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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23.OVG   

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https://dejure.org/2023,8824
OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23.OVG (https://dejure.org/2023,8824)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.04.2023 - 7 B 10115/23.OVG (https://dejure.org/2023,8824)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. April 2023 - 7 B 10115/23.OVG (https://dejure.org/2023,8824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 2 KTagStG RP vom 03.09.2019, § 5 KTagStG RP, § 24 Abs 2 SGB 8, § 123 Abs 1 VwGO
    Zumutbarkeitsgrenze für die Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes für ein Kind in einer Kindertagesstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in einer zumutbaren Entfernung zu seinem Wohnsitz (hier: Überschreitung von maximal 30 Minuten); Prüfung und Bewertung der Zumutbarkeitsgrenze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2016 - 12 S 1782/15

    Aufwendungsersatz für selbstgeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    So habe dieser im Beschluss vom 10. März 2020 - 7 B 10186/20.OVG - ausgeführt, dass die Umstände des konkreten Einzelfalls maßgeblich seien, wobei die vom Senat in Bezug genommene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 42) die Zeitgrenze von 30 Minuten nur als grobe Richtschnur heranziehe.

    Dabei sind - wie der Senat bereits unter anderem in den von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidungen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19.OVG -, juris, und vom 10. März 2020 - 7 B 10186/20.OVG -, n.v.) zur Vorgängervorschrift des § 5 KitaG a.F. angenommen hat - neben der Entfernung als solcher die zur Verfügung stehenden Transportmittel und Nahverkehrsverbindungen, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und -zeiten der Eltern maßgebliche Kriterien im Einzelfall (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris, Rn. 3; VGH BW, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 42).

    8 Soweit der Senat in seiner Rechtsprechung ausgeführt hat, dass ungeachtet der grundsätzlichen Berücksichtigung des Einzelfalls er für das einstweilige Anordnungsverfahren die Zumutbarkeitsgrenze für die Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte von der Wohnung des Kindes mit maximal 30 Minuten bei der Beanspruchung von öffentlichen Verkehrsmitteln bemesse (Beschluss vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19 -, juris, Rn. 7 ; vgl. zur 30-Minuten-Grenze ebenso: vgl. OVG Nds, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris, Rn. 9; VGH BW, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 42) und dies als "Obergrenze" angenommen werden könne (Beschluss des Senats vom 10. März 2020 - 7 B 10186/20.OVG -, n.v.), so ist diese Obergrenze nicht als starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze zu verstehen, sondern dahingehend, dass ohne Besonderheiten des Einzelfalls und damit im Regelfall eine Entfernung von maximal 30 Minuten pro Weg noch als zumutbar angesehen werden kann.

    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass eine zeitliche Regelobergrenze (andere Obergerichte sprechen von einer "groben Richtschnur": VGH BW, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 42) bei der Bestimmung der zumutbaren Entfernung der Bewertung zugrunde gelegt wird, auch wenn der Gesetzgeber keine solche regelmäßige Zeitgrenze ausdrücklich normiert hat (anders § 6 Abs. 4 der Kindertagesförderungsverordnung des Landes Berlin).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 7 B 10851/19

    Anspruch auf zumutbaren Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung in Mainz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 5 KitaG a.F. (juris: KTagStG RP) liegt für das einstweilige Anordnungsverfahren die Zumutbarkeitsgrenze für die Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte von der Wohnung des Kindes bei maximal 30 Minuten bei der Beanspruchung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Beschluss vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19 -, juris, Rn. 7 ).

    Dabei sind - wie der Senat bereits unter anderem in den von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidungen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19.OVG -, juris, und vom 10. März 2020 - 7 B 10186/20.OVG -, n.v.) zur Vorgängervorschrift des § 5 KitaG a.F. angenommen hat - neben der Entfernung als solcher die zur Verfügung stehenden Transportmittel und Nahverkehrsverbindungen, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und -zeiten der Eltern maßgebliche Kriterien im Einzelfall (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris, Rn. 3; VGH BW, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 42).

    8 Soweit der Senat in seiner Rechtsprechung ausgeführt hat, dass ungeachtet der grundsätzlichen Berücksichtigung des Einzelfalls er für das einstweilige Anordnungsverfahren die Zumutbarkeitsgrenze für die Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte von der Wohnung des Kindes mit maximal 30 Minuten bei der Beanspruchung von öffentlichen Verkehrsmitteln bemesse (Beschluss vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19 -, juris, Rn. 7 ; vgl. zur 30-Minuten-Grenze ebenso: vgl. OVG Nds, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris, Rn. 9; VGH BW, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 42) und dies als "Obergrenze" angenommen werden könne (Beschluss des Senats vom 10. März 2020 - 7 B 10186/20.OVG -, n.v.), so ist diese Obergrenze nicht als starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze zu verstehen, sondern dahingehend, dass ohne Besonderheiten des Einzelfalls und damit im Regelfall eine Entfernung von maximal 30 Minuten pro Weg noch als zumutbar angesehen werden kann.

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    Auch wenn diese Berechnung der Wegezeit im Grundsatz auch im Eilverfahren eine zulässige Einzelfallbetrachtung darstellen dürfte, sind bei der Prüfung in diesem Fall auch die Entfernung zur Arbeitsstätte und der damit verbundene gesamte zeitliche Aufwand für die Eltern bzw. den nach Absprache (§ 1627 BGB) primär betreuenden Elternteil einzubeziehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 -, juris, Rn. 48).

