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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11144/10.OVG   

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https://dejure.org/2011,19837
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11144/10.OVG (https://dejure.org/2011,19837)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2011 - 10 A 11144/10.OVG (https://dejure.org/2011,19837)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2011 - 10 A 11144/10.OVG (https://dejure.org/2011,19837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 267 AEUV, Art 288 Abs 3 AEUV, § 56 Abs 2 S 1 BeamtVG 1992, § 56 Abs 3 BeamtVG 1994, § 55 Abs 1 S 8 BeamtVG 2009
    Beamtenversorgung; fiktive Rentenermittlung für die Ruhensregelung; geschlechtsbezogene Diskriminierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung einer fiktiven Rente für die Ruhensregelung anlässlich eines Erhalts eines Kapitalbetrags anstelle einer Versorgung eines Ruhestandsbeamter aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung; Vereinbarkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung eines Kapitalbetrags an einen Ruhestandbeamten anstelle einer Versorgung; Beachtung des Diskriminierungsverbots bei der Ermittlung einer fiktiven Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 982
  • DÖV 2011, 819
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 30.06

    Abfindung; Abwendungsbefugnis; Beamtenversorgung; Dynamisierung; fiktive Rente;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11144/10
    Auf seine Revision hin hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. März 2008 (BVerwGE 131, 29) die entgegenstehenden Entscheidungen auf und verpflichtete die Beklagte, den Ruhensbetrag der Versorgungsbezüge des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzusetzen.

    Die von der Beklagten durch den hier streitbefangenen Bescheid durchgeführte Berechnung der fiktiven Rente beruht auf der vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 27. März 2008 (BVerwGE 131, 29) ins Auge gefassten Regelung.

    Das hat im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 2008 für zulässig erachtet, indem es forderte (BVerwGE 131, 29 - Rdnr. 25): "Eine gesetzliche Regelung, die wie § 56 BeamtVG dem Gebot des § 3 BeamtVG entsprechend für sich in Anspruch nimmt, das effektiv auszuzahlende Ruhegehalt des Versorgungsempfängers auf Euro und Cent exakt zu bestimmen, muss konkrete und genaue Größen vorgeben oder auf sie verweisen (Unterstreichung durch d. Sen.), die bei der Verwendung bekannter mathematischer Verfahren einzusetzen sind.".

    Der Senat teilt auch nicht die weiterhin vom Verwaltungsgericht vertretene Auffassung, die in § 55 Abs. 1 Satz 9 BeamtVG in Bezug genommene "Tabelle zu § 14 Abs. 1 Satz 4 des Bewertungsgesetzes" genüge nicht den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 2008 (BVerwGE 131, 29) aufgestellten Anforderungen.

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11144/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann sich der Einzelne vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf inhaltlich unbedingte und hinreichend genaue Regelungen einer Richtlinie berufen, wenn der Mitgliedsstaat die Richtlinie (bis zum Ablauf einer Umsetzungsfrist und erst recht danach) nicht oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl. EuGH [Große Kammer], Urteil vom 22. November 2005 - C 144/04 [Werner Mangold/Rüdiger Helm] -, NZA 2005, S. 1345).
  • EuGH, 01.03.2011 - C-236/09

    Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11144/10
    Dieser Verstoß wird noch eindeutiger, wenn man berücksichtigt, dass der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) mit Urteil vom 1. März 2011 in der Rechtssache Association Belge des Consommateurs Test-Achats ASBL u.a. (C-236/09, NJW 2011 S. 907) sogar eine Tarifgestaltung privater Kranken- und Lebensversicherungen mittels statistischer und versicherungsmathematischer Faktoren, die auf dem Geschlecht beruhen, als Verstoß gegen den im EU-Recht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung erklärt hat (vgl. insoweit noch eingehender die Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott vom 30. September 2010 hierzu, insbesondere Rdnrn 48 - 70, zit. nach juris sowie Kahler, NJW 2011, S. 894 ff.).
  • BFH, 15.06.1956 - III 156/54 U

    Lastenübernahme des Zuwendungsempfängers - Stichtagsprinzip des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11144/10
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei § 14 BewG um eine Vorschrift zur Ermittlung des Steuerwerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung (so BFH, Urteil vom 15. Juli 1956, BFHE 63, 143, zu § 16 Abs. 3 BewG 1934 - der Vorgängervorschrift zu § 14 Abs. 2 BewG -, sowie BFH, Urteil vom 17. Oktober 2001 - II R 72/99 -, juris Rdnr. 13).
  • BFH, 17.10.2001 - II R 72/99

    Rentenzahlung bei gemischter Schenkung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11144/10
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei § 14 BewG um eine Vorschrift zur Ermittlung des Steuerwerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung (so BFH, Urteil vom 15. Juli 1956, BFHE 63, 143, zu § 16 Abs. 3 BewG 1934 - der Vorgängervorschrift zu § 14 Abs. 2 BewG -, sowie BFH, Urteil vom 17. Oktober 2001 - II R 72/99 -, juris Rdnr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 2021/13

    Rücknahme eines bestandskräftigen Ruhensbescheids bei Beziehen der Ruhensregelung

    Mit Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11144/10 - entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dass die in diesen Bestimmungen festgelegte Berechnungsmethode, die auf für Männer und Frauen unterschiedliche allgemeine Sterbetafeln Bezug nehme, gegen das europarechtlich geregelte Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts verstoße.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2013- 2 C 47.11 -, ZBR 2014, 98 = juris, Rn. 23 ff.; ferner etwa auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11144/10 -, IÖD 2011, 137 = juris, Rn. 32 ff., insb.

