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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07.OVG (https://dejure.org/2007,6595)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.06.2007 - 10 B 10457/07.OVG (https://dejure.org/2007,6595)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07.OVG (https://dejure.org/2007,6595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Stimmenthaltungen bei einer Beschlussfassung des rheinland-pfälzischen Richterwahlausschusses; Wertung von Stimmenthaltungen bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses; Wahre Motive für ein bestimmtes Stimmverhalten bei der rechtlichen Überprüfung des ...

  • Judicialis

    GG Art 33 Abs. 2; ; GG Art. 42 Abs. 2; ; LV Art. 88 Abs. 2; ; LRiG § 16 Abs. 1; ; LRiG § 17 Abs. 1; ; LRiG § 22; ; VwGO § 149; ; VwGO § 152 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beschwerde des unterlegenen Mitbewerbers wegen Chefposten am OLG Koblenz zurück gewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 99
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Mit Rücksicht auf die Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen und die daraus regelmäßig abzuleitende Folge, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Richters im höheren Statusamt besser ist als diejenige des Richters im niedrigeren Statusamt (vgl. dazu z.B. den Beschluss des Senats vom 20. Juni 2000, a.a.O.), sei hierzu allerdings darauf hingewiesen, dass die richterliche Tätigkeit des Beigeladenen als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht einem höheren Status zugeordnet ist - Besoldungsgruppe R 3 - als die richterliche Tätigkeit des Antragstellers als eines Vorsitzenden Richter am Landgericht - Besoldungsgruppe R 2 - (vgl. zu dieser Differenzierung den Beschluss des BVerfG vom 20. März 2007, DVBl 2007, 563).

    Zur Bestätigung der von ihm vertretenen Auffassung kann sich der Antragsteller zunächst nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007, a.a.O., berufen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/98

    Spruchkörper; Finanzgericht; Finanzrichter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Dieses Mehrheitsverständnis gilt auch für die Beschlussfassung des Richterwahlausschusses ungeachtet der Tatsache, dass dieser zur internen Mitwirkung an einer in einem individuellen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zu treffenden Verwaltungsentscheidung berufen ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 6. November 1995, BVerwGE 99, 371 und 19. Juni 1997, BVerwGE 105, 89; HessVGH, Urteil vom 20. Dezember 1989, DVBl. 1990, 306; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 1999, NVwZ-RR 1999, 417).

    Schließlich ergibt sich auch aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Januar 1999, a.a.O., nicht, dass ein seit jeher in der Gerichtsbarkeit, um deren Spitzenamt es geht, tätiger Richter für das Amt regelmäßig besser geeignet ist, als ein sich aus einer anderen Gerichtsbarkeit heraus auf die Stelle bewerbender Konkurrent.

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Dieses Mehrheitsverständnis gilt auch für die Beschlussfassung des Richterwahlausschusses ungeachtet der Tatsache, dass dieser zur internen Mitwirkung an einer in einem individuellen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zu treffenden Verwaltungsentscheidung berufen ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 6. November 1995, BVerwGE 99, 371 und 19. Juni 1997, BVerwGE 105, 89; HessVGH, Urteil vom 20. Dezember 1989, DVBl. 1990, 306; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 1999, NVwZ-RR 1999, 417).

    Damit ist eine Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses zugunsten eines bestimmten Bewerbers im verwaltungsgerichtlichen Verfahren materiell-rechtlich nur dann zu beanstanden, wenn es aus sonstigen Gründen ausgeschlossen erscheint, dass sie in dieser Hinsicht fehlerfrei ergangen ist (vgl. zum Vorstehenden insbesondere OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. November 2002, a.a.O.; des Weiteren z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O.; ferner Urteil vom 15. November 1984, BVerwGE 70, 270).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Da auch der Richterwahlausschuss dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) verpflichtet ist - wie dies im Übrigen in § 22 Abs. 2 Satz 2 LRiG ausdrücklich normiert ist -, ist dabei - unter Berücksichtigung seiner originären und von den Gerichten nicht ersetzbaren Entscheidungskompetenz lediglich - verwaltungsgerichtlich zu überprüfen, ob der anzuwendende Rechtsbegriff verkannt, von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen, allgemeingültige Wertmaßstäbe außer Acht gelassen, sachwidrige Erwägungen angestellt und ob die Verfahrensvorschriften beachtet wurden (vgl. z.B. die oben bereits angeführten Entscheidungen des BVerwG vom 19. Juni 1997, des OVG Schleswig-Holstein vom 15. Januar 1999 und des HessVGH vom 20. Dezember 1989; ferner z.B. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. November 2002, NVwZ-RR 2003, 321).