    Auch wenn es dem Grunde nach den zu betreuenden Kindern und auch ihren Eltern regelmäßig zumutbar sein dürfte, für den Weg zur Kindertageseinrichtung einen bereits vorhandenen privaten Pkw zu benutzen (so ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris, Rn. 5), wobei eine Obliegenheit oder gar rechtliche Verpflichtung, sich einen PKW erst zu beschaffen, um auch weiter entfernt liegende Einrichtungen noch zeitgerecht erreichen zu können, nicht besteht (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 -, juris, Rn. 47), scheidet diese Transport-option auf Seiten des Vaters nach unbestritten gebliebenem Vortag aus.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2022 - 6 S 55.22

    Betreuungsplatz in Kindertagesstätte - einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerde -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    Dabei sind - wie der Senat bereits unter anderem in den von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidungen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19.OVG -, juris, und vom 10. März 2020 - 7 B 10186/20.OVG -, n.v.) zur Vorgängervorschrift des § 5 KitaG a.F. angenommen hat - neben der Entfernung als solcher die zur Verfügung stehenden Transportmittel und Nahverkehrsverbindungen, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und -zeiten der Eltern maßgebliche Kriterien im Einzelfall (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris, Rn. 3; VGH BW, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 42).

    Auch wenn es dem Grunde nach den zu betreuenden Kindern und auch ihren Eltern regelmäßig zumutbar sein dürfte, für den Weg zur Kindertageseinrichtung einen bereits vorhandenen privaten Pkw zu benutzen (so ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris, Rn. 5), wobei eine Obliegenheit oder gar rechtliche Verpflichtung, sich einen PKW erst zu beschaffen, um auch weiter entfernt liegende Einrichtungen noch zeitgerecht erreichen zu können, nicht besteht (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 -, juris, Rn. 47), scheidet diese Transport-option auf Seiten des Vaters nach unbestritten gebliebenem Vortag aus.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 A 10771/20

    Erfüllung des Anspruchs auf bedarfsgerechte frühkindliche Förderung durch eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    Für dessen Nichtberücksichtigung spricht ferner, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anspruch des Kindes gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII auf Nachweis eines Angebots zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung auch nicht dem Einwand der Kapazitätserschöpfung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 -, juris, Rn. 34; OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2021 - 7 A 10771/20 -, juris, Rn. 29 ).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    Für dessen Nichtberücksichtigung spricht ferner, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anspruch des Kindes gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII auf Nachweis eines Angebots zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung auch nicht dem Einwand der Kapazitätserschöpfung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 -, juris, Rn. 34; OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2021 - 7 A 10771/20 -, juris, Rn. 29 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 6 S 2.18

    Verpflichtung des Landes Berlin zur Bereitstellung von Kita-Plätzen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    Dabei gilt im Grundsatz, je größer die Diskrepanz der jeweiligen reinen Wegezeiten ist, desto eher ist anzunehmen, dass der Betreuungsplatz nicht auf dem Weg zur Arbeitsstätte liegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 2/18 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19

    Anspruch; Entfernung; Fahrzeit; Ganztagsbetreuung; Kindertagesstätte; Wohnort;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    8 Soweit der Senat in seiner Rechtsprechung ausgeführt hat, dass ungeachtet der grundsätzlichen Berücksichtigung des Einzelfalls er für das einstweilige Anordnungsverfahren die Zumutbarkeitsgrenze für die Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte von der Wohnung des Kindes mit maximal 30 Minuten bei der Beanspruchung von öffentlichen Verkehrsmitteln bemesse (Beschluss vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19 -, juris, Rn. 7 ; vgl. zur 30-Minuten-Grenze ebenso: vgl. OVG Nds, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris, Rn. 9; VGH BW, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 42) und dies als "Obergrenze" angenommen werden könne (Beschluss des Senats vom 10. März 2020 - 7 B 10186/20.OVG -, n.v.), so ist diese Obergrenze nicht als starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze zu verstehen, sondern dahingehend, dass ohne Besonderheiten des Einzelfalls und damit im Regelfall eine Entfernung von maximal 30 Minuten pro Weg noch als zumutbar angesehen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20

    Auswahlkriterien; Beruftstätigkeit; Betreuungsplatz; Eltern; Tageseinrichtung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 7 B 10115/23
    Unabhängig davon, dass sich der Verwaltungsakte weder die Vergabekriterien, die Kapazitäten, die Warteliste noch der Listenplatz des Antragstellers für die hier primär gewünschte Kindertagesstätte entnehmen lassen (vgl. zum sachgerechten Vergabeverfahren OVG Nds, Beschluss vom 3. September 2020 - 10 ME 174/20 -, juris, Rn. 3), obwohl solche Angaben bei Ablehnung der Wunscheinrichtung zu erwarten gewesen wären, trifft die Antragsgegnerin auch im vorliegenden Verfahren keinerlei Aussagen zu der zu erwartenden Wartezeit.
  • VG Münster, 07.06.2023 - 6 L 409/23

    Stadt Münster muss trotz fehlender Kapazitäten Kita- oder Tagespflegeplatz

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. April 2023 - 7 B 10115/23.OVG -, juris, Rn. 8, mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

    Die in Rechtsprechung und Literatur vielfach genannte Grenze von 30 Minuten pro Weg (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris Rn. 35; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9; Struck/Schweigler in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 24 Rn. 42; beschränkt auf die Beanspruchung von öffentlichen Verkehrsmitteln OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.04.2020 - 7 B 10222/20 -, juris Rn. 11), auf die das Verwaltungsgericht abgestellt hat, dient dabei lediglich als grobe Richtschnur (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 42), stellt aber keine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.04.2023 - 7 B 10115/23.OVG -, juris Rn. 7 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris Rn. 3; Struck/Schweigler in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 24 Rn. 42).
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