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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22.OVG   

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https://dejure.org/2022,25046
OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22.OVG (https://dejure.org/2022,25046)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.07.2022 - 2 A 10078/22.OVG (https://dejure.org/2022,25046)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22.OVG (https://dejure.org/2022,25046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 33 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 25 BG RP, § 25 Abs 1 BG RP, § 25 Abs 1 Nr 8 BG RP
    Beamtenrecht -Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Beamter; Befähigungsmerkmale; Befangenheit des Beurteilers; Begründung; Bestenauslese; Beurteilerwechsel; Beurteilungsrichtlinien; Beurteilungszeitraum; dienstliche Beurteilung; Einzelmerkmale; Eröffnungsgespräch; Gesamtbewertung; Gesamturteil; ...

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht; Beamter; Befähigungsmerkmale; Befangenheit des Beurteilers; Begründung; Bestenauslese; Beurteilerwechsel; Beurteilungsrichtlinien; Beurteilungszeitraum; dienstliche Beurteilung; Einzelmerkmale; Eröffnungsgespräch; Gesamtbewertung; Gesamturteil; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    Bis zum Inkrafttreten einer möglichen gesetzlichen Neuregelung sind dienstliche Beurteilungen der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten in Rheinland-Pfalz, die auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 LBG (juris: BG RP) in Verbindung mit den jeweils maßgeblichen Laufbahnverordnungen sowie den im jeweiligen Personalführungsbereich geltenden Verwaltungsvorschriften erstellt worden sind, nicht allein wegen der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. Juli 2021 (2 C 2.21) angenommenen normativen Minderregelung rechtswidrig.

    Bis zum Inkrafttreten einer möglichen gesetzlichen Neuregelung, die für künftige dienstliche Beurteilungen ein Gesamturteil unter Einbeziehung der Befähigungsmerkmale möglicherweise vorschreibt, sind die ohne ein derartiges zusammenfassendes Gesamturteil erstellten dienstlichen Beurteilungen der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten wegen der ansonsten drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz auch in Ansehung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2021 (2 C 2.21) grundsätzlich nicht allein deswegen rechtswidrig.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung (die u.a. die rheinland-pfälzischen gesetzlichen Regelungen in § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 LBG sowie § 15 Abs. 1 Satz 1 LbVO betraf) entschieden, dass die Erstellung dienstlicher Beurteilungen allein auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften mit dem Grundgesetz, namentlich mit Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz - GG -, nicht vereinbar sei; vielmehr müssten die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen der Beamten unmittelbar in Gesetzen selbst festgelegt werden (Urteile vom 8. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 32 und Leitsatz 1; vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 sowie vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 -, juris Rn. 15).

    Die Verfassung selbst gibt für eine solches Postulat jedenfalls nichts her; die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 8. Juli 2021 (2 C 2.21) vom Gesetzgeber ohne jeden legislativen Entscheidungsspielraum verlangte gesetzliche Normierung in der vom Gericht geforderten Regelungsdichte erscheint im Wege der extensiven Auslegung des Art. 33 Abs. 2 GG danach zwar vertretbar, ist aber keinesfalls zwingend.

    Dies kann insbesondere nicht aus den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. Juli 2021 (2 C 2.21, juris Rn. 32) herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hergeleitet werden.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht erachtet die vorhandenen Rechtsnormen für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen - insoweit zutreffend - für einen Übergangszeitraum für anwendbar, um einen "der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand" zu vermeiden (Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40 und Leitsatz 2: "für einen Übergangszeitraum hinzunehmen"; ebenso die Urteile vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 -, jeweils a.a.O.).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in der vorgenannten Entscheidung zugleich entschieden, aus Art. 33 Abs. 2 GG folge, dass jede dienstliche Beurteilung ein zusammenfassendes Gesamturteil aufweisen müsse, das sämtliche Merkmale des Art. 33 Abs. 2 GG, also auch die Einzelmerkmale der Befähigung, einbeziehe (Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 41 und Leitsatz 3).

    Sowohl für die den Lebenszeiternennungen vorausgehenden Einschätzungen der Qualifikation von Beamten auf Probe wie auch für deren Einstellung als Beamte auf Lebenszeit und nicht zuletzt für Beförderungsentscheidungen sind dienstliche Beurteilungen ein zentrales Instrument der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021, a.a.O. Rn. 31).

    "Ohne die vorübergehende Weitergeltung der aufgrund der landesrechtlichen Regelungen erlassenen Verwaltungsvorschriften, an der sich auch die Beklagte bei der Erstellung der Anlassbeurteilung der Klägerin orientiert hat, könnten die für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wichtigen Auswahlentscheidungen nicht getroffen werden." (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem jeweils streitigen Beurteilungszeitraum eine derartige Feststellung stützen (BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 [320 f.] und juris, dort Rn. 13; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 B 23.20 -, juris Rn. 14).

    In diesem Sinne liegt eine tatsächliche Voreingenommenheit vor, wenn der Beurteiler - wegen mangelnder Objektivität und Unvoreingenommenheit gegenüber dem zu beurteilenden Beamten - nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 [320 f.]; Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B.

    Dies gilt auch für einzelne unangemessene, saloppe, ungeschickte oder missglückte Formulierungen in einer dienstlichen Beurteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 und juris, dort Rn. 16; Beschluss vom 7. November 2017.

    Nur in diesem Fall ließe sich eine tatsächliche Voreingenommenheit objektiv feststellen (in diesem Sinne: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 und juris, dort Rn. 20).

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    Gerade dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignun g der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGK 12, 106 [108]).

