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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15.OVG   

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https://dejure.org/2016,4798
OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15.OVG (https://dejure.org/2016,4798)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2016 - 3 A 10854/15.OVG (https://dejure.org/2016,4798)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2016 - 3 A 10854/15.OVG (https://dejure.org/2016,4798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 S 1 BeamtStG, § 34 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 35 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 36 Abs 2 S 1 BeamtStG, § 47 Abs 1 S 1 BeamtStG
    Pflichtverletzung eines leitenden Ministerialbeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Leitenden Ministerialbeamten wegen herausgehobener Dienststellung (hier: z.B. Wohlverhaltenspflicht und Ausführung von dienstlichen Anordnungen); Ausführung eines Arbeitsauftrags der Hausleitung eines Ministeriums durch den Ministerialbeamten i.R.e. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen; Aufgaben; Beamtenrecht; Beamter; Beratung; Dienst; Dienstposten; Dienststellung; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarrecht; Funktion; Geldbuße; Hausleitung; leitende Funktion; Ministerialbeamter; Ministerium; politischer Beamter; Remonstration; ...

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Leitenden Ministerialbeamten wegen herausgehobener Dienststellung (hier: z.B. Wohlverhaltenspflicht und Ausführung von dienstlichen Anordnungen); Ausführung eines Arbeitsauftrags der Hausleitung eines Ministeriums durch den Ministerialbeamten i.R.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 590
  • DÖV 2016, 575
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
    Der Beamte ist deshalb zur Befolgung der Anordnungen seines Vorgesetzten verpflichtet, sofern diese im Anwendungs- und Aufgabenbereich der dienstlichen Weisungsbefugnis liegen und die grundrechtlich geschützte Sphäre des Beamten nicht verletzen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, BVerwGE 125, 85 Rn. 13 und 29; vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -, BVerwGE 132, 40 Rn. 16 ff.; sowie vom 27. November 2014 - 2 C 24.13 -, BVerwGE 150, 366 Rn. 30).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
    Der Beamte ist deshalb zur Befolgung der Anordnungen seines Vorgesetzten verpflichtet, sofern diese im Anwendungs- und Aufgabenbereich der dienstlichen Weisungsbefugnis liegen und die grundrechtlich geschützte Sphäre des Beamten nicht verletzen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, BVerwGE 125, 85 Rn. 13 und 29; vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -, BVerwGE 132, 40 Rn. 16 ff.; sowie vom 27. November 2014 - 2 C 24.13 -, BVerwGE 150, 366 Rn. 30).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz) verschafft den am Prozess Beteiligten ein Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend erklären zu können und umfasst gleichzeitig die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der am Prozess Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; Beschluss vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109) .
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
    Die Pflicht zu Treue und Gehorsam des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 -, BVerfGE 9, 268; stRspr.).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
    Der Beamte ist deshalb zur Befolgung der Anordnungen seines Vorgesetzten verpflichtet, sofern diese im Anwendungs- und Aufgabenbereich der dienstlichen Weisungsbefugnis liegen und die grundrechtlich geschützte Sphäre des Beamten nicht verletzen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, BVerwGE 125, 85 Rn. 13 und 29; vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -, BVerwGE 132, 40 Rn. 16 ff.; sowie vom 27. November 2014 - 2 C 24.13 -, BVerwGE 150, 366 Rn. 30).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz) verschafft den am Prozess Beteiligten ein Recht, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend erklären zu können und umfasst gleichzeitig die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der am Prozess Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; Beschluss vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - 2 B 10579/11
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
    · die Herauslösung des seinerzeit vom Kläger geleiteten Personalreferats aus der Zentralabteilung durch Verfügung des damaligen Staatssekretärs am 9. Dezember 2010 (Eilverfahren: 4 L 14/11.MZ und 2 B 10579/11.OVG; Hauptsacheverfahren: 4 K 1720/12.MZ und 2 A 10078/14.OVG),.
  • FG Hamburg, 16.10.2013 - 4 K 26/13

    Keine Wiedereinsetzung wegen der Postlaufzeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
    · eine beamtenrechtliche Missbilligung (4 K 26/13.MZ und 2 A 10079/14.OVG),.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2016 - 2 A 10300/16

    Dienstanweisung an einen Beamten, ein Laufband und ein Sofa aus dem Dienstzimmer

    Der darin liegende Verstoß der Klägerin gegen ihre Pflicht, eine dienstliche Anordnung auszuführen (§ 35 Satz 2 BeamtStG), wiegt umso schwerer, als sie innerhalb der öffentlichen Verwaltung in Leitungsfunktion steht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. März 2016 - 3 A 10854/15 -, juris Rn. 38 und Rn. 41).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 10 M 18/23

    Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten im Disziplinarverfahren; Verstoß

    Die vorstehend dargestellten Verpflichtungen, die von jedem Beamten zu jedem Zeitpunkt ihrer aktiven Dienstzeit zu erfüllen sind, gelten wegen der diesem Personenkreis zukommenden Vorbildwirkung in umso stärkerem Maß für Beamte, die - wie der Antragsteller - innerhalb der öffentlichen Verwaltung in Leitungsfunktionen stehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. März 2016 - 3 A 10854/15 -, juris, Rn. 41).
  • VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21

    Klage eines Lehrers gegen Corona-Tests bei Schülern erfolglos

    Eine Weisung des Dienstherrn muss, damit sie rechtmäßig ist, im Anwendungs- und Aufgabenbereich der dienstlichen Weisungsbefugnis liegen (OVG RP, Beschluss vom 16. März 2016 - 3 A 10854/15.OVG -, Rn. 39, ESOVGRP).

    Eine dienstliche Anweisung ist in diesem Zusammenhang erst dann rechtswidrig, wenn sie die grundrechtlich geschützte Sphäre des Beamten verletzt (OVG RP, Beschluss vom 16. März 2016 a.a.O., Rn. 39).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17

    Anhörungsrüge gegenüber Beschluss über Befangenheitsantrag - mitwirkende Richter

    So machte der Kläger als Ablehnungsgrund gegenüber Präsident des Oberverwaltungsgerichts A, Richter am Oberverwaltungsgericht B und Richter am Oberverwaltungsgericht C vor allem geltend, die abgelehnten Richter böten nicht die Gewähr, über sein Klagebegehren neutral und unvoreingenommen zu entscheiden, weil sie offensichtlich unhaltbare und willkürliche Rechtsauffassungen in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren vertreten hätten, in dem er Verfahrensbeteiligter gewesen sei (Beschlüsse des 3. Senats des Gerichts vom 16. März und 27. Mai 2016 - 3 A 10854/15.OVG [ZBR 2016, 320] und 3 A 10313/16.OVG -).
  • OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21

    Zulassung der Berufung: Einstellung eines Disziplinarverfahrens

    [Vgl. dazu etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 16.3.2016 - 3 A 10854/15 -, juris (m.w.N.)].
  • VG Saarlouis, 19.04.2021 - 7 K 612/20

    Einstellung eines Disziplinarverfahrens; zur Weigerung eines Beamten, bestimmten

    Für das Vorliegen einer solchen - schon nach der Gesetzessystematik allenfalls in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbaren - Befreiung von der beamtenrechtlichen Verpflichtung zur Ausführung von dienstlichen Weisungen ist der Beamte in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig [Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. März 2016 - 3 A 10854/15 -, juris].
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