    Damit ist eine Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses zugunsten eines bestimmten Bewerbers im verwaltungsgerichtlichen Verfahren materiell-rechtlich nur dann zu beanstanden, wenn es aus sonstigen Gründen ausgeschlossen erscheint, dass sie in dieser Hinsicht fehlerfrei ergangen ist (vgl. zum Vorstehenden insbesondere OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. November 2002, a.a.O.; des Weiteren z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O.; ferner Urteil vom 15. November 1984, BVerwGE 70, 270).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1997 - 10 B 12387/97

    Auswahlverfahren; Beförderungsstelle; Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Es ist vielmehr mit Rücksicht auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur bestmöglichen Stellenbesetzung durchaus legitim, wenn er einen aus seiner Sicht für den in Rede stehenden Posten besonders geeigneten Bediensteten gezielt auf die Ausschreibung der Stelle aufmerksam macht und zu einer Bewerbung ermuntert (vgl. den Beschluss des Senats vom 6. November 1997, DÖD 1998, 167).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Soweit der Antragsteller wegen der Eignungsprognose in seiner dienstlichen Beurteilung in der Beschwerde darauf hinweist, dass sie sich "nicht aus den Erkenntnissen und Erfahrungen speist, die Gegenstand zurückliegender Beurteilungen gewesen sind", und sich dazu auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2002, NVwZ 2003, 1389, beruft, ist ihm bereits entgegenzuhalten, dass eine über die Höchstbewertung hinausgehende Eignungsbeurteilung nicht möglich ist.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Im Übrigen hat es das Bundesverwaltungsgericht in der angeführten Entscheidung aber auch nicht mit Blick auf die Eignungsbewertung bei der Auswahlentscheidung - stets - für unabdingbar erachtet, dass auch die Aussagen zurückliegender dienstlicher Beurteilungen in die Betrachtung einbezogen werden; aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2003, ZBR 2003, 420, folgt dies im Übrigen gleichfalls nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Insofern geht der Antragsteller offenbar sogar von einem "konstitutiven" Anforderungsprofil (vgl. zum konstitutiven Anforderungsprofil z.B. Beschlüsse des Senats vom 15. Oktober 2002, IÖD 2003, 69, sowie vom 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07.OVG -) in dem Sinne aus, dass für die Auswahl von vornherein nicht in Betracht kommt, wer dieses Kriterium nicht erfüllt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 10 B 13738/95

    Beförderung eines Richters - zum Gebot der Bestenauslese

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Die vergleichende, auf die zu besetzende Stelle bezogene Beurteilung im Besetzungsbericht ist die eigentliche wertende und vorbereitende Personalentscheidung; denn prägender Zweck des Berichts ist, die Entscheidung über die bestmögliche Besetzung einer Stelle unmittelbar vorzubereiten; der Besetzungsbericht ist so eine neben die dienstlichen Beurteilungen tretende wertende Betrachtung eigener Art (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Februar 1996, DRiZ 1997, 17; BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, BVerwGE 80, 123).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07
    Schließlich spricht auch die Zusammensetzung des Ausschusses - mit 8 Abgeordneten, 2 Richtern und 1 Rechtsanwalt - in Verbindung mit der geforderten Mehrheit nicht dafür, dass eine Entscheidung gegen das geschlossene Votum einer Gruppe unzulässig sein, und es von daher auf die sachliche Entscheidung eines jeden Mitglieds ankommen soll (vgl. dazu z.B. das Urteil des BVerwG vom 24. Oktober 1996, BVerwGE 102, 163, sowie das Urteil vom selben Tage 2 C 34.95, Juris).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02

