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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,44107
OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18.OVG (https://dejure.org/2018,44107)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2018 - 8 A 10486/18.OVG (https://dejure.org/2018,44107)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2018 - 8 A 10486/18.OVG (https://dejure.org/2018,44107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 5 Abs 2 Nr 5 BauNVO, § 5 Abs 2 Nr 6 BauNVO, § 6 Abs 2 Nr 3 BauNVO
    Beeinträchtigung von Nachbarrechten durch einen einer Kochschule im Außengelände genehmigten Grillbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung von Nachbarrechten durch einen auf dem Außengelände einer Kochschule genehmigten Grillbereich

  • rechtsportal.de

    Baugenehmigung; Belästigung; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Dorfgebiet; Einwirkungsbereich; Gasgrill; Gebot der Rücksichtnahme; Geruch; Geruchsbelästigung; Geruchsimmissions-Richtlinie; GIRL; Grillbereich; Holzkohlegrill; Immissionswert; Kochschule; Mischgebiet; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18
    Ob den Anforderungen dieses Gebotes genügt ist, hängt davon ab, was den Betroffenen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 und juris, Rn. 30; OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, BRS 79 Nr. 178 und juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93

    Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18
    Schließlich obliegt dem Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18
    Maßgeblich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze sind dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls, die einer umfassenden Würdigung zu unterziehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 und juris, Rn. 15; Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083 und juris, Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18
    Ob den Anforderungen dieses Gebotes genügt ist, hängt davon ab, was den Betroffenen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, wobei die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 und juris, Rn. 30; OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, BRS 79 Nr. 178 und juris, Rn. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 8 A 10587/13

    Bestimmtheitsanforderung an Baugenehmigung des Nachbarn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18
    Fehlt es in dieser Hinsicht an einer hinreichenden Bestimmtheit und ist eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen, so steht dem betroffenen Nachbarn ein Abwehrrecht hiergegen zu (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 A 10587/13.OVG -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.08.2015 - 4 BN 28.15

    Rechtsqualität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18
    Soweit der Gutachter abweichend von den Vorgaben der GIRL seinem Ergebnis einen Chargenbetrieb des Grillbereichs zugrunde legt, bei dem nur die tatsächliche Betriebszeit der Anlage ausgewertet werde und im Gegenzug die Immissionswerte nach der GIRL verdoppelt würden, fehlt es für ein solches Vorgehen an jeglicher Grundlage in der als antizipiertes generelles Sachverständigengutachten einzustufenden Richtlinie (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 2015 - 4 BN 28.15 -, BRS 83 Nr. 43 und juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18
    Maßgeblich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze sind dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls, die einer umfassenden Würdigung zu unterziehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 und juris, Rn. 15; Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083 und juris, Rn. 3).
  • VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 427/20

    Kein Grillverbot im Volkspark Mainz

    Es ist auch nicht erkennbar, dass durch die Grillnutzung eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - feststellbar wäre, die in 10 % der Jahresstunden einen deutlich wahrnehmbaren Geruch (für Wohn- und Mischgebiete, vgl. Nr. 3.1 GIRL) für die klägerische Wohnung voraussetzen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16.11.2018 - 8 A 10486/18 -, juris, Rn. 13 ff.).
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