    Diese ist auf die allgemein für Beurteilungsentscheidungen anzuwendende Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den rechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106 [109]; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48 Rn. 9).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    Diese ist auf die allgemein für Beurteilungsentscheidungen anzuwendende Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den rechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106 [109]; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48 Rn. 9).

    Die in den Beurteilungsrichtlinien vorgegebene prozentuale Gewichtung ist damit zugleich die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48 Rn. 37) geforderte Begründung des Gesamturteils.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    Danach steht die Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, BVerwGE 161, 240 Rn. 37, sowie Beschluss vom 7. Januar 2021 - 2 VR 4.20 -, juris Rn. 34).

    In einer solchen Situation muss vielmehr der Beamte klarstellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, BVerwGE 161, 240, Rn. 37).

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    - 1 B 376/20 -, juris Rn. 50 f.).

    - 1 B 376/20 -, juris Rn. 61; Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Band 2, Stand Juni 2022, Rn. 398 ff.).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1 [22]; BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, BVerwGE 157, 366 Rn. 16).

    Die gesetzliche Bestimmung spricht dem Dienstherrn somit auch eine immanente Beurteilungsermächtigung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, BVerwGE 157, 366, Rn. 17).

  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    Hierzu gehören insbesondere der Umfang des attestierten Leistungsabfalls bzw. Leistungssprungs sowie die Dauer des Beurteilungszeitraums (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 2 VR 4.20 -, juris, Rn. 39 ff.).

    Danach steht die Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, BVerwGE 161, 240 Rn. 37, sowie Beschluss vom 7. Januar 2021 - 2 VR 4.20 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 A 1.21

    Dienstliche Beurteilung: Laufbahnübergreifende Vergleichsgruppenbildung nach der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung (die u.a. die rheinland-pfälzischen gesetzlichen Regelungen in § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 LBG sowie § 15 Abs. 1 Satz 1 LbVO betraf) entschieden, dass die Erstellung dienstlicher Beurteilungen allein auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften mit dem Grundgesetz, namentlich mit Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz - GG -, nicht vereinbar sei; vielmehr müssten die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen der Beamten unmittelbar in Gesetzen selbst festgelegt werden (Urteile vom 8. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 32 und Leitsatz 1; vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 sowie vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 -, juris Rn. 15).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht erachtet die vorhandenen Rechtsnormen für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen - insoweit zutreffend - für einen Übergangszeitraum für anwendbar, um einen "der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand" zu vermeiden (Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40 und Leitsatz 2: "für einen Übergangszeitraum hinzunehmen"; ebenso die Urteile vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 -, jeweils a.a.O.).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
    Da das Beurteilungswesen in erster Linie die bestmögliche Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes gewährleisten und so die Qualität der öffentlichen Aufgabenerfüllung sichern und erst in zweiter Linie den in der Rechtsprechung entwickelten "berechtigten Interessen des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen" dienen soll (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 10; vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 27. August 2020 - 2 B 10849/20.OVG -, juris Rn. 17 m.w.N.), ist den Dienstherren in Bund, Ländern und Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, in denen Beamte ihren Dienst verrichten, aus den in diesen Regelungsbereichen jeweils eigenen - sich teils gravierend unterscheidenden - Besonderheiten in der Aufgabenwahrnehmung und Personalführung richtigerweise ein weiter Gestaltungsspielraum zuzuerkennen.

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungs bezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde." (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, BVerfGK 20, 77 [81] und juris, dort Rn. 12; Hervorhebung nur hier).

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 4 S 598/95

    Beamtenrecht: Berücksichtigung einer erneuten Auswahlentscheidung während der

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2021 - 4 S 27.21

    Beamte; Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 14.07.2020 - 2 B 23.20

    Zur Bindungswirkung eines Zurückverweisungsbeschlusses; entscheidungserheblicher

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 B 10849/20

    Beamtenbeförderungsentscheidung ohne jegliche Feststellung von Leistung, Eignung

  • BVerwG, 06.11.1989 - 7 C 46.88

    Zu den subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen für die Erteilung einer

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • VGH Bayern, 04.04.2024 - 6 CE 24.220

    Bundesrichterrecht, Konkurrentenstreit, Bundespatentgericht, Vorsitzender

    Bei uneinheitlichen Einzelbewertungen steigt der Begründungsbedarf für das Gesamturteil (vgl. OVG RhPf, U.v. 13.7.2022 - 2 A 10078/22 - juris Rn. 74; HessVGH, B.v. 25.2.2021 - 1 B 376/20 - juris Rn. 61).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23

    Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil

    Den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 -, juris Rn. 34-45), wonach es nicht zwingend eines Gesamturteils bedürfe, das sämtliche Merkmale des Art. 33 Abs. 2 GG einbezieht, sowie der dieser Argumentation folgenden Beschwerdebegründung (zu II.1) folgt der Senat nicht.

    Entgegen den Ausführungen in der Beschwerdebegründung und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 -, juris Rn. 48) liegt kein Fall vor, in dem die vorhandenen Verwaltungsvorschriften - eine normative Regelung fehlt insoweit - für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden könnten, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 -, juris) hat zwar hinsichtlich der Möglichkeit einer vorübergehenden Weitergeltung auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 verwiesen (juris Rn. 47), verhält sich aber nicht zum Erfordernis der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der betroffenen Regelungen (juris Rn. 48-56).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen;

    Dies ändert aber freilich nichts an dem Prognosecharakter einer dienstlichen (Probezeit-)Beurteilung (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 22. Januar 209 - 2 A 10.07 -, juris Rn.17 f.; sowie jüngst OVG RP, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22.OVG -, juris Rn. 71).
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