    Zuwanderungsgesetz

  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94

    Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt

  • BGH, 23.06.1980 - AnwZ 2/80

    Gültigkeit einer Wahl des Wahlausschusses für Rechtsanwälte - Zulassung eines

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 1 UE 2123/87

    Entscheidung des Richterwahlausschusses; gerichtliche Kontrolle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - 10 B 11621/00
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 34.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Neuberufung eines Richters der ehemaligen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • VG Koblenz, 01.07.2008 - 6 K 1816/07

    Zum Streit um den Chefposten beim OLG Koblenz

    Gegen diesen wandte sich der Kläger mit Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (10 B 10457/07.OVG) und beantragte ergänzend, hilfsweise den Beklagten zu verpflichten, auch nach zurückweisender Entscheidung der Beschwerde den Beigeladenen so lange nicht zu ernennen, bis die Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde abgelaufen ist oder aber das angerufene Bundesverfassungsgericht eine Zwischenregelung zur Wahrung der Rechte des Klägers treffen konnte.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten und - auch im Verfahren 6 L 258/07.KO sowie 10 B 10457/07.OVG - zur Gerichtsakte genommenen Schriftsätze, das Senatsheft des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zum Verfahren 10 B 10457/07.OVG sowie auf die von dem Beklagten vorgelegten Personal-, Verwaltungs- und Widerspruchsakten Bezug genommen; diese haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung.

    Dass die Besetzung eines Spitzenamtes der Justiz schließlich auch nicht "von der Natur der Sache her" Erfahrungen des Bewerbers im Bereich der entsprechenden Gerichtsbarkeit erfordert, wurde im Rahmen der im Eilverfahren ergangenen Beschlüsse der erkennenden Kammer (6 L 258/07.KO) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (10 B 10457/07.OVG) bereits ausführlich dargelegt.

    Diese ist als wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung des Dienstherrn - entgegen der im Eilbeschluss der Kammer vertretenen Auffassung - jedenfalls im Hauptsacheverfahren mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - einer Überprüfung durch das Gericht zugänglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, ZBR 2008, 262; so auch Beschluss der Kammer vom 17. Juni 2008 - 6 L 549/08.KO - Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 3 BS 174/04 -, SächsVBl 2005, 23; für eine Berücksichtigung formeller Fehler: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 .OVG - Nieder sächsisches OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 2 ME 1143/04 -).

    Die erkennende Kammer hat dies - bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (10 B 10457/07.OVG) - im Eilbeschluss vom 25. April 2007 (6 L 258/07.KO) bereits ausführlich dargestellt.

    Von daher kommt es auf den Einwand des Klägers, der Minister der Justiz sei nur für eine relativ kurze Zeit der unmittelbare Dienstvorgesetzte des Beigeladenen gewesen, also nicht entscheidend an (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 .OVG .

    Auf die eingehenden Darlegungen sowohl der erkennenden Kammer in ihrem Eilbeschluss 6 K 258/07.KO als auch des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in seiner Beschwerdeentscheidung 10 B 10457/07.OVG kann zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden.

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07.OVG -,.
  • VG Trier, 29.11.2011 - 1 K 1131/11

    Auswahlentscheidung bei wesentlich gleichen Beurteilungen - Dokumentation

    Feststellungen zum Leistungsstand konkurrierender Bewerber sind in erster Linie auf die jeweils letzten, hinreichend zeitnah erstellten dienstlichen Beurteilungen zu stützen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370; OVG RP, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 -, DRiZ 2007, 350).

    Welchen Gesichtspunkten er dabei besondere Bedeutung beimisst, liegt im Ermessen des Dienstherrn (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164; OVG RP, Beschlüsse vom 15. März 2000 - 10 B 10299/00.OVG - 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 -, DRiZ 2007, 350).