  • VG Köln, 19.07.2013 - 9 K 5226/11

    Ruhensregelung; Anspruch auf Neuberechnung des Ruhensbetrages nach Bestandskraft

    Mit Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11144/10 - stellte das OVG Koblenz fest, dass die in diesen Bestimmungen festgelegte Berechnungsmethode, die auf für Männer und Frauen unterschiedliche allgemeine Sterbetafeln Bezug nehme, gegen das europarechtlich geregelte Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts verstoße mit der Folge, dass der Ruhensbetrag weiterhin nach den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätzen zu ermitteln sei.

    Allerdings hat der Kläger erst im April 2011 unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Koblenz vom 15. April 2011 (-10 A 11144/10-, nachgewiesen bei juris) die Neuberechnung des Ruhensbetrages beantragt.

    vgl. hierzu im Einzelnen für die Parallelvorschrift des § 56 BeamtVG OVG Koblenz, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11144/10 -, nachgewiesen bei juris, Rz 54 ff, nicht rechtskräftig.

  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 14 BV 18.671

    Anrechnung eines von der NAHEMA erhaltenen Kapitalbetrags auf das Ruhegehalt

    Es kann offen bleiben, ob es vor diesem Hintergrund auf die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl EG Nr. L 204 S. 23, im Folgenden: RL 2006/54/EG) ankommt (so OVG RhPf, U.v. 15.4.2011 - 10 A 11144/10 - juris Rn. 54 ff.), weil der Diskriminierungsschutz schon aus Art. 157 AEUV folgt und weil die unionsrechtliche Bewertung im Ergebnis nicht anders ausfiele, wenn man zur Beurteilung der streitgegenständlichen Verweisung in § 56 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG 2009, § 55 Abs. 1 Satz 9 BeamtVG 2010 auf die RL 2006/54/EG abstellte.

    cc) Die unionsrechtliche Bewertung fiele im Ergebnis nicht anders aus, wenn man zur Beurteilung der streitgegenständlichen Verweisung in § 56 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG 2009, § 55 Abs. 1 Satz 9 BeamtVG 2010 auf die RL 2006/54/EG abstellte (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab OVG RhPf, U.v. 15.4.2011 - 10 A 11144/10 - juris Rn. 54 ff.).

  • VG München, 18.11.2014 - M 21 K 12.2042

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der konkreten

    Zum andern bestehen nach aktueller Diskussion auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und gerade im Zusammenhang mit der Anrechnung eines Kapitalabfindungsbetrags auf soldaten- bzw. beamtenrechtliche Versorgungsleistungen Zweifel bezüglich der Europarechtskonformität der Heranziehung unterschiedlicher Sterbetafeln für Männer und Frauen zur Ermittlung der statistischen Lebenserwartung (BVerwG v. 05.09.2013 a.a.O., Rn. 29 bei juris; OVG Koblenz v. 15.04.2011, Az. 10 A 11144/10), sodass auch insofern die normative Regelung durch den unmittelbar demokratisch legitimierten Gesetzgeber - und nicht Richterrecht - das richtige Instrument darstellt, um die - (s.o.) grundrechtsrelevante - Verrentung eines Kapitalbetrags im Rahmen des Ruhens von Versorgungsbezügen einer allgemeinen Regelung zuzuführen.
  • VG Würzburg, 28.03.2017 - W 1 K 16.978

    Reduzierung des Ermessens zum Wiederaufgreifen bestandskräftiger Ruhensregelung

    Dieser Verstoß hat weiterhin zur Folge, dass die gesamte Berechnungsmethode nicht angewendet werden kann (vgl. zum Ganzen OVG Rh-Pf., U.v. 15.4.2011 - 10 A 11144/10 - juris Rn. 54 ff.; im Nachgang BVerwG, U.v. 5.9.2013 - 2 C 47/11 - juris 23, 29 ff. - dort nicht entscheidungserheblich, jedoch mit Zweifeln an der Vereinbarkeit der Regelung mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit (Art. 157 AEUV)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 1 A 707/15

    Rücknahme bzw. Abänderung eines bestandskräftigen rechtswidrigen Ruhensbescheides

    Mit Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11144/10 - entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dass die in diesen Bestimmungen festgelegte Berechnungsmethode, die auf für Männer und Frauen unterschiedliche allgemeine Sterbetafeln Bezug nehme, gegen das europarechtlich geregelte Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts verstoße.
  • VG München, 27.07.2012 - M 21 K 11.2507
    1.4.4 Soweit der Kläger, anknüpfend an die von dem OVG Koblenz in der Entscheidung vom 15. April 2011 (OVG 10 A 11144/10 - juris) angestellten Überlegungen, in der gesetzlichen Regelung eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern und damit einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG erblickt, bieten auch diese Ausführungen keinen Anlass, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids in Frage zu stellen (ebenso schon VG München vom 13. Mai 2011 - M 21 K 09.5780, nicht rechtskräftig).
  • VG Köln, 10.12.2014 - 23 K 7126/11
    Insoweit verweise er auch auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 15. April 2011 - 10 A 11144/10.OVG -.
  • VG München, 22.08.2018 - M 21 K 17.4816

    Rechtmäßigkeit des Ruhens von Versorgungsbezügen wegen eines von einer zwischen-

    Hiergegen legte der Kläger am ... September 2012 Widerspruch ein, welchen er im Wesentlichen mit den Gründen der Entscheidung des OVG Koblenz vom 15. April 2011 (Az. 10 A 11144/10. OVG) begründete.
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