Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11199
OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG (https://dejure.org/2013,11199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG (https://dejure.org/2013,11199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG (https://dejure.org/2013,11199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes von 186 bzw. 216 EUR; Hundesteuerpflicht von Sozialleistungsempfängern; kein Gebot der Staffelung der Hundesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erhöhung der Hundesteuer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klamme Kommunen dürfen Hundesteuer deutlich erhöhen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klamme Kommunen dürfen Hundesteuer deutlich erhöhen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen - Hundesteuer entfaltet durch Höhe keine erdrosselnde Wirkung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16

    Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden

    Einer besonderen sachlichen Rechtfertigung über die Einnahmeerzielung hinaus, nämlich die Verwendung der Mehreinnahmen für bestimmte Zwecke, bedarf es nur bei der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben; bei der Hundesteuer handelt es sich jedoch um eine Steuer (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12 -, zitiert nach Juris).

    Tatsächliche Vollzugsmängel allein führen hingegen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Abgabenorm (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12 - zitiert nach Juris, m.w.N.).

  • VG Gießen, 17.03.2014 - 8 K 1563/13

    Erhöhte Hundesteuer

    Dies gilt auch für die Veranlagung zu einer Hundesteuer, wobei namentlich die Erhebung einer erhöhten Steuer dem Übermaßgebot unterliegt (vgl. OVG Rh-Pf, U. v. 14.05.2013 - 6 C 11124/12 -, juris, Rdnr. 37 ff.).
  • VG Koblenz, 04.09.2017 - 3 K 1195/16

    Anspruch einer Gemeinde auf Erstattung der Beteiligung an den Personalkosten von

    Ausweislich der Haushaltssatzung betrug die Hundesteuer für den ersten Hund lediglich 72 EUR, obwohl andere Kommunen - wie bspw. die Stadt Mainz - hierfür erheblich höhere Steuern erheben (vgl. OVG Rh-Pf., Urt. v. 14.05.2013, 6 C 11124/12.OVG).
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