    Diese können als Erkenntnisquelle für positive oder negative Entwicklungstendenzen der Bewerber dienen und somit im Rahmen einer Gesamtwürdigung von Leistung und Eignung bedeutsam sein (BVerwG in st. Rspr., vgl. Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370; 27. Februar 2003 - 2 C 16/02; 19. Dezember 2002 - 2 C 31/01 -, DVBl. 2003, 1545; OVG RP, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07.OVG -, DVBl. 2007, 1580; für einen Vorrang der Einzelauswertung der letzten dienstlichen Beurteilung OVG RP, Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 -, DRiZ 2007, 350; 15. März 2000 - 10 B 10299/00.OVG und 9. April 1997 - 10 B 10673/97.OVG - ferner VG Köln, Beschluss vom 27. Januar 2005 - 19 L 2728/04 -, juris).

    Mit Blick auf die gerichtliche Überprüfbarkeit von Auswahlentscheidungen kommt dieser schriftlichen Fixierung der vom Dienstherrn angestellten Erwägungen maßgebliche Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 51/86 -, BVerwGE 80, 123; OVG RP, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 -, DRiZ 2007, 350).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2008 - 10 A 10805/08

    Richter nicht befangen

    Vorliegend hat der Kläger sein Ablehnungsgesuch zunächst damit begründet, dass die genannten Richter im Rahmen ihrer Entscheidung vom 13. Juni 2007 -10 B 10457/07.OVG - bei der Beschlussfassung und Begründung detaillierten Sachvortrag übergangen und sein Vorbringen nicht vollständig zur Kenntnis genommen und gewürdigt hätten.
  • VG Potsdam, 29.09.2015 - 8 L 1205/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Dies steht im Einklang mit dem überkommenen Verständnis gleichlautender, ebenfalls auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen abstellender staatsrechtlicher (vgl. von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Art. 42, Rn. 38; Maunz-Dürig, GG, Stand Mai 2015, Art. 42, Rn. 84; v.Münch/Kunig, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 42, Rn. 25 f) oder verwaltungsrechtlicher (OVG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 -, juris, Leitsatz 1, Rn. 5) Mehrheitsregelungen.

    So sind für die Zahl der abgegebenen Stimmen nur die Ja- und Nein-Stimmen erheblich; Enthaltungen sind bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzuzählen, weil damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass, wer sich der Stimme enthält, weder ein zustimmendes noch ein ablehnendes Votum abgibt, sondern auf das Abstimmungsergebnis keinen Einfluss nehmen will (OVG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 -, juris, Leitsatz 1, Rn. 5 f).

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3328/18

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

    Gleiches gilt für den Aspekt der Voreingenommenheit der Mitglieder des Richterwahlausschusses (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 13.06.2007, 10 B 10457/07, NVwZ 2008, S. 99 m.w.N.; hierzu kritisch Gärditz, ZBR 2011, 109 (117); Mehde, NordÖR 2001, S. 470 (474)).
  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3444/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

    Gleiches gilt für den Aspekt der Voreingenommenheit der Mitglieder des Richterwahlausschusses (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 13.06.2007, 10 B 10457/07, NVwZ 2008,.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2023 - 10 LC 117/22

    Abstimmung; Ausschüsse; Bezugsgröße; d'Hondt; Hare/Niemeyer-Verfahren;

    Für die dort formulierte "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" ist erforderlich, dass die Zahl der Ja-Stimmen diejenige der Nein-Stimmen überwiegt, wobei Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt bleiben (Brocker in BeckOK GG, Stand: 15.5.2023, Art. 42 Rn. 19 m.w.N.; Klein/Schwarz in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: Januar 2023, Art. 42 Rn. 94 m.w.N.; Risse/Witt in Hömig/Wolff, GG, 13. Auflage 2022, Art. 42 Rn. 3; Magiera in Sachs, GG, 9. Auflage 2021, Art. 42 Rn. 10 m.w.N.; VG Potsdam, Beschluss vom 29.9.2015 - VG 8 L 1205/14 -, juris Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.6.2007 - 10 B 10457/07 -, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 25. Januar 1982 - II ZR 164/81 -, juris Rn. 4 zu der gleichlautenden Formulierung in Vorschriften des GmbHG, AktG und GenG).
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