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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15.OVG   

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https://dejure.org/2015,35624
OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15.OVG (https://dejure.org/2015,35624)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.11.2015 - 7 A 10094/15.OVG (https://dejure.org/2015,35624)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. November 2015 - 7 A 10094/15.OVG (https://dejure.org/2015,35624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 45 Abs 1 S 1 SGB 8, § 45 Abs 2 S 1 SGB 8, § 45 Abs 2 S 2 SGB 8, § 48a Abs 1 SGB 8, § 48a Abs 2 SGB 8
    Jugendhilferecht; Begriff der Einrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer "Einrichtung" aus zwei oder mehr Einrichtungsteilen in größerer Entfernung i.R.e. Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte; Kindertagesstätte mit einer "Außengruppe" im Nachbarort

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer "Einrichtung" aus zwei oder mehr Einrichtungsteilen in größerer Entfernung i.R.e. Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte; Kindertagesstätte mit einer "Außengruppe" im Nachbarort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Einrichtung" im Sinne des SGB VIII auch bei räumlich dezentraler Organisation mit zwei oder mehr Einrichtungsteilen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 B 52.06

    Überschreitung der hinzunehmenden Dauer der Wiederbesetzung des Vorsitzes eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15
    Auch bedeutet Ortsbezogenheit nicht etwa, dass alle Gebäude am selben Ort stehen müssen; die Teile einer "Einrichtung" im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII können deshalb auch in größerer Entfernung zueinander dezentral organisiert sein und sind dies in der Praxis auch häufig (vgl. Busse a.a .O ., Happe/Schimke a.a .O . Rn. 23 sowie Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Loseblatt, § 45 Rn. 6 [Stand V/15]; vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 2 4 . Februar 1 994 a.a .O . zu § 1 00 BSHG; dem im Bescheid vom 6 . September 2012 zitierten Beschluss des BVerwG vom 4. August 2006 - 5 B 52/06 - juris kann nichts anderes entnommen werden, da darin "nicht zur Prüfung" stand, ob die gewählte "Betreuungsfor m " als "selbständig geführte Einrichtung der Erlaubnispflicht des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII" unterfiel).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15
    Damit entspricht der Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII seinem Wortlaut nach ( vg l . dazu die Gegenüberstellung von Happe / Schimke in Jans / Happe/ Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Loseblatt, Art. 1 § 45 KJHG Rn. 15 [Stand 4/2007]) dem später ebenfalls in Anlehnung an den Anstaltsbegriff Otto Mayers vom Bundesverwaltungsgericht zu § 1 00 BSHG entwickelten funktionalen Einrichtungsbegriff (vgl. dessen insoweit wortgleichen Urteile vom 24. Februar 1994 in den Verfahren 5 C 24.92 [BVerwGE 95, 149], 5 C 4 2 . 91 [FEVS 45, 52], 5 C 1 7 . 91 [ZfS H/ SGB 1995, 535] und 5 C 1 3.91 [FEVS 45, 183]).
  • BVerwG, 24.09.1969 - V C 86.68
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15
    Unter "Einrichtung" ist danach "eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers zu verstehen", deren "Bestand und Charakter ... vom Wechsel der Personen, denen sie zu dienen bestimmt ist, weitgehend unabhängig sein" muss und die (in ausdrücklicher Abkehr vom zweckorientierten Einrichtungsbegriff des § 78 Abs. 1 JWG, worunter zufolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1969 - V C 86.68 - BVerwGE 3 4, 51 auch ambulante Maßnahmen wie etwa das tägliche dreistündige Spazierengehen mit Kindern fielen, indes in Anlehnung an den Einrichtungsbegriff des Heimgesetzes) "orts- und gebäudebezogen" ist (vgl. B T - Drucks. 11 / 5948 S. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2021 - 12 A 395/18

    Erlaubnispflicht für die betriebene Hochschule der Deutschen Gesetzlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2017 - 5 C 1/16 -, juris Rn. 10; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. November 2015- 7 A 10094/15 -, juris Rn. 23; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 4 L 41/13 -, juris Rn. 7.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 A 10057/16

    Zuwendung für den Umbau einer Kindertagesstätte - Gerichtskostenfreiheit

    Insoweit hält der Senat an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt sein Urteil vom 13. November 2015 - 7 A 10094/15.OVG - ESOVGRP m.w.N.) nach erneuter Prüfung fest.
  • VG Saarlouis, 28.03.2017 - 3 K 448/15

    Subventionierung von Kinderbetreuungsplätzen; Überprüfbarkeit ermessenslenkender

    Gerichtskosten werden gemäß § 188 S. 2 VwGO nicht erhoben.(Vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 A 10057/16 -, juris mit Verweis auf dessen Urteil vom 13. November 2015 - 7 A 10094/15.OVG -, juris.) Gemäß § 188 S. 2, Halbsatz 1 VwGO werden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) in Angelegenheiten der Fürsorge, der Jugendhilfe, der Kriegsopferfürsorge, der Schwerbehindertenfürsorge sowie der Ausbildungsförderung nicht erhoben.
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