Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes von 186 bzw. 216 EUR; Hundesteuerpflicht von Sozialleistungsempfängern; kein Gebot der Staffelung der Hundesteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Erhöhung der Hundesteuer
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klamme Kommunen dürfen Hundesteuer deutlich erhöhen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klamme Kommunen dürfen Hundesteuer deutlich erhöhen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen - Hundesteuer entfaltet durch Höhe keine erdrosselnde Wirkung
Wird zitiert von ... (3)
- VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden
Einer besonderen sachlichen Rechtfertigung über die Einnahmeerzielung hinaus, nämlich die Verwendung der Mehreinnahmen für bestimmte Zwecke, bedarf es nur bei der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben; bei der Hundesteuer handelt es sich jedoch um eine Steuer (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12 -, zitiert nach Juris).Tatsächliche Vollzugsmängel allein führen hingegen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Abgabenorm (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12 - zitiert nach Juris, m.w.N.).
- VG Gießen, 17.03.2014 - 8 K 1563/13
Erhöhte Hundesteuer
Dies gilt auch für die Veranlagung zu einer Hundesteuer, wobei namentlich die Erhebung einer erhöhten Steuer dem Übermaßgebot unterliegt (vgl. OVG Rh-Pf, U. v. 14.05.2013 - 6 C 11124/12 -, juris, Rdnr. 37 ff.). - VG Koblenz, 04.09.2017 - 3 K 1195/16
Anspruch einer Gemeinde auf Erstattung der Beteiligung an den Personalkosten von …
Ausweislich der Haushaltssatzung betrug die Hundesteuer für den ersten Hund lediglich 72 EUR, obwohl andere Kommunen - wie bspw. die Stadt Mainz - hierfür erheblich höhere Steuern erheben (vgl. OVG Rh-Pf., Urt. v. 14.05.2013, 6 C 11124/12.OVG).