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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,34107
OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13.OVG (https://dejure.org/2013,34107)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2013 - 10 A 10662/13.OVG (https://dejure.org/2013,34107)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2013 - 10 A 10662/13.OVG (https://dejure.org/2013,34107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1579 Nr 2 BGB, § 55c Abs 1 SVG, § 5 Abs 1 VersorgAusglHärteG, § 33 Abs 1 VersAusglG
    Kürzung von Versorgungsbezügen; Unterhaltsvergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von einer Kürzung der Versorgungsbezüge bei als Ausgestaltung der gesetzlichen Unterhaltspflicht vereinbarten Unterhaltsansprüchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von einer Kürzung der Versorgungsbezüge bei als Ausgestaltung der gesetzlichen Unterhaltspflicht vereinbarten Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kürzung der Versorgungsbezüge bei Wegfall seiner Pflicht zur Zahlung nachehelichen Unterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03

    Kürzung; - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; für - zuständiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13
    Dieser soll aber nicht einerseits dem Ausgleichsanspruch der Rentenversicherung und andererseits dem uneingeschränkten Versorgungsanspruch des Soldaten ausgesetzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 C 68/03 - juris Rn. 13).

    Eine im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung begründete Pflicht genügt daher selbst dann nicht den Anforderungen des § 5 VAHRG, wenn sie tituliert ist (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004,- 2 68/03 - BVerwGE 122, 301, juris Rn. 19).

    Würden demgegenüber auch solche Zahlungen zur Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge führen, die abweichend von einer gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden, könnten der Versorgungsträger und die Versichertengemeinschaft durch entsprechende Vereinbarungen geschädigt werden (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004, - 2 C 68/03 - BVerwGE 122, 301, juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 31.10.1995 - 31.10.1995 - juris Rn. 15 f.; OVG RLP, Urteil vom 24.05.1989 - 2 A 124/88 - FamRZ 1990, 104 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1989 - 2 A 124/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13
    Würden demgegenüber auch solche Zahlungen zur Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge führen, die abweichend von einer gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden, könnten der Versorgungsträger und die Versichertengemeinschaft durch entsprechende Vereinbarungen geschädigt werden (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004, - 2 C 68/03 - BVerwGE 122, 301, juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 31.10.1995 - 31.10.1995 - juris Rn. 15 f.; OVG RLP, Urteil vom 24.05.1989 - 2 A 124/88 - FamRZ 1990, 104 ).

    Bei ihrer Prüfung ist sie an den getroffenen Prozessvergleich nicht gebunden, da diesem weder Rechtskraftwirkung noch eine materiell verbindliche Tatbestandswirkung zukommt (vgl. hierzu OVG RLP, Urteil vom 24.05.1989, - 2 A 124/88 - FamRZ 1990, 104 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13
    Es soll die verfassungswidrige Situation verhindert werden, die eintreten würde, wenn der Versorgungsempfänger einerseits nur um den Kürzungsbetrag verminderte Versorgungsbezüge erhielte, daraus aber andererseits Unterhalt leisten müsste, weil der geschiedene Ehepartner aus den zu seinen Gunsten begründeten Rentenanwartschaften noch keine Rente erhält (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 - u.a., BVerfGE 53, 257, juris Rn. 176).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13
    Von einer verfestigten Lebensgemeinschaft kann erst ab einer gewissen Mindestdauer des Zusammenlebens ausgegangen werden, die in der Regel zwei bis drei Jahre betragen muss (BGH, Urteil vom 25.05.1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540 und juris Rn. 34 ff. zu § 1579 Nr. 7 BGB a.F.).
  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13
    Kriterien wie die Leistungsfähigkeit des neuen Partners spielen hingegen keine Rolle (BGH, Urteil vom 13.07.2011 - XII ZR 84/09 - BGHZ 190, 251 m.w.N.).
  • VG München, 28.02.2014 - M 21 K 12.2290

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung;

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall entscheidend von der im Übrigen sehr ähnlichen Fallgestaltung bei OVG Koblenz v. 15.11.2013, Az. 10 A 10662/13: Auch dort hob die Behörde einen früheren Bescheid über den Wegfall der Kürzung der Versorgungsbescheide in einem ersten Schritt mit Wirkung für die Zukunft auf, ordnete diesbezüglich die sofortige Vollziehung an und erließ sodann einen Kürzungsbescheid; im Gegensatz zur vorliegenden Fallgestaltung erhob der dortige Betroffene aber sowohl gegen den Aufhebungsbescheid als auch gegen den Kürzungsbescheid Widerspruch sowie anschließend Anfechtungsklage.

    Denn ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens scheitert hier jedenfalls an § 51 Abs. 2 VwVfG, weil der Kläger im Stande gewesen wäre, den Grund für das Wiederaufgreifen im früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen: Denn - wie insbesondere die Verfahrensgestaltung bei OVG Koblenz v. 15.11.2013, Az. 10 A 10662/13 zeigt - wäre es dem Kläger ohne Weiteres möglich gewesen, nach Erlass des Kürzungsbescheides vom ... Dezember 2011 unter Einhaltung der entsprechenden Fristen Widerspruch und im Anschluss Anfechtungsklage zu erheben, um damit den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern.

    Denn der geschiedenen Ehefrau dürfte schon ab dem Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung (August 2011) kein Unterhaltsanspruch gegen den Kläger mehr zugestanden haben, sodass damit auch die Voraussetzungen für das Absehen von der Kürzung nach § 5 VAHRG, der gem. § 49 VersAusglG auf den vorliegenden Altfall weiterhin Anwendung findet (OVG Koblenz v. 15.11.2013, Az. 10 A 10662/13), entfallen wären:.

    Nur solche Unterhaltsansprüche können gem. § 5 VAHRG zu einem Absehen von der Kürzung der Versorgungsbezüge führen, die sich auf eine gesetzliche Verpflichtung zurückführen lassen (OVG Koblenz v. 15.11.2013, Az. 10 A 10662/13; BayVGH v. 27.09.2011, Az. 14 ZB 11.1071).

  • OLG Stuttgart, 24.01.2019 - 17 UF 151/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit einer Herabsetzung

    Der Senat schließt sich daher der überwiegend vertretenen Ansicht an, wonach in Verfahren nach § 33 VersAusglG bei der Prüfung, ob eine bestehende Unterhaltsvereinbarung den gesetzlichen Vorschriften widerspricht, ein von dem unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten nicht geltend gemachter Einwand nach § 1578b BGB nicht zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595 ff. sowie FamRZ 2012, 1811; FamR-Komm/Wick, 6. A., § 33 VersAusglG Rn. 16 m.w.N.; Wick, Versorgungsausgleich, 4. A., Rn. 874; Borth, Versorgungsausgleich, 8. A., Rn. 29; Erman/Norpoth, BGB-Kom., 15. A., § 34 VersAusglG Rn. 6 m.w.N.; Schwamb, NJW 2011, 1648 ff.; aA OVG Koblenz FamRZ 2014, 1306 f. zu § 5 VAHRG und § 1579 Nr. 2 BGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14

    Aufhebung der Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines früheren

    Der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15.11.2013 (- 10 A 10662/13 -, Juris) zugrunde gelegten - und nicht näher begründeten - Auffassung, gemäß § 49 VersAusglG gelte für (alle) Verfahren, in denen ein Antrag auf Unterbleiben der Kürzung vor dem 01.09.2009 gestellt worden sei, weiter das VAHRG, vermag der Senat aus den oben dargelegten Gründen in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2013 - L 9 R 5715/11 -, Juris).
  • BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15

    Auslegung von § 49 VersAusglG

    Soweit sich die Beschwerde zur Begründung ihrer davon abweichenden Auffassung zur weitreichenden Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 49 VersAusglG in Fällen der Anpassung des Versorgungsausgleichs auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte (VG Ansbach, Urteil vom 6. Dezember 2011 - AN 1 K 11.816 - und dazu VGH München, Beschluss vom 22. April 2013 - 3 ZB 12.4 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10662/13 -) stützt, ist diese Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2015 - 2 C 48.13 - überholt und sind deshalb die darin aufgeworfenen Fragen nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig.
  • LSG Bayern, 02.10.2019 - L 1 R 781/17

    Versorgungsausgleich, Rente, Altersrente, Bescheid, Erwerbsminderung, Berufung,

    Davon abweichende Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 22.04.2013 - 3 ZB 12.4 sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10662/13 -) hat das BVerwG ausdrücklich als durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.11.2015 - 2 C 48.13 überholt angesehen.
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