverhältnis vorliegt (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. September 1979 - 7 A 91/78 -, AS 15, 273 [275]).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2021 - 10 A 11254/20
    Insofern liegt entgegen der Auffassung der Klägerin ein offenes Organleihverhältnis vor (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. September 1979 - 7 A 91/78 -, AS 15, 273 [275]), bei dem das "entliehene Organ" (hier: Verbandsgemeindeverwaltung) für den "Entleiher" (hier: Ortsgemeinde) tätig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. März 1989 - 8 C 98/85 -, juris Rn. 26).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2022 - 6 C 11276/21

    Unzulässiger Normenkontrollantrag einer Verbandsgemeinde gegen die

    Nach dieser Regelung führt die Verbandsgemeindeverwaltung die Verwaltung der gemeindlichen Abgaben im Namen ihrer Ortsgemeinden und in deren Auftrag (zu den Grundsätzen der Organleihe vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 10 A 11254/20.OVG -, juris Rn. 5).
  • VG Trier, 20.10.2021 - 5 K 2138/21

    Mehrfamilienhaus Hillesheim

    Vielmehr gilt, dass Handlungen, mit denen die Verbandsgemeindeverwaltung Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden nach § 68 GemO ausführt, der jeweiligen Ortsgemeinde als eigenes Verhalten zugerechnet werden, es sei denn, sie laufen Beschlüssen der Ortsgemeinderäte und Entscheidungen des Ortsbürgermeisters zuwider (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 10 A 11254/20 -, juris).
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