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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21.OVG   

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https://dejure.org/2021,23482
OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21.OVG (https://dejure.org/2021,23482)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.07.2021 - 6 A 10376/21.OVG (https://dejure.org/2021,23482)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 6 A 10376/21.OVG (https://dejure.org/2021,23482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 107 Abs 3 Buchst c AEUV, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, § 134 BGB, § 52 Abs 1 GKG 2004, § 63 Abs 3 S 1 Nr 2 GKG 2004
    Telekommunkation; Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung; Rechtsweg; Wettbewerbsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bestehen eines Rechtsverhältnisses im Hinblick auf einen Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau

  • rechtsportal.de

    GWB § 156 Abs. 1 Alt. 2
    Bestehen eines Rechtsverhältnisses im Hinblick auf einen Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau

  • rechtsportal.de

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beihilfe; Breitband; Breitbandausbau; Breitbandleitlinien; Breitbandversorgung; Durchführungsverbot; Förderfähigkeit; Förderung; gesetzliches Verbot; Gigabit; Glasfaser; Hochgeschwindigkeitsdienste; Konkurrent; Kunden; Markterkundung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 15.11.2018 - T-793/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, keine Einwände gegen die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    Auch die Europäische Kommission, die als Hüterin der Verträge und im Einklang mit Art. 108 AEUV alle Vorhaben zur Gewährung neuer Beihilfen prüfen muss (vgl. EuG, Urteil vom 15. November 2018 - T-793/14 -, juris Rn. 100), überlässt in ihrer Genehmigungsentscheidung vom 15. Juni 2015 der Bewilligungsbehörde die Feststellung, "ob im Zielgebiet in den nächsten drei Jahren private Investitionen in den Aufbau eines NGA-Netzes zu erwarten sind" (Rn. 12) ist.
  • EuGH, 21.07.2016 - C-493/14

    Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    In Ermangelung eines formalen Fehlers kommt es dementsprechend nicht entscheidend darauf an, ob ein solcher unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 20. Mai 2021 - C-128/19 -, juris Rn. 47, und vom 21. Juli 2016 - C-493/14 -, juris Rn. 51) dazu führt, nicht mehr von einer Freistellung der in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Anmeldepflicht ausgehen zu können.
  • EuGH, 20.05.2021 - C-128/19

    Azienda Sanitaria Provinciale di Catania

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    In Ermangelung eines formalen Fehlers kommt es dementsprechend nicht entscheidend darauf an, ob ein solcher unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 20. Mai 2021 - C-128/19 -, juris Rn. 47, und vom 21. Juli 2016 - C-493/14 -, juris Rn. 51) dazu führt, nicht mehr von einer Freistellung der in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Anmeldepflicht ausgehen zu können.
  • VG Berlin, 27.11.2020 - 26 K 215.19
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Klägerin für eine Anfechtungsklage gegen die an den Beklagten gerichteten Förderbescheide der a*** K*** GmbH sowie des Landes Rheinland-Pfalz überhaupt klagebefugt wäre (verneinend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2021 - OVG 6 N 25/21 -, juris Rn. 7; VG Berlin, Urteil vom 27. November 2020 - 26 K 215.19 -, juris Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    Mit der Feststellungsklage kann die Klägerin das Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Beigeladenen einer umfassenden Klärung zuführen; insoweit stellt die Feststellungsklage keine Umgehung, sondern vielmehr den effektiveren Rechtsschutz dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 10 C 3.15 -, juris Rn. 15, und Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 -, juris Rn. 25, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    Mit der Feststellungsklage kann die Klägerin das Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Beigeladenen einer umfassenden Klärung zuführen; insoweit stellt die Feststellungsklage keine Umgehung, sondern vielmehr den effektiveren Rechtsschutz dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 10 C 3.15 -, juris Rn. 15, und Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 -, juris Rn. 25, m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    Gleichordnungsverhältnisse sind öffentlich-rechtlicher Natur, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10.07 -, juris Rn. 4, m.w.N.).
  • OLG München, 12.11.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn des Vergabeverfahrens; Zulassung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    Markterkundungen, sonstige Maßnahmen zur Informationsbeschaffung oder die Bestimmung des Bedarfs sind nicht Teil des Vergabeverfahrens (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. November 2010 - Verg 21/10 -, VergabeR 2011, 212; Fett, a.a.O., § 155 GWB Rn. 6, m.w.N.; Horn/Hoffmann, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 3. Aufl. 2017, § 155 GWB Rn. 6, 10, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75

    Anforderungen an den Begriff der "ähnlichen Versorgung" im Sinne der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    Von einem Unterlaufen kann auch bereits deshalb nicht gesprochen werden, da die endgültigen Förderbescheide erst nach Erhebung der Feststellungsklage bekanntgemacht worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1977 - VI C 96.75 -, juris Rn. 24, m.w.N.; W.-R. Schenke, a.a.O., § 43 Rn. 30).
  • BVerwG, 10.02.1981 - 7 B 26.81

    Voraussetzungen für das Recht auf Gewährung von Akteneinsicht der Beteiligten in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21
    Die hiernach angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage greift nur dort ein, wo ohne sie die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregeln unterlaufen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1981 - 7 B 26.81 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 8. September 1972 - IV C 17.71 -, juris Rn. 32; OVG RP, Beschluss vom 23. April 2020 - 6 A 10915/19.OVG -, BA S. 3).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2021 - 6 N 25.21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Förderung des Breitbandausbaus;

  • EuGH, 07.11.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

  • VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22

    Weiterleitung von Fördermitteln ist keine Dienstleistungskonzessionsvergabe!

    Allerdings gehören die durch den im vorliegenden Fall zur Weiterleitung der dem Antragsgegner zugewendeten Fördermittel geplanten Vertrag zu begründenden Rechte und Pflichten, insbesondere die Erfüllung der durch die Zuwendungsbescheide und die einschlägigen Förderrichtlinien statuierten Pflichten des Zuwendungsempfängers schwerpunktmäßig dem öffentlichen Recht an, sodass auch der Vertrag öffentlich-rechtlicher Natur ist und die Einstufung des Vertrags als privatrechtlich durch die BNBest-Breitband keine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16. Juli 2021 - 6 A 10376/21 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2021 - 6 L 67.21

    Streitwertfestsetzung bei Klage gegen Zuwendung an Erstzuwendungsempfänger zur

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist es nicht sachgerecht, den Streitwert lediglich an dem auf ein Jahr bezogenen Jahresumsatz in Höhe von 67.000,00 EUR zu orientieren (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 16. Juli 2021 - 6 A 10376/21.OVG - juris Rn. 109 ff., das auf den dreifachen Jahreswert des Umsatzes in den betroffenen Gebieten abstellt).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2021 - 6 N 14.21

    Streitwert bei Anfechtung einer Zuwendung an ein anderes

    Entgegen der Auffassung Klägerin ist es nicht sachgerecht, den Streitwert lediglich an dem von ihr befürchteten, auf ein Jahr bezogenen Gewinnverlust, der ihren Angaben zufolge 1.260 EUR (35 Kunden x 12 Monate x 3 EUR) betrage, zu orientieren (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 16. Juli 2021 - 6 A 10376/21.OVG - juris Rn. 109 ff., das auf den dreifachen Jahreswert des Umsatzes in den betroffenen Gebieten abstellt).
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