Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 10778/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15829
OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 10778/95 (https://dejure.org/1996,15829)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.1996 - 7 A 10778/95 (https://dejure.org/1996,15829)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 7 A 10778/95 (https://dejure.org/1996,15829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,15829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 10778/95
    Auf die Selbständigkeit dieser Merkmale stelle auch die Rechtsprechung ab (BVerfG, NJW 1990, 2306, 2307).

    Was den Grundrechtsschutz der betroffenen Krankenhäuser angeht, so kann dahinstehen, ob dieser aus dem Gesichtspunkt der Art. 12, 14 GG einen weitgehenden Bestandsschutz insbesondere für freigemeinnützige und private Krankenanstalten gewährleistet oder etwa - außerhalb des Bereichs der "Altkrankenhäuser" (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306, 2309) - angesichts einer jahrzehntelangen Abhängigkeit des Betriebs von der Finanzierung durch öffentliche Kassen lediglich eine Wahrung der Rechtsposition nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten und nach Maßgabe des bei jeglicher Planung geltenden rechtsstaatlichen Abwägungsgebots bewirkt.

    Der entsprechende Schutz muß sicher gegenüber einer "Intervention" der Kassenverbände in ähnlicher Weise gesichert werden, wie dies durch die Rechtsprechung im Bereich der Krankenhausplanung bisher gewährleistet worden ist (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306; BVerwG, NJW 1986, 1561; BVerwG, NJW 1987, 2318; Senat, NVwZ-RR 91, 573).

    Ein Mindestmaß an Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306) nach dem aktuellen Stand des Krankenhauswesens sowie an Wirtschaftlichkeit stellt allerdings auch eine Mindestvoraussetzung der Bedarfsgerechtigkeit dar.

    Darüber hinaus ist bedeutsam, ob die nach medizinischen Erkenntnissen erforderliche personelle, räumliche und medizinische Ausstattung vorhanden ist (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306, 2307).

    Der Senat weist insoweit lediglich ergänzend darauf hin, daß auch die Landesverbände die in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Mindeststandards bei der Kündigung im Hinblick auf einen grundrechtlichen Schutz zu beachten hätten (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306 für die Krankenhausplanung), im vorliegenden Fall bei einer unter Umständen anzustellenden Auswahlentscheidung nicht zuletzt auch das tatsächliche Nachfrageverhalten der Bevölkerung, im Blick auf die Abteilung Geburtshilfe/Gynäkologie der besondere Beitrag des Krankenhauses zur Bedarfsdeckung sowie schließlich unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit die Frage einer Teilkündigung zu berücksichtigen gewesen wäre (zu der Bedeutung der tatsächlichen Nachfrage vgl. auch Senat, Urteil vom 06. November 1990 - 7 A 10025/88.OVG -, NVwZ-RR 1991, 573).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1990 - 7 A 10025/88

    Landeskrankenhausplan; Krankenhaus in privater Trägerschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 10778/95
    Der entsprechende Schutz muß sicher gegenüber einer "Intervention" der Kassenverbände in ähnlicher Weise gesichert werden, wie dies durch die Rechtsprechung im Bereich der Krankenhausplanung bisher gewährleistet worden ist (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306; BVerwG, NJW 1986, 1561; BVerwG, NJW 1987, 2318; Senat, NVwZ-RR 91, 573).

    Der Senat weist insoweit lediglich ergänzend darauf hin, daß auch die Landesverbände die in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Mindeststandards bei der Kündigung im Hinblick auf einen grundrechtlichen Schutz zu beachten hätten (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306 für die Krankenhausplanung), im vorliegenden Fall bei einer unter Umständen anzustellenden Auswahlentscheidung nicht zuletzt auch das tatsächliche Nachfrageverhalten der Bevölkerung, im Blick auf die Abteilung Geburtshilfe/Gynäkologie der besondere Beitrag des Krankenhauses zur Bedarfsdeckung sowie schließlich unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit die Frage einer Teilkündigung zu berücksichtigen gewesen wäre (zu der Bedeutung der tatsächlichen Nachfrage vgl. auch Senat, Urteil vom 06. November 1990 - 7 A 10025/88.OVG -, NVwZ-RR 1991, 573).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 10778/95
    Der entsprechende Schutz muß sicher gegenüber einer "Intervention" der Kassenverbände in ähnlicher Weise gesichert werden, wie dies durch die Rechtsprechung im Bereich der Krankenhausplanung bisher gewährleistet worden ist (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306; BVerwG, NJW 1986, 1561; BVerwG, NJW 1987, 2318; Senat, NVwZ-RR 91, 573).

    Letztere Entscheidung ist eine nach planerischem Ermessen zu treffende Auswahlentscheidung (vgl. BVerwG, NJW 1986, 796; NJW 1987, 2318, 2320).

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 10778/95
    Vielmehr kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, GewArch 1991, 110) insoweit auf die jeweilige Ausgestaltung der materiell-rechtlichen Rechtslage an.
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 10778/95
    Letztere Entscheidung ist eine nach planerischem Ermessen zu treffende Auswahlentscheidung (vgl. BVerwG, NJW 1986, 796; NJW 1987, 2318, 2320).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 10778/95
    Der entsprechende Schutz muß sicher gegenüber einer "Intervention" der Kassenverbände in ähnlicher Weise gesichert werden, wie dies durch die Rechtsprechung im Bereich der Krankenhausplanung bisher gewährleistet worden ist (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2306; BVerwG, NJW 1986, 1561; BVerwG, NJW 1987, 2318; Senat, NVwZ-RR 91, 573).
  • VG Minden, 29.08.2001 - 3 K 3280/97
    Im Hinblick auf die Grundrechte der Klägerin gemäß Art. 12 und 14 GG und in Anbetracht der Verzahnung des Kündigungsrechts mit der Krankenhausplanung, die in § 110 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 2 SGB V sichtbar wird, müssen die Beklagten die Kündigungsgründe substanziiert darlegen - vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 1996, 7 A 10778/95.OVG, S. 22-25 -.

    Ein K. ist als leistungsfähig anzusehen, wenn sein Angebot die Anforderungen erfüllt, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft an ein K. der betreffenden Art zu stellen sind, und wenn die sachliche und personelle Ausstattung auf Dauer so angelegt ist, dass die Leistungsfähigkeit konstant erhalten bleibt - vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86, BVerfGE 82, 209 (226); BVerwG, Urteil vom 25. März 1993 - 3 C 69.90, DVBl. 1993, 1218; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85, NJW 1987, 2318 (2321); BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - 3 C 134.79, BVerwGE 62, 86 (106); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. November 1990 - 7 A 10025/88, NVwZ-RR 1991, 573; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 1996, 7 A 10778/95.OVG, S. 25; Jung, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (GK-SGB V), Loseblatt-Kommentar, Band 4, Neuwied, Kriftel, Stand: Oktober 2000, § 109 Rn. 17 -.

    Zum Anderen wurde § 109 Abs. 2 SGB V dem § 8 Abs. 2 KHG angepasst - vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95, 'SozR%203-2500%20§%20;">109%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 109 SGB V Nr. 1, S. 8 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 1996, 7 A 10778/95.OVG, S. 22 f.; Keil-Löw, Die Kündigung des Versorgungsvertrags eines Plankrankenhauses nach § 110 SGB V, Frankfurt a.M. 1994, S. 78; Quaas, Rechtsprobleme des Versorgungsvertrages nach dem Gesundheits-Reformgesetz, NJW 1989, 2933 (2933 f.) -.

  • VG Minden, 17.10.2001 - 3 K 620/99

    Herzchirurgie wird nicht in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen

    Ein Krankenhaus ist als leistungsfähig anzusehen, wenn sein Angebot den Anforderungen entspricht, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft an ein Krankenhaus der betreffenden Art zu stellen sind, und wenn die sachliche und personelle Ausstattung auf Dauer so angelegt ist, dass die Leistungsfähigkeit konstant erhalten bleibt - vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86, BVerfGE 82, 209 (226); BVerwG, Urteil vom 25. März 1993 - 3 C 69.90, DVBl. 1993, 1218; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85, NJW 1987, 2318 (2321); BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - 3 C 134.79, BVerwGE 62, 86 (106); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. November 1990 - 7 A 10025/88, NVwZ-RR 1991, 573; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 1996, 7 A 10778/95.OVG, S. 25; Jung, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (GK-SGB V), Loseblatt-Kommentar, Band 4, Neuwied, Kriftel, Stand: Oktober 2000, § 109 Rn. 17; Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Loseblatt-Kommentare, Band 1, Wiesbaden, Stand: April 2001, § 1 KHG Anm. II. 5 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht