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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21.OVG   

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https://dejure.org/2022,9411
OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21.OVG (https://dejure.org/2022,9411)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2022 - 8 A 11173/21.OVG (https://dejure.org/2022,9411)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2022 - 8 A 11173/21.OVG (https://dejure.org/2022,9411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 36 Abs 1 BauGB, § 36 Abs 2 BauGB
    Baurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der allgemeinen Zulässigkeit einer nicht kerngebietstypischen Spielhalle in einem überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten faktischen Mischgebiet; Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Zulassung einer nicht kerngebietstypischen Spielhalle; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2020 - 2 A 691/17

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Gastronomie und Tippannahmestelle in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Denn der Wettbewerb um Immobilien mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Potenz führt tendenziell zu einer Erhöhung der Grundstücks- und Mietpreise und damit zu einer Verdrängung von Branchen mit schwächerer Finanzkraft (vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. August 2020 - 2 A 691/17 -, juris, Rn. 77, m.w.N.).

    Geht es indessen - wie hier - um die Zulassung eines bestimmten Vorhabens, so kann diesem ein Trading-Down-Effekt als ein Umstand, der einen Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO begründet, nur dann entgegengehalten werden, wenn dieser tatsächlich bereits eingetreten ist und durch die Zulassung des Vorhabens verstärkt würde oder wenn die Zulassung des Vorhabens nachweislich einen Trading-Down-Effekt konkret einleiten würde (vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. August 2020, a.a.O., Rn. 83, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 15 ZB 13.105

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens durch unzuständige Stelle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Die davon allein abweichende Auffassung des BayVGH (Beschluss vom 27. Mai 2014 - 15 ZB 13.105 -, juris, Rn. 8 f.), wonach die Rechtshandlung in diesen Fällen schwebend unwirksam sei und den Fiktionswirkungseintritt nicht hindere, überzeuge demgegenüber nicht.

    Das Verwaltungsgericht hat dies unter Hinweis auf (ältere) Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (z.B. Urteil vom 15. November 1972 - 2 A 42/72 -, AS 13, 364, 367) und auch des VGH Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, S. 153, 160) sowie des BGH (Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14 -, juris) und des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, NVwZ 1999, S. 442 und juris, Rn. 15) im Wesentlichen damit begründet, dass es im Hinblick auf die umfassende Vertretungsmacht des Bürgermeisters (bzw. des ihn vertretenden Beigeordneten) im Außenverhältnis, die der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz diene, für die Rechtswirksamkeit einer vom Bürgermeister bzw. Beigeordneten vorgenommenen Rechtshandlung ohne Bedeutung sei, ob sie entsprechend der gemeindeinternen Zuständigkeitsregelungen zustande gekommen ist, und ist der vom Bayerischen VGH zum Bayerischen Kommunalrecht vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. dessen Beschluss vom 27. Mai 2014 - 15 ZB 13.105 -, juris, Rn. 8 f.) im Einzelnen entgegengetreten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.1972 - 2 A 42/72
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Das Verwaltungsgericht hat dies unter Hinweis auf (ältere) Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (z.B. Urteil vom 15. November 1972 - 2 A 42/72 -, AS 13, 364, 367) und auch des VGH Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, S. 153, 160) sowie des BGH (Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14 -, juris) und des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, NVwZ 1999, S. 442 und juris, Rn. 15) im Wesentlichen damit begründet, dass es im Hinblick auf die umfassende Vertretungsmacht des Bürgermeisters (bzw. des ihn vertretenden Beigeordneten) im Außenverhältnis, die der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz diene, für die Rechtswirksamkeit einer vom Bürgermeister bzw. Beigeordneten vorgenommenen Rechtshandlung ohne Bedeutung sei, ob sie entsprechend der gemeindeinternen Zuständigkeitsregelungen zustande gekommen ist, und ist der vom Bayerischen VGH zum Bayerischen Kommunalrecht vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. dessen Beschluss vom 27. Mai 2014 - 15 ZB 13.105 -, juris, Rn. 8 f.) im Einzelnen entgegengetreten.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70

    Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Das Verwaltungsgericht hat dies unter Hinweis auf (ältere) Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (z.B. Urteil vom 15. November 1972 - 2 A 42/72 -, AS 13, 364, 367) und auch des VGH Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, S. 153, 160) sowie des BGH (Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14 -, juris) und des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, NVwZ 1999, S. 442 und juris, Rn. 15) im Wesentlichen damit begründet, dass es im Hinblick auf die umfassende Vertretungsmacht des Bürgermeisters (bzw. des ihn vertretenden Beigeordneten) im Außenverhältnis, die der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz diene, für die Rechtswirksamkeit einer vom Bürgermeister bzw. Beigeordneten vorgenommenen Rechtshandlung ohne Bedeutung sei, ob sie entsprechend der gemeindeinternen Zuständigkeitsregelungen zustande gekommen ist, und ist der vom Bayerischen VGH zum Bayerischen Kommunalrecht vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. dessen Beschluss vom 27. Mai 2014 - 15 ZB 13.105 -, juris, Rn. 8 f.) im Einzelnen entgegengetreten.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Für die Ausübung des der Behörde dadurch eingeräumten Ermessens gilt - wie allgemein im Rahmen der Ermessensausübung bei der Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB -, dass bei der Ermessensentscheidung nur städtebauliche Gründe berücksichtigt werden können (vgl. z.B. VGH BW, Urteil vom 19. November 2003 - 5 S 2726/02 -, ZfBR 2004, 284 und juris, Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Das Verwaltungsgericht hat dies unter Hinweis auf (ältere) Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (z.B. Urteil vom 15. November 1972 - 2 A 42/72 -, AS 13, 364, 367) und auch des VGH Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, S. 153, 160) sowie des BGH (Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14 -, juris) und des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, NVwZ 1999, S. 442 und juris, Rn. 15) im Wesentlichen damit begründet, dass es im Hinblick auf die umfassende Vertretungsmacht des Bürgermeisters (bzw. des ihn vertretenden Beigeordneten) im Außenverhältnis, die der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz diene, für die Rechtswirksamkeit einer vom Bürgermeister bzw. Beigeordneten vorgenommenen Rechtshandlung ohne Bedeutung sei, ob sie entsprechend der gemeindeinternen Zuständigkeitsregelungen zustande gekommen ist, und ist der vom Bayerischen VGH zum Bayerischen Kommunalrecht vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. dessen Beschluss vom 27. Mai 2014 - 15 ZB 13.105 -, juris, Rn. 8 f.) im Einzelnen entgegengetreten.
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Die Ortsbesichtigung des Senats hat zunächst bestätigt, dass als nähere Umgebung des Vorhabens - als derjenige Bereich, auf den sich zum einen die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und der zum anderen den bodenrechtlichen Charakter des Vorhabengrundstücks prägt oder doch beeinflusst (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 -, juris, Rn. 7) - die Bebauung zu beiden Seiten der H.straße zwischen der Kreuzung H.straße/S. Straße/A. Straße/B.gasse im Norden und der Kreuzung H.straße/L./W.weg im Süden anzusehen ist.
  • BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93

    Bewertungsmerkmale zur Bestimmung der überwiegenden Prägung durch gewerbliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Hinzukommen muss im Rahmen der Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO jedoch auch eine qualitative Betrachtungsweise: Die Gesamtbetrachtung darf sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpfen; vielmehr kann eine überwiegende Prägung auch unabhängig von einem quantitativen Überwiegen bestehen; damit wird berücksichtigt, dass einzelne zum Beispiel gewerbliche Nutzungen in einem Gebietsteil eine überwiegende Prägung entfalten können; die gewerbliche Nutzung kann rechnerisch weniger ausmachen als die übrige Nutzung und dennoch den Gebietsteil prägen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179.93 -, juris, Rn. 2, sowie Söfker, a.a.O., Rn. 45, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Denn sie unterschreitet mit einer Spielfläche einschließlich des Thekenbereichs von 97, 03 m² (vgl. die Berechnung des Beklagten auf dem Lageplan Bl. 26 der VA Bd. 1) den nach wohl herrschender Meinung als wesentlicher Anhaltspunkt angesehenen Schwellenwert zu kerngebietstypischen Spielhallen von 100 m² Nutzfläche um knapp 3 m² (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103.92 -, juris, Rn. 4; s. dazu auch Söfker, a.a.O., mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12

    Kein Bauvorbescheid für acht Spielhallen am Kaiserwörthdamm in Ludwigshafen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21
    Zu Recht weist der Beigeladene auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats hin, wonach mit der Stellung eines Bauantrags grundsätzlich immer alle für das Vorhaben gegebenenfalls erforderlichen Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen als mit beantragt gelten (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. April 2012 - 8 A 10046/12.OVG -, juris, Rn. 15), die Gemeinde also bei der Entscheidung über das Einvernehmen diese Frage stets mit in den Blick nehmen muss.
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2023 - 8 A 11042/22

    Bauvorbescheid

    aa) Die nähere Umgebung wird durch den Bereich umrissen, auf den sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und der den bodenrechtlichen Charakter des Vorhabengrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 B 18/20 -, BRS 88 Nr. 68 und juris Rn. 4; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7/15 -, BVerwGE 157, 1 und juris Rn. 9; OVG RP, Urteil vom 16. März 2022 - 8 A 11173/21.OVG -, UPR 2022, 305 und juris Rn. 61 ; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2022; § 34 Rn. 36).

    Zu den dabei zu berücksichtigenden Umständen gehört die Tatsache, dass den entsprechenden Vorhaben nur ein Ausnahmecharakter zukommt und sie gerade nicht zur Prägung des jeweiligen Gebietes beitragen sollen (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. März 2022 - 8 A 11173/21.OVG -, DVBl. 2022, 996 und juris Rn. 73; OVG NW, Urteil vom 17. August 2020 - 2 A 691/17 -, juris Rn. 70; BayVGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 2 B 09.2419 -, BauR 2011, 1143 und juris Rn. 39; Söfker, a.a.O., § 31 BauGB Rn. 25).

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