Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 2 BauGB, § 214 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 4 BauGB
Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung im Bauleitplan; Kiesabbau; Abbauwürdigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Erforderlichkeit der Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung im Rahmen von § 1 Abs. 3 BauGB; Anforderungen an die Ermittlung der Abbauwürdigkeit eines Rohstoffvorkommens im Rahmen von § 2 Abs. 3 BauGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Erforderlichkeit der Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung im Rahmen von § 1 Abs. 3 BauGB; Anforderungen an die Ermittlung der Abbauwürdigkeit eines Rohstoffvorkommens im Rahmen von § 2 Abs. 3 BauGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Flächennutzungsplan von Andernach unwirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Konzentrationsflächen für den Kiesabbau
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 1546
- ZfBR 2012, 175 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2013 - 3 S 1409/11
Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Änderung eines …
Im letzteren Fall sind die Anforderungen hoch, um einerseits den Ausschluss der privilegierten Nutzungen im übrigen Gemeindegebiet rechtfertigen zu können und um andererseits nicht eine Fläche für die Konzentrationszone vorzusehen, die sich bei Umsetzung der Planung als wenig geeignet erweist (vgl. zu den dann erforderlichen Ermittlungen etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2011 - 1 C 1114/09 -, DVBl. 2011, 1546).Den Nachweis, ob das der Fall ist, habe grundsätzlich die Antragsgegnerin zu erbringen (so jedenfalls OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2011 - 1 C 1114/09 -, DVBl. 2011, 1546).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11
Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben
Eine solche Zielverfehlung kann etwa bei einer überdimensionierten oder den Marktverhältnissen nicht entsprechenden Planung vorliegen, etwa wenn kein hinreichender Bedarf besteht und die Planung deshalb nicht auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.10.2005, BRS 69 Nr. 25) oder überschüssige Flächen ohne entsprechende Verwendungseignung festgesetzt werden (vgl. Urteil des Senats vom 16.09.2011, 1 C 11114/09, ESOVG-RP). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11
Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter …
Das erforderliche Maß der Ermittlung ergibt sich dabei aus den Anforderungen der jeweiligen Planung (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 09.11.2011, 1 C 10021/11, vom 06.10.2011, 1 C 11322/10, vom 16.09.2011, 1 C 11114/09 - jeweils veröffentlicht in ESOVG RP ).