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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17.OVG   

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https://dejure.org/2017,4424
OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17.OVG (https://dejure.org/2017,4424)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.02.2017 - 2 A 10662/17.OVG (https://dejure.org/2017,4424)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 2 A 10662/17.OVG (https://dejure.org/2017,4424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 152a Abs 1 VwGO, § 152a Abs 1 S 1 Nr 1 VwGO, § 152a Abs 1 S 2 VwGO
    Anhörungsrüge gegenüber Beschluss über Befangenheitsantrag - mitwirkende Richter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen der Endentscheidung vorausgehenden Beschluss des OVG über einen Befangenheitsantrag; Mitwirkung der Richter auf der Grundlage der Geschäftsverteilung des jeweiligen Gerichts und Spruchkörpers i.R.d. Zuständigkeit

  • esovgrp.de

    VwGO § 152a,VwGO § 152a Abs 1,VwGO § 152a Abs 1 S 1,VwGO § 152a Abs 1 S 1 Nr 2,VwGO § 152a Abs 1 S 2
    Anhörung, Anhörungsrüge, Antrag, Beamtenrecht, Beamter, Befangenheit, Befangenheitsantrag, Beschluss, Besetzung, Rüge, Statthaftigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge; Befangenheit; Befangenheitsantrag; Beschluss; Besetzung; Statthaftigkeit

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen der Endentscheidung vorausgehenden Beschluss des OVG über einen Befangenheitsantrag; Mitwirkung der Richter auf der Grundlage der Geschäftsverteilung des jeweiligen Gerichts und Spruchkörpers i.R.d. Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 608
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    Die Anhörungsrüge gegen einen - der Endentscheidung vorausgehenden - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über einen Befangenheitsantrag ist trotz des gegenteiligen Wortlauts von § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 06.05.2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545).

    Der Senat schließt sich insoweit jedoch der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts an, nach der eine Anhörungsrüge zur Vermeidung einer "Rechtsschutzlücke" jedenfalls gegen eine sonst mit fachgerichtlichen Rechtsmitteln nicht angreifbare Zwischenentscheidung statthaft ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, NVwZ-RR 2010, 545).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 -, NVwZ 2009, 581), wobei selbst mit der Feststellung eines objektiven Verstoßes gegen das Willkürverbot nicht zugleich die Feststellung verbunden sein muss, dass ein Betroffener bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    Ebenso wenig kann ein Beteiligter aufgrund Art. 103 Abs. 1 GG oder Art. 6 Abs. 2 LV beanspruchen, dass ein Gericht seiner Rechtsansicht folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133; VerfGH RP, Beschluss vom 16. März 2001 - VGH B 14/00 -, AS 29, 89 [92]).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 -, NVwZ 2009, 581), wobei selbst mit der Feststellung eines objektiven Verstoßes gegen das Willkürverbot nicht zugleich die Feststellung verbunden sein muss, dass ein Betroffener bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15

    Pflichtverletzung eines leitenden Ministerialbeamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    So machte der Kläger als Ablehnungsgrund gegenüber Präsident des Oberverwaltungsgerichts A, Richter am Oberverwaltungsgericht B und Richter am Oberverwaltungsgericht C vor allem geltend, die abgelehnten Richter böten nicht die Gewähr, über sein Klagebegehren neutral und unvoreingenommen zu entscheiden, weil sie offensichtlich unhaltbare und willkürliche Rechtsauffassungen in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren vertreten hätten, in dem er Verfahrensbeteiligter gewesen sei (Beschlüsse des 3. Senats des Gerichts vom 16. März und 27. Mai 2016 - 3 A 10854/15.OVG [ZBR 2016, 320] und 3 A 10313/16.OVG -).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    In Ermangelung einer abweichenden Besetzungsregelung verbleibt es deshalb nach der Zurückweisung der Befangenheitsanträge des Klägers bei der sich aus der Geschäftsverteilung des Gerichts und des Senats ergebenden Senatsbesetzung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 189/09 -, juris).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    Von willkürlicher Missdeutung kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander gesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (stRspr, vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 -1 BvR 1243/88 -, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2008 -2 B 77/07 -, NVwZ 2008, 1025; jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 14/00

    Fachgerichtliche Abweisung einer gegen eine einstweilige Anordnung auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    Ebenso wenig kann ein Beteiligter aufgrund Art. 103 Abs. 1 GG oder Art. 6 Abs. 2 LV beanspruchen, dass ein Gericht seiner Rechtsansicht folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133; VerfGH RP, Beschluss vom 16. März 2001 - VGH B 14/00 -, AS 29, 89 [92]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    Von willkürlicher Missdeutung kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander gesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (stRspr, vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 -1 BvR 1243/88 -, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2008 -2 B 77/07 -, NVwZ 2008, 1025; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.07.2013 - III B 149/12

    Anhörungsrüge gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsgesuche - Beiladung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    Zwar wird diese Frage in Rechtsprechung und Literatur kontrovers behandelt (verneinend etwa BVerwG, Beschluss vom 3. November 2011 - 9 B 84/11 -, juris; BFH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - III B 149/12 -, juris; bejahend: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 152a Rn. 7; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO Loseblattkomm., Stand Juni 2016, § 152a Rn. 28; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 -, Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 3).
  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17
    Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. August 2010 - 1 BvR 3268/07 -, juris).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 69.07

    Erreichung einer detaillierteren gerichtlichen Begründung als Zweck der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach

    § 152a VwGO sieht - anders als § 119 Abs. 2 Satz 3 VwGO - nicht vor, dass über die Anhörungsrüge nur diejenigen Richter entscheiden, die auch bei dem den Gegenstand der Anhörungsrüge bildenden Urteil oder Beschluss mitgewirkt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.02.2017 - 2 A 10662/17 - juris Rn. 2; Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 152a VwGO Rn. 28; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 152a Rn. 38).

    Dies hat zur Folge, dass bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge, die sich gegen die Zurückverweisung von Ablehnungsgesuchen richtet, auch Richter mitwirken können, die von den Ablehnungsgesuchen betroffen waren (vgl. BFH, Beschluss vom 12.03.2009 - XI 17- 21/08 - juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.02.2017 a. a. O